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Artikel


Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 74, 2009-05

Diverse:
regio kurz

Zusatzfragebogen Arbeitsgelegenheiten der Arge Freiburg

In der letzten Ausgabe der SZ berichteten wir über einen höchst ominösen „Zusatzfragebogen Arbeitsgelegenheiten 2 Euro – Basis (AGH)“, in welchem u.a. nach „chronischen Erkrankungen, körperlichen Behinderungen, Suchterkrankungen, Vorstrafen und Schulden“ abgefragt wird. Inzwischen hat sich der Landesdatenschutzbeauftragte der Sache angenommen und dazu Stellung bezogen (die der Red. vorliegt). Die Arge begründete diesen Fragebogen gegenüber der Datenschutzbehörde damit, dass es sich bei diesen „Arbeitsgelegenheiten“ um Tätigkeiten in der Arbeit mit „besonderem Maße schutzbedürftigen Menschen“ handle (Kinder, ältere oder behinderte Menschen). Um eine Gefährdung dieses Personenkreises von vornherein auszuschließen sei der Fragebogen entwickelt worden. Das es sich im vorliegenden Fall um einen staatlich anerkannten Erzieher handelt (dessen Anerkennung im Falle eine einschlägigen Vorstrafe jederzeit widerrufen werden kann), sagt die Arge nicht. Die Arge behauptet außerdem, dass es sich bei dieser „Abfrage um eine auf freiwilliger Basis“ handle. „Wir haben der Arbeitsgemeinschaft daraufhin mitgeteilt, dass nicht ersichtlich sei, dass die Kenntnis jedes einzelnen in dem Fragebogen erhobenen Sozialdaten für jede Arbeitsgelegenheit im sozialen Bereich von Bedeutung sei“ (so die Stellungnahme der Datenschutzbehörde). Im Widerspruch zur sogen. Freiwilligkeit der Angaben stehe, dass auf jenem Zusatzfragebogen auf die „Mitwirkungspflichten nach §§60 ff SGB I hingewiesen“ werde Die Arge hat daraufhin mitgeteilt, dass der Zusatzfragebogen abgeändert werde. „Aufgrund der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Freiburg konnte nicht festgestellt werden, dass die Kenntnis jedes einzelnen in dem Zusatzfragebogen Arbeitsgelegenheiten 2 Euro – Basis (AGH), in der von Ihnen unserer Dienststelle vorgelegten Form, erhobenen Sozialdatums für die Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit im sozialen Bereich erforderlich ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat dementsprechend auch mitgeteilt, den Zusatzfragebogen in dieser Form nicht mehr zu verwenden“. Es ist endlich an der Zeit das der politisch Verantwortliche, Sozialbürgermeister von Kirchbach (SPD), für dieses bluffen, tricksen und täuschen endlich Verantwortung übernimmt oder zumindest Stellung bezieht. Inzwischen hat er in den örtlichen Medien auch seinen Parteifreund und Vorsitzenden des DGB Südbaden-Hochrhein, Jürgen Höfflin (SPD) eingespannt, um einen sogen. „dritten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose“ zu fordern, sprich Zwangsarbeit als allgemein übliche Form einzurichten. In Freiburg gibt es aber nicht wenige, die eine Stelle im dritten Arbeitsmarkt vor allem den Herren von Kirchbach und Höfflin angedeihen lassen wollen. Wie die „zweite Modern“ eines Ulrich Beck, des Beratungssoziologen der Schröderregierung, faseln sie von „Bürgerarbeit“, „bürgerschaftlichem Engagement“ zum Nulltarif. Die SPD ist inzwischen so weit nach rechts gerückt, dass sie mit Nazis ohne Probleme konkurrieren kann. Sicher gibt es auch hier Ausnahmen, wie etwa den Stadtrat Walter Krögner, der in der Bewegung gegen die Privatisierung der Stadtbau sehr aktiv war. Durch kluges panaschieren kann man das bei den Kommunalwahlen getrost anerkennen und mit Stimmen für die LINKE LISTE kombinieren, vielleicht sogar mit den grünen Alternativen.

