
Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 59, 2004-12![]()
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Politik, "Nation" und Sprache (4)
Gedanken zu einem nicht ganz widerspruchsfreien Verhältnis. Teil 4: Die Europäische Union und die Sprachen
Nicht zuletzt in den Debatten um die so genannte „Integration“ von ImmigrantInnen kehrt ein Argument immer wieder: die Sprache als „Integrationsmarker“. ImmigrantInnen, so wird wie selbstverständlich konstatiert, hätten in Deutschland die deutsche Sprache zu erlernen. Hier feiert unbemerkt eine Annahme fröhliche Urständ, die vor einhundert bis zweihundert Jahren und bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in verschiedenen Ländern Europas noch zu Krieg, Vertreibung und Unterdrückung geführt hat; es wurde und wird wie selbstverständlich unterstellt, die BewohnerInnen eines einheitlichen „National“-Staats sollten eine einheitliche „National“-Sprache sprechen. Dieser vierte Teil der Artikelserie „Politik, „Nation“ und Sprache“ widmet sich dem Verhältnis von Nationalsprachen in der Europäischen Union, die als Staatenbund notwendigerweise mehrsprachig ist. Kern wird dabei die Frage sein, ob die „National“- Sprachen-Idee durch die Entwicklungen auf europäischer Ebene gestärkt oder geschwächt wird. Die ersten drei Teile der Artikelserie haben die Zusammenhänge zwischen der Entstehung des modernen deutschen „National“-Staats und des Deutschen als „National“- Sprache beschrieben, die Folgen für sprachliche und dialektale Minderheiten skizziert, die Rolle der ArbeiterInnenbewegung analysiert und die sprachenpolitische Entwicklung in anderen europäischen „National“-Staaten dargestellt.![]()
Die Europäische Union hatte vor der Osterweiterung 15 Mitgliedstaaten und elf Amtssprachen: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch (die einzelstaatlichen Amtssprachen Letzeburgisch und Irisch sind keine offiziellen EUAmtssprachen). Durch die zurückliegende Osterweiterung erhöhte sich die Zahl der EU-Mitgliedstaaten auf 25, die Zahl der Amtssprachen nahm zu auf 20. Die neuen Amtssprachen der EU sind: Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch. Nicht vergessