Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 33, 1997-09![]()
Glöde, Harald:
Zur Situation von Flüchtlingen an der deutsch-polnischen Grenze
Bedeutungswandel der Grenze nach Polen und zur Tschechischen Republik![]()
Die öffentliche Diskussion über die bundesdeutsche Ostgrenze hat innerhalb von nur wenigen Jahren einen grundlegenden Bedeutungswandel und eine Umkehrung der benutzten Begrifflichkeiten erfahren.![]()
Bis 89/90 wurde die Abschottung der Ostgrenze, des damals so bezeichneten »Eisernen Vorhangs«, den Staaten des realsozialistischen Lagers als -Menschenrechte einschränkendes und demokratiefeindliches Verhalten- angelastet. Die westlichen Staaten forderten die Öffnung der Grenze und damit die Freizügigkeit für die Bürger osteuropäischer Staaten. Personen, die die illegale Ausreise, z.B. aus der DDR organisierten, konnten als Fluchthelfer in der BRD mit gesellschaftlicher Akzeptanz und Anerkennung rechnen.![]()
Heute wird die Ostgrenze mit ganz anderen Begrifflichkeiten thematisiert. Aus Fluchthelfern sind Schlepper und Schleuser geworden, die wesentlicher Bestandteil der international agierenden organisierten Kriminalität sein sollen. Die Einreiseversuche von MigrantInnen und Flüchtlingen werden zur Bedrohung der inneren Sicherheit.![]()
Im Rahmen der EU beschäftigen sich eine Reihe von Institutionen und Gremien mit der Kontrolle von Migrationsbewegungen und insbesondere mit der Kontrolle und Absicherung der EU-Außengrenzen. Im Lauf der letzten Jahre ist ein umfangreiches Instrumentarium entwickelt worden, um Menschen, die in die EU fliehen wollen, an der Einreise zu hindern bzw. sie wieder zurückschieben zu können. Dazu gehören u.a.![]()
- ein Netz von Rückübernahmeabkommen mit mittlerweile fast allen osteuropäischen Staaten,![]()
- die faktische Abschaffung des Asylrechts in der BRD und die Einführung des Begriffs der »Sicheren Drittstaaten« und der »Sicheren Herkunftsstaaten«,![]()
- die Einführung von Carrier sanctions,![]()
- die Einführung der Visapflicht für die BürgerInnen aus über 130 Staaten, neuerdings ja auch für in der BRD lebende Kinder der sogenannten Gastarbeitergeneration,![]()
- das Schengener Vertragswerk mit der Einführung des SIS (Zentralcomputer in Straßburg und ca. 9.000 Endgeräte in der BRD) usw.![]()
Die Grenzen zu Polen und zu Tschechien sind mittlerweile die östlichen Außengrenzen der EU und der Staaten des Schengener Vertrages. Nach der Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes und der damit verbunden faktischen Abschaffung des Asylrechts ist es für Flüchtlinge, die beabsichtigen Asyl zu beantragen, unmöglich geworden, auf dem Landweg legal in die BRD zu gelangen. Mit der juristischen Konstruktion der »Sicheren Drittstaaten« droht Flüchtlingen, die nachweisbar über Polen bzw. die Tschechische Republik einreisen, die sofortige Zurückschiebung, weil sie aus einem »Sicheren Drittstaat« gekommen sind. Um überhaupt eine Chance zu haben, einen Antrag auf Asyl zu stellen, muß die Grenze von Flüchtlingen illegal überquert werden, d.h. die Gesetzgebung zwingt Flüchtlinge zum Risiko eines illegalen Grenzübertritts. Sie zwingt außerdem dazu, den Fluchtweg zu verschweigen, denn die Flüchtlinge dürfen nicht sagen, daß sie über Polen oder die tschechische Republik gekommen sind, da dies die unmittelbare Zurückschiebung bedeuten würde.![]()
Die Hauptaufgabe des Bundesgrenzschutz an den deutschen Ostgrenzen ist es nun, den illegalen Grenzübertritt zu verhindern oder nachzuweisen, über welchen »Sicheren Drittstaat« die Flüchtlinge gekommen sind, um dann eine formal-juristische Handhabe für eine direkte Abschiebung zu haben. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des BGS, das Bundesgrenzschutzgesetz, wurde zuletzt im November 1994 geändert. In der aktuellen Fassung werden die Befugnisse des BGS erheblich erweitert:![]()
- der BGS darf die Identität Verdächtiger in einer 30 km-Zone entlang der Grenze feststellen und ihre erkennungsdienstliche Behandlung vornehmen,![]()
- der BGS darf präventiv Videokameras einsetzen,![]()
- der BGS hat die Erlaubnis, jederzeit Häuser und Wohnungen in Grenznähe zu betreten, die »erfahrungsgemäß als Treffpunkt von Schleusern oder Personen ohne Aufenthaltserlaubnis genutzt werden«,![]()
- dem BGS ist auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und von V-Leuten gestattet worden.![]()
Darüber hinaus wurde dem BGS im »Verbrechensbekämpfungsgesetz« die Zuständigkeit für die neugeschaffenen Straftatbestände der »Schlepper und Schleuserkriminalität« übertragen (mit diesen Begriffen Schlepper und Schleuser sollen die Flüchtlinge in die Nähe krimineller Tätigkeiten und Organisationen gerückt werden. Wir meinen, daß der Begriff »kommerzielle Fluchthelfer« dies genauer und weniger stigmatisierend umschreibt).![]()
Allein im Jahr 1995 verweigerte der BGS an den bundesdeutschen Außengrenzen insgesamt 125.742 Menschen die Einreise in die BRD und wies sie zurück.![]()
An den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik wurden 23.779 Menschen wegen illegaler Einreise verhaftet. Bei insgesamt 6.656 Personen bestand der Verdacht der Inanspruchnahme von kommerziellen Fluchthelfern. Gegen 2.323 Personen wurden Strafverfahren wegen sogenannter »Einschleusung« eingeleitet.![]()
Im Jahr 1996 wurden an der Grenze zu Polen und der Tschechischen Republik 21.976 Personen wegen illegaler Einreise festgestellt. Bei insgesamt 7.354 Personen bestand der Verdacht der »Einschleusung«. ( 1.200 aus der BR Jugoslawien, 738 aus der Türkei, 662 aus dem Irak). Gegen insgesamt 2.215 Personen wurden wegen des Verdachts der Einschleusung Ermittlungen aufgenommen (18,7% aus Tschechien, 11,2% aus Polen, 10,9% aus der BR Jugoslawien, 10% aus der Türkei). Die Zahl der Zurückweisungen an den bundesdeutschen Außengrenzen liegt uns noch nicht vor.![]()
Die personelle und finanzielle Ausstattung des BGS wurde in den letzten Jahren drastisch erhöht. So stieg die Personalstärke des BGS von 24.982 im Jahr 1989 auf 40.100 (geplant) im Jahr 1995 und der Finanzhaushalt des BGS von 1,294 Milliarden DM im Jahr 1989 auf 2,737 Milliarden DM (geplant) im Jahr 1995.![]()
Die Diskussion und Entwicklung immer perfekterer Sicherheitskonzepte (z.B. »Sicherheitsschleier«), zunächst für den grenznahen Raum, wird mit dem Bedrohungsszenario unkontrollierter Migration weiterhin vorangetrieben. Seit Anfang 1995 ist zu verzeichnen, daß das deutsche Innenministerium sich verstärkt um eine engere Verzahnung der einzelnen Länderpolizeien mit dem Bundesgrenzschutz bemüht. In Sachsen bestreifen mittlerweile Bundesgrenzschutz und Polizeieinheiten gemeinsam die Grenze. In Bayern und in Baden-Württemberg wurden die Länderpolizeigesetze derart verändert, daß nun »verdachtsunabhängige Kontrollen« durchgeführt werden können. Damit verbunden ist eine verstärkte Anwendung von Fahndungskonzepten, die speziell für das Herausfiltern von Personen nach phänotypischen Merkmalen entwickelt wurden.![]()