(Bernhard Meier)

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Arisierte Kunst und gute Geschäfte im Freiburger Jugendzentrum Z

Im Museum für neue Kunst in Freiburg hängt ein Bild des weltbekannten Expressionisten Otto Dix, mit dem Titel „Max John“. Dix wurde 1933 aus seinem Lehramt an der Akademie in Dresden entlassen, seine u.a. den 1. Weltkrieg anklagenden Arbeiten galten fortan als „entartet“. Er lebte von da an zurückgezogen in Singen und am Bodensee. Das pikante daran ist, dass es sich dabei um ein Bild des jüdischen Rechtsanwaltes Fritz Glaser handelt Dieser hatte es zwischen 1941 und 1943 an einen deutschen Sammler „verkauft“, wie man sich denken kann unter höchst merkwürdigen Umständen. Die Erbin Ute Glaser fordert nun von der Stadt Freiburg eine angemessen Betrag, was dem Sozial- und kurioserweise, Kulturbürgermeister von Kirchbach (SPD), gegenüber der BZ den Kommentar entschlüpfte, dass es juristisch nicht ausgemacht sei, ob es sich hier um Raubkunst handele. Der Wert des Bildes wird auf bis zu 2,5 Millionen Euro geschätzt, die Stadt Freiburg hat gerade mal eine halbe Millionen als Entschädigung geboten. Der Sozial- und Kulturbürgermeister hinterlässt eine wahre Pleiten, Pech und Pannenserie, die von dem Jugendzentrum Z reicht, in welchem ein findiger Gastwirt sein billiges Etablissement mit eigenem Personal betrieb, in dessen Trägerverein natürlich auch ein angesehener ehemaliger Sozialbürgermeister, Seeh (SPD) sitzt. Der Verein war am Ende mit 100 000 Euro verschuldet, die Aufklärung wurde in alter SPD-Mafiamanier verzögert und vernebelt. Dazu die oben beschriebene Datenerhebungspraxis bei der Freiburger Arge. Neuester Streich des Sozialbürgermeisters: Der Augustinerplatz in Freiburg, in den Sommermonaten ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen, soll in Zukunft von Flutlicht angestrahlt werden und Bürger sollen Streife laufen. Es ist Wahlkampf, Baby! Bald werden sie wieder um die Wette strahlen wie ausgebrannte Nebelkerzen.

(Bernhard Meier)

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Zwangsverpflichtungen zur Arbeit der ArGen der Landkreise südlicher Oberrhein und der Stadt Freiburg als Vergünstigung für Arbeitswillige

Verbundpartner LK Emmendingen, LK Breisgau – Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg

Neue Arbeit braucht das Land. Und so schufen Landkreise und Kommunen einen „Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS)“ im ÖPNV mit einer 30-Stunden Woche. Als Entschädigung für den erhöhten Aufwand gibt’s neben dem finanziellen Zubrot (1,50 €/h) eine UniformJacke, Hemd mit Krawatte, Schuhe sowie eine übertragbare MonatsNetzKarte (Regiokarte). Mit dem Begriff „Öffentlicher Beschäftigungssektor“ sowie den dazu gehörenden Instrumenten des „Kommunal-Kombi“ und der „Bürgerarbeit“ wird eine in den 1990er Jahren in Deutschland geführte arbeitsmarktpolitische Diskussion wieder aufgegriffen. Die „neue“ Thematisierung des Begriffs und seiner Instrumente ist insofern von Bedeutung, weil sich durch die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I bis IV) die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit grundlegend verändert haben. Die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind heute kurzfristiger und überwiegend nicht mehr als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angelegt. Ein Öffentlicher Beschäftigungssektor, dessen Maßnahmen insbesondere den Problemgruppen des Arbeitsmarktes zu Gute kommen sollen und der sich im Spannungsfeld zwischen Staat, Drittem Sektor/Sozialwirtschaft und Markt bewegt, erfordert daher neue konzeptionelle Überlegungen.

Die Begrifflichkeit ist nicht immer einheitlich; der öffentliche Beschäftigungssektor umfasst hier den zweiten und dritten Arbeitsmarkt, denn ähnlich wie zwischen dem ersten und zweiten verläuft die Trennlinie zum dritten unscharf. Besonders wenn die jeweiligen Instrumentarien als Grundlage herangezogen gibt es viele Gemeinsamkeiten; anders hingegen sieht es aus, wenn die Intentionen und politischen Implikationen gemeint sind: Hier dient der erste Arbeitsmarkt dem Erwerb und der Sicherung von Einkommen, der zweite zielt auf einen Übergang in den ersten, etwa durch die Herstellung der entsprechenden Qualifikationen. Der dritte Arbeitsmarkt ist dagegen ordnungs- und armutspolitisch ausgerichtet.

(bk; Quelle: RunderTisch Hartz4 Freiburg)



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