Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 73, 2009-01![]()
Redaktionell zusammengestellt:
Versammlungsgesetz als Demoverhinderungsgesetz
Proteste in Mannheim, Stuttgart und Freiburg
Die Regierung Baden-Württembergs hat eine Reform des Versammlungsgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz, welches zufällig noch pünktlich vor dem NATO-Gipfel in Kraft treten soll, wird die schon jetzt bestehenden Einschnitte des Versammlungsrechtes weiter verschärfen. Das Versammlungsgesetz orientiert sich inhaltlich an dem bayrischen Vorbild. Die Pläne der CDU geführten Regierung hatten und haben in Baden-Württemberg vielerorts breite Proteste zur Folge. So sind beispielsweise eine Reihe von Demostrationen angekündigt. Auch in Niedersachsen soll nun ein neues Versammlungsgesetz, in Anlehnung an das bayrische Modell, in Kraft treten. Hiermit spielen Bayern und Baden-Württemberg erneut eine Vorreiterrolle für repressive Gesetzesentwürfe. Es ist zu erwarten, dass weitere unionsgeführte Länder folgen werden. ![]()
Das geplante Gesetz im Detail![]()
1. Organisation von Versammlungen: Neben der Versammlungsleitung sollen nun auch Ordner_innen gezwungen werden, ihre Personalien bei den Behörden anzugeben. Weiterhin soll das Kooperationsgebot (§ 4) "ausdrücklich geregelt und näher ausgestaltet" werden. Im Klartext zwingt dieses Gebot Versammlungsleitung und Ordner_innen zur Zusammenarbeit mit der Polizei. Eine Pflicht zur Zusammenarbeit besteht indes für Behörden ausdrücklich nicht.![]()
2. Im Vorfeld von Versammlungen: Das neue Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Versammlungsleiter_innen und Ordner_innen "unter bestimmten Gründen abzulehnen". Ordner_innen, die nach Ansicht der Behörde "ungeeignet" erscheinen, die Versammlungsleitung "zu unterstützen", können ohne weiteres abgelehnt werden.![]()
3. Anmelden von Versammlungen: Im Gegensatz zur früheren Anmeldefrist von 48 Stunden müssen Versammlungen jetzt schon 72 Stunden vorher angemeldet werden. Weiterhin sollen mitgeführte Gegenstände wie Fahnen, Trommeln usw. im Vorfeld angegeben werden. ![]()
4. Verlauf von Versammlungen: Die Polizei kann in Versammlungen eingreifen, sofern Anzeichen für "erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung" bestehen oder wenn der "Eindruck der Gewaltbereitschaft" erweckt wird. Darüber hinaus darf sie präventiv filmen, fotografieren, Personalien aufnehmen und Einzelpersonen festnehmen (§ 19), diese zuvor illegitime aber gängige Praxis soll nun durch das Gesetz legalisiert werden. Außerdem tritt das so genannte Militanzverbot (§7) in Kraft. Wenn durch eine Versammlung der "Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte", kann die Polizei diese kurzerhand beenden.![]()
5. Verbot und Einschränkungen von Versammlungen: Ein Grund, warum eine Versammlung nach dem neuen Gesetz verboten werden kann, ist das sogenannte Störungsverbot, nach dem eine andere Versammlung weder gestört, noch zu deren Störung aufgerufen werden darf. Ein weiterer Auslöser für das Verbieten - oder der Einschränkung einer Versammlung - ist die Anordnung, dass gleichrangige Rechte Dritter (§ 17) nicht beeinträchtigt werden dürfen. Findet beispielsweise ein Naziaufmarsch statt, kann eine Gegendemonstration als Störung angesehen und verboten werden. Durch die Anordnung, die Rechte Dritter zu gewährleisten, können auch Streiks verboten werden, da diese dem Wettbewerb des bestreikten Unternehmens schaden. Kundgebungen auf belebten Plätzen fallen potenziell auch unter diese Regelung. ![]()
6. Das neue Versammlungsgesetz als Eingriff in die Privatssphäre: Ab 2009 gilt schon eine Gruppe von zwei Personen als Versammlung. ![]()
Fazit![]()
Die von dem Landtag beschlossene Reform des Versammlungsgesetzes bringt weitere massive Einschränkungen des Versammlungsrechts mit sich, die vor allem darauf abzielen, unliebsamen und ungehorsamen Protest zu verunmöglichen. Dass ein solches Gesetz etwa ein halbes Jahr bevor die NATO-Konferenz in Baden-Baden und Strasbourg stattfindet verabschiedet wird, ist kein Zufall. "Dieser neuste Angriff auf die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Protestes ist Teil einer autoritären Entwicklung der vergangenen Jahre, die gesellschaftliche Konflikte zunehmend repressiv durch den Ausbau von Polizei- und Überwachungsstaat zu unterdrücken versucht", so der AK Antifa Mannheim. Das kürzlich vom Bund beschlossene BKA-Gesetz bekräftigt dies weiter.![]()
Die vagen Ausführungen im Gesetz selbst begünstigen stark eine behördliche Willkür gegenüber und eine Kontrolle des Protestes. Soziale Konflikte und Widerstand werden als ordnungspolitisches Problem wahrgenommen und entsprechend gehandhabt. Währenddessen wird staatlicherseits beständig an Möglichkeiten zur präventiven Aufstandsbekämpfung gefeilt. Das neue Versammlungsgesetz zielt genau in diese Richtung. (AutorInnen: Autonomes Medienkollektiv Rhein-Neckar)![]()
Aus Protest gegen das geplante „Demoverhinderungsgesetz“ fanden im Ländle mehrere kleinere und größere Demonstrationen statt. Zentrale Aktionen waren dabei vor allem die Demonstrationen in Mannheim (29.11.), Stuttgart (6.12.) und Freiburg (13.12.).![]()
MANNHEIM![]()
Am 29.11. demonstrierten in Mannheim ca. 1000 Menschen gegen die geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg. ![]()
Die Demonstration war stark durch einen großen antikapitalistischen Block geprägt, zu dem linksradikale Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region aufgerufen hatten. Ziel des Blocks war es klar zu machen, dass es nicht nur darum geht, ein weiteres repressives Gesetz zu bekämpfen, sondern darum, eine grundsätzliche Kritik kapitalistischer Vergesellschaftung und ihrer polizeistaatlichen Absicherung zu formulieren. Das neue Versammlungsgesetz ist im Kontext von BKA-Gesetz, Bundeswehreinsätzen im Inneren und Vorratsdatenspeicherung zu sehen. Es ist Teil einer umfassenden polizeistaatlichen Aufrüstung. Dies geschieht vor dem Hintergrund seit Jahren anhaltender Angriffe auf die Lebensbedingungen weiter Teile der Bevölkerung durch Studiengebühren, Sozialabbau und Ausdehnung des Niedriglohnsektors und weitere Zumutungen.![]()
Von Anfang an wurde die Demonstration von einem massiven Polizeiaufgebot mit Pferden sowie vermummten und behelmten PolizistInnen begleitet, die schon zu Beginn die TeilnehmerInnen schikanierten. Während der Demonstration kam es immer wieder zu Übergriffen; ein Polizist schlug einem Demonstranten ins Gesicht. Durch filmen der DemonstrantInnen versuchte die Polizei diese einzuschüchtern und zu kriminalisieren.![]()
Im Anschluss an die Demonstration eskalierte die Polizeigewalt völlig. Bei einer Spontandemonstration nach der Abschlusskundgebung auf dem Alten Messplatz versetzten die paramilitärisch auftretenden Polizeieinheiten den Mannheimer Stadtteil Neckarstadt-West in einen Ausnahmezustand: Vermummte Polizeitrupps patrouillierten in den Querstraßen zur Waldhofstraße und kontrollierten und verhafteten TeilnehmerInnen, wobei es zu gewaltsamen Übergriffen durch die Polizei kam. Aus einem Plus-Markt in der Waldhofstraße wurden vermeintliche Versammlungsgesetz-GegnerInnen an den Haaren heraus gezerrt. Vor der gegenüberliegenden Commerzbank kam es zu Festnahmen, bei denen ein Polizist einem am Boden Gefesselten mit dem Knie ins Gesicht trat. Die Festgenommenen mussten ihre Jacken ausziehen und mehr als eine Stunde in der Kälte gefesselt auf dem Boden ausharren. An der Ecke Waldhofstraße/Alphornstraße setzten ebenfalls vermummte Polizeieinheiten eine Gruppe von Personen fest, die während der Durchsuchung ihrer Taschen Beschimpfungen und Schlägen ausgesetzt waren. Eine weitere Personengruppe wurde an der Ecke Pflügersgrundstraße/Gartenstraße festgehalten. PassantInnen, die sich über den Polizeieinsatz empörten, wurden von BFE-PolizistInnen1 ohne Vorwarnung geschlagen. Darüber hinaus wurden PresseverteterInnen mit Gewalt an ihrer Arbeit gehindert. Insgesamt wurden mindestens 12 Personen festgenommen und zwischenzeitlich in der JVA festgehalten.![]()
Der Polizeieinsatz zeigte, dass politischer Widerstand in Baden-Württemberg schon heute mit allen Mitteln unterdrückt wird. Das geplante Versammlungsgesetz soll Repressionsorganen weitere Möglichkeiten schaffen, gegen unerwünschte Proteste vorzugehen. Die Polizei hat heute gezielt die Außenwirkung der Demonstration eingeschränkt und TeilnehmerInnen schikaniert und bedroht. Der heutige Einsatz zeigt, wie nötig es ist, Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben der Landesregierung zu organisieren. Dennoch stellt die heutige Demo eine starken Auftakt für weitere Aktionen gegen das Versammlungsgesetz dar. ![]()