Ebenfalls ausgebaut wird die grenzübergreifende informelle Zusammenarbeit mit den Grenzpolizeien der Nachbarländer. Im Dreiländereck Polen, Tschechien, BRD wurden 1996 gemeinsame Grenzpatrouillen von Beamten des deutschen und des polnischen Grenzschutz auf beiden Seiten der Grenze durchgeführt.![]()
Das Aufgreifen und die Verhaftung von Flüchtlingen entlang der Grenzen verläuft nicht nur mit Hilfe technischer Hilfsmittel und veränderten Fahndungskonzepten. Der Bundesgrenzschutz versucht, über verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit im grenznahen Raum und über das direkte Ansprechen und Einbeziehen von AnwohnerInnen, soziale Abfangfilter zu etablieren. Eine große Rolle spielen dabei![]()
- Pressemitteilungen des Bundesgrenzschutzes in lokalen Zeitungen, in denen meistens Flüchtlinge in einem Atemzug mit Illegalen und Kriminellen genannt werden, sowie das Lancieren von entsprechenden Hintergrundberichten (so hat uns ein Journalist aus Guben berichtet, daß die Presseabteilung des Grenzschutzpräsidiums die Medien der Region mit Hintergrundberichten belieferte über den bevorstehenden Ansturm auf das Drei-ländereck südlich von Görlitz, durch Hunderte von Roma, die an der rumänisch- ungarischen Grenze bereit ständen),![]()
- das Einrichten von sog. Bürgertelefonen, über die AnwohnerInnen Auffälligkeiten berichten sollen,![]()
- die informelle Zusammenarbeit mit bürgerwehrähnlichen Organisationen.![]()
In diesem Zusammenwirken von Informationspolitik und Einbeziehung der AnwohnerInnen in spezifische Fahndungsmaßnahmen spielt die Stigmatisierung von Flüchtlingen als Illegale und ihr angeblich kriminelles Verhalten eine wesentliche Rolle.![]()
Die technische und personelle Aufrüstung des Bundesgrenzschutzes an der deutschen Ostgrenze auf mittlerweile ca. 5.600 Beamte, die Übernahme der grenzpolizeilichen Unterstützungskräfte in ein dauerhaftes Angestelltenverhältnis und die enge Kooperation mit ca. 3.000 Zollbeamten und ca. 270 Beamten der Bayerischen Grenzpolizei hat mittlerweile dazu geführt, daß die deutschen Ostgrenzen zu den am besten überwachten Grenzen auf der Welt gehören.![]()
Die immer perfektere Abschottung der bundesdeutschen Ostgrenze bewirkt zudem, daß sich die Flüchtlinge immer häufiger der Hilfe kommerzieller Flucht-hilfeunternehmern bedienen. Nicht selten begeben sie sich dabei in ein totales Abhängigkeitsverhältnis.![]()
Diese immer perfektere Abschottung der Grenze zwingt die Flüchtlinge dazu, immer größere Risiken einzugehen, um unentdeckt in die BRD zu gelangen. Ein Beleg dafür ist die Vielzahl von Todesfällen an den bundesdeutschen Ostgrenzen. Bei dem Versuch an immer gefährlicheren Stellen über die Grenze zu kommen, sind in den Jahren 1993 - 95 nach einer Auskunft der Bundesregierung insgesamt 31 Personen allein in Oder und Neisse tot aufgefunden worden. Nach unseren Recherchen beläuft sich die Zahl der Toten an den Außengrenzen in diesem Zeitraum auf insgesamt 45. Im Jahr 1996 sind nach einer Auskunft der Bundesregierung wieder 17 ausländische Menschen bei dem Versuch die deutsche Ostgrenze zu überwinden gestorben.![]()
Dies sind nur die Fälle die bekannt werden, wie hoch die Dunkelziffer ist, vermag niemand zu sagen.![]()
Die Toten an der Oder und Neisse sind kein spezifisch deutsches Problem. Erhebungen und Recherchen des europaweiten Netzwerkes UNITED in Amsterdam ergaben, daß zwischen 1993 und Mai 1997 mindestens 823 Flüchtlinge auf ihrem Weg in die Festung Europa ums Leben gekommen sind. Die bisher schwerste Tragödie spielte sich im Dezember 1996 bei einem Schiffsunglück in der Nähe Maltas ab. Nach Recherchen von amnesty international und pro-asyl ertranken dabei 280 bis 290 Flüchtlinge aus Indien, Sri Lanka und Pakistan. Die meisten von ihnen konnten nicht rechtzeitig das Schiff verlassen, weil sie sich unter Deck in Fischcontainern verstecken mußten.![]()
Die Informationen über die Toten an der deutschen Ostgrenze gelangten auch erst seit Ende 1994 an die Öffentlichkeit. Damals wurde bei einer Recherche nach vermissten Familienangehörigen herausgefunden, daß bei dem Versuch illegal die Neisse zu durchqueren mindestens 6 Tamilen und 1 Pakistani ertrunken waren. Obwohl der BGS selber mindestens eine Leiche gefunden hatte und vom polnischen Grenzschutz über das Auffinden der weiteren 6 informiert worden war, verweigerte der BGS solange jede Information, bis letztendlich das Unglück nachgewiesen werden konnte.![]()
Dies ist für uns einer der Hintergründe für unseren Versuch eine kontinuierliche Recherche und Dokumentation zu der Situation und zu den Todesfällen entlang der Grenze zu beginnen.![]()
Dabei sind diese Verunglückten nur der sichtbarste Ausdruck der dramatischen Verhältnisse an der Grenze![]()
Über die alltäglichen Zurückweisungen und Abschiebungen erfährt die Öffentlichkeit wenig, Übergriffe und Mißhandlung von Grenzgängern tauchen in den Erfolgsberichten des BGS nicht auf. Die verhafteten Personen werden in Gefängniszellen der entsprechenden Grenzschutzinspektionen gesperrt, sie haben keine Möglichkeit, einen Anwalt über die Verhaftung zu benachrichtigen, kein Richter überprüft ihre Haft, und ob sie im Notfall ärztlich versorgt werden, hängt nicht zuletzt von dem guten Willen der BGS-Beamtem ab. Die maximale Dauer dieser Haft beträgt 48 Stunden, in dieser Zeit führen BGS-Beamte die erkennungsdienstliche Behandlung durch, übermitteln und vergleichen die Daten mit den polizeilichen Computersystemen AZR, SIS, AFIS und Inpol, und sie führen Verhöre durch, um die Einreise über den »Sicheren Drittstaat« nachweisen zu können. Übergriffe und Mißhandlungen, die dabei von BGS-Beamten vorkommen werden, werden weder öffentlich, noch besteht die Möglichkeit für Flüchtlinge juristisch dagegen vorzugehen, da sie als die Opfer solcher Übergriffe sich in der Regel nicht zur Wehr setzen können, weil sie entweder kurze Zeit später wieder abgeschoben werden oder ohne jeden rechtlichen Status in der Bundesrepublik leben.![]()
So ist es entweder Zufall oder das Ergebnis einer intensiven Recherchearbeit, wenn es gelingt, Fälle von systematischem Machtmißbrauch des BGS gegenüber Flüchtlingen aufzudecken.![]()
- Dem Flüchtlingsrat Leipzig ist es beispielsweise im Frühjahr 1996 gelungen, mehrere Fälle zu dokumentieren, in denen der BGS das Asylbegehren von Flüchtlingen schlicht ignoriert hat und statt dessen versucht hat, diese illegal in die Tschechische Republik zurückzuschieben, ohne daß der BGS Belege dafür hatte, daß sie aus diesem sicheren Drittstaat gekommen waren.![]()
- Bei Recherchen der FFM in Abschiebearresten in Polen wurde dort von indischen und pakistanischen Flüchtlingen der Vorwurf erhoben, daß sie in Frankfurt/Oder zum Teil massiv unter Druck gesetzt worden seien und ohne den Nachweis der Einreise über Polen dorthin zurückgeschoben worden waren. Der Versuch, eine Stellungnahme vom BGS dazu zu erhalten, war bislang erfolglos.![]()
- In einem anderen vorhin schon erwähnten Fall hat der BGS den Tod mehrerer Flüchtlinge in der Neisse erst dann zugegeben und bestätigt, als dies über eine Recherche sehr detailliert nachgewiesen worden war.![]()
Derartige Ereignisse und Vorfälle gelangen nur äußerst selten an das Licht der Öffentlichkeit. Der exakte Nachweis und eine sorgfältige Dokumentation derartiger Vorfälle gelingt selbst bei aufwendigen Recherchen nur in einem Bruchteil der Vorfälle. Eine große Hilfe und eine wesentliche Voraussetzung bei diesen Recherchen ist der Aufbau und die Existenz eines funktionierenden Kontaktnetzes, möglichst auch über die Grenzen hinaus in die Nachbarländer Polen und Tschechien. Damit sind auch schon die wesentliche Aufgaben und Ziele der »Dokumentationsstelle Menschenrechtsverletzungen an der Grenze« benannt. Darüber hinaus sind wir bemüht, mit den bei uns zusammengetragenen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen und![]()
über Presse, Rundfunk aber auch kleineren Veranstaltungen über diese Situation an der Grenze zu informieren und eine größere Sensibilisierung zu erreichen. Wir erhoffen uns davon auch eine Erweiterung der Zusammenarbeit und den Ausbau eines Kontaktnetzes, um die noch in den Anfängen befindliche Arbeit ausweiten und verbessern zu können.![]()
1. An der Grenze und im Kontext der Grenzthematik findet eine besonders intensive Stigmatisierung von Flüchtlingen statt. Die öffentliche Gleichsetzung von Flüchtling - illegaler Einreise - und Kriminalität wird bundesweit dazu benutzt, einen rassistischen Diskurs voranzutreiben.![]()
2. Mit der angeblichen Notwendigkeit die Grenzen besser kontrollieren zu müssen, werden besondere Sicherheitsgesetze geschaffen und der Polizeiapparat ausgebaut. Beides wird letztendlich in seiner Wirkung und Umsetzung weit über die unmittelbare Grenzregion hinausgehen. »Grenzsicherheit« ist Teil der »Inneren Sicherheit«.![]()
3. Migrationsbewegungen finden auf dem Hintergrund eines Systems globaler sozialer Ungleichheit statt. Grenzkontrol-![]()
len werden Migrationsbewegungen nicht unterbinden können, Migration wird dadurch abgedrängt in die Illegalität. Es ist also u.a. die bundesdeutsche Gesetzgebung, die Menschen, die sich in Not befinden dazu zwingt, illegal in die BRD einzureisen oder illegal hier zu leben. Es ist die Abschottung der Grenzen die Flüchtlinge zwingt, sich kommerziellen Fluchthelfern anzuvertrauen und damit die Fluchthilfe zu einem lukrativen Geschäftszweig macht.![]()
4. Diese Grenzziehung nach außen findet sein entsprechendes Gegenstück im Inneren in einer rassistischen und sozialen Differenzierung und Ausgrenzung. Beispiele wie u.a. die verschiedenen Novellierungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Maßnahmen im Rahmen des Sozialstaats-Abbaus und eine Reihe anderer Gesetzesinitiativen lassen sich zur Genüge finden.![]()
(Dieser Vortrag wurde in Freiburg innerhalb einer Veranstaltungsreihe zum Thema Flüchtlinge gehalten. Wir fanden ihn so informativ, daß wir ihn hiermit dokumentieren; die Red.)![]()
Harald Glöde ist Mitglied der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration, Berlin.
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