(AutorInnen: Antifa 68)![]()
STUTTGART![]()
Weit über 6000 Menschen sind am 6.12. in Stuttgart gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden - Württemberg auf die Straße gegangen. Aufgerufen zur Demonstration hatte ein breites Bündnis von weit über einhundert Organisationen und Einzelpersonen. ![]()
Schon im Vorfeld der Demonstration wurde es den Organisatoren durch das Stuttgarter Ordnungsamt nicht einfach gemacht. Mit dem "gewichtigen" Argument des Weihnachtsmarktes, der die halbe Stuttgarter Innenstadt für sich in Anpruch nimmt, wurde dem Bündnis der Weg durch und an zentrale Punkte der Innenstadt, wie dem Innenministerium oder zum Denkmal für die Opfer von Faschismus und Krieg, verwehrt. Das Bündnis musste sich notgedrungen mit einer Demonstrationsroute begnügen, die die Öffentlichkeit nur am Rande auf sich aufmerksam macht. Trotz dieser Umstände und dem schlechten Wetter übertraf die Zahl der Teilnehmer die Erwartungen der Organisatoren bei weitem: Ausgegangen war das Bündnis von ca. 3000 Teilnehmern. ![]()
Größte eigenständige Gruppe war mit ungefähr 800 Teilnehmern der antikapitalistische Block. Unter dem Motto: "Eure Ordnung ist auf Sand gebaut... Gegen Repression und Überwachungsstaat, für Solidarität und Klassenkampf" hatten unter anderem antifaschistische und antikapitalistische Gruppen aus Süddeutschland nach Stuttgart mobilisiert. ![]()
Die bürgerliche Presse lässt weder in ihrer bisherigen Berichterstattung noch in ihrem Interesse an den einzelnen Standpunkten des Bündisses - zu einer im Vorfeld anberaumten Pressekonferenz kam lediglich 1 (!) Pressevertreter - vermuten, daß es sich bei den geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes um einen umfassenden Angriff auf ein Grundrecht handelt. Sie lenkt mit ihren Meldungen - wie auch die Polizeiberichterstattung - davon ab, daß die Demonstration und insbesondere der antikapitalistische Block durchgehend durch ein massives Polizeiaufgebot begleitet wurde. Sollen so diejenigen, die sich um ein Grundrecht sorgen, zu den Verursachern der Verschärfungen erklärt werden? Getreu etwa dem Motto: "Der Dieb ruft: Haltet den Dieb?" ![]()
Michael Csaszkóczy vom Bundesvorstand der Roten Hilfe und Redner auf der Abschlußkundgebung, stellte in seiner Rede fest, daß die Demonstration sich im "wahrsten Sinne des Wortes bis hierher zur Abschlusskundgebung durchkämpfen" mußte, womit er den Kern traf: Von Anfang sahen sich vor allem jüngere Demonstrationsteilnehmer mit Vorkontrollen, Durchsuchungen und ähnlichem konfrontiert. Diese Erfahrungen machten eine Woche zuvor auch die Teilnehmer an einer Demonstration gegen das Versammlungsgesetz in Mannheim. Dort, so Michael Csaszkóczy in seiner Rede, bekam die Öffentlichkeit durch das Polizeiverhalten vor allem folgendes von der Demonstration zu sehen: "ein vierfaches Spalier von vielfach gepanzerten Robocops; ein voraus- und hinterherfahrender Fuhrpark an Polizeifahrzeugen, der die gesamte Innenstadt lahmlegte; uniformierte Pferdestafffeln; Kameras, die alle fünf bis zehn Meter auf die Insassen eines wandernden Polizeikessels gerichtet waren. Dass es sich bei den Menschen im Innern des Kessels irgendwie um Demonstranten handeln musste, konnte ein Außenstehender nur erahnen." ![]()
Auch in Stuttgart kam es bereits vor Demonstrationsbeginn zu Verzögerungen: ![]()
Die Polizeieinsatzleitung forderte bereits bei der Aufstellung des Blocks einen "deutlichen" Abstand zwischen den Seitentransparenten von bis zu 5 Metern. Eigens aus Frankfurt angereiste Aktivisten, die mit einem zu einem symbolischen Wasserwerfer umgebauten Wagen an der Demonstration teilnehmen wollten, wurde dies von dem Ordnungsamt untersagt. "Was hat der Wagen mit dem Thema des Umzugs zu tun?" war die lapidare Entgegnung des Vertreters des Ordnungsamtes auf die Forderung der Demonstrationsleitung, den Wagen als Bestandteil der Demonstration mitfahren zu lassen. Sorge um die Demonstrationsteilnehmer, die "unter die Räder geraten" könnten, werden ihn nicht wirklich getrieben haben, besteht doch jeder Faschingsumzug in der Landeshauptstadt aus mehreren Dutzend Wägen... ![]()
Die Nerven der Teilnehmer des Block wurden auch nach dem Start der Demonstration belastet. So kam es mehrfach zu Angriffen auf den antikapitalistischen Block durch die Polizei, die, wie ein Sprecher kommentierte, deutlich gezeigt hat "dass ihr Demonstrationen ein Dorn im Auge sind. Eine legale und angemeldete Demonstration, an der sich Tausende beteiligten, wurde einmal mehr durch teilweise vermummte und äußerst aggressiv auftretende Hundertschaften der Polizei eingeschränkt. Der Versuch einer Einschüchterung wird aber nicht glücken, die Demonstration war erst der Auftakt, um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu verhindern." ![]()
Eines hat der repressive Kurs der Einsatzleitung mit Sicherheit erreicht: Zahlreiche Demonstrationsteilnehmer konnten Erfahrungen mit dem bereits heute nicht fortschrittlichen Versammlungs"recht" machen. Dies unterstrich der Redebeitrag, den eine Vertreterin migrantischer Organisationen in deren Namen hielt: "Obwohl in Deutschland mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben" bezieht sich bekanntlich das geltende Versammlungsgesetz nur auf deutsche Bürger. Wenn sich Migranten politisch engagieren, haben sie eher und öfter mit Repressionen und schweren Sanktionen als Deutsche zu rechnen. ![]()
Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksvorsitzende, ging in ihrer Rede auf die Gefahr der Sanktionierung gewerkschaftlicher Arbeit durch das neue Versammlungsgesetz ein. Die ursprünglich für Anfang 2009 geplante Gültigkeit des Gesetzes wird noch auf sich warten lassen, was ihrer Ansicht nach auch mit dem entstandenen Protest zu tun hat. ![]()
Die Frage, welche Rechte antifaschistische und demokratische Menschen und ihre Organsiationen brauchen, wie der Protest gegen das Versammlungsgesetz weitergeführt werden und sich mit Protesten in anderen Bundesländern wie in Bayern und Niedersachsen vernetzen kann, sind einige der Themen, die es noch zu besprechen gilt. ![]()
(Autor: Thomas Trueten)![]()
FREIBURG![]()
Am Samstag, 13.12., fand in Freiburg eine Demo gegen das im Laufe des nächsten Jahres in Kraft tretende neue Versammlungsgesetz und das ebenfalls verschärfte Baden-Württembergische Polizeigesetz statt. Diese hatte bereits im Vorfeld für einigen Wirbel gesorgt, sollte doch die Demonstration auf dem Rathausplatz starten, wo der glühweinselige Weihnachtsmarkt die Badener bei Laune hält. Entsprechend martialisch war das Polizeiaufgebot, auf dem Platz gab es kaum ein Durchkommen. Der 2. Freiburger Bürgermeister Neideck (CDU, ein Lehmangeschädigter, allerdings mit Steuergeldern) ließ es sich nicht nehmen, persönlich die Truppen zu inspizieren. Trotzdem gelang es mit einiger Verzögerung den durchgesickerten DemonstrantInnen einen Zug zu formieren. Dieser wurde von Anfang an von der Polizei eingekesselt, aber ziehen gelassen. Nach und nach hatten sich ca. 2500 Menschen angeschlossen, einige vermummt, andere sonstwie kostümiert. ![]()
Die RednerInnen machten klar, dass man diese neuen Gesetze als präventive Kriminalisierung der Versammlungsfreiheit betrachte, hinzu komme Vorratsdatenspeicherung, Kameraüberwachung (nicht nur) der Innenstädte, Platzverweise, Telekommunikationsüberwachung, BKA- Gesetze und Aufweichung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten, usw. All diese Maßnahmen stehen im krassen Kontrast zur tatsächlichen Stärke einer möglichen Opposition in Deutschland, von Baden-Württemberg gar nicht zu sprechen. Der Staat leidet in Wahrheit an paranoider Psychose, der einzigen Krankheit übrigens, von der tatsächlich Gefahr für andere ausgehen kann. Er bedarf dringend der Behandlung! ![]()
(Autor: Walter Meier)![]()
Anmerkung der Redaktion: Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Voraussichtlich wird es![]()
im März im Landtag behandelt – die Verzögerung ist vor allem auf die Proteste von bisher über 10.000 Menschen in Baden-Württemberg zurückzuführen. Nach Angaben der Landesregierung soll zunächst abgewartet werden, bis das BVG zum bayerischen Gesetz entschieden hat. Es wird weiterhin Vernetzungs- und Aktionstreffen geben. Weitere Infos unter: www.versammlungsrecht2009.tk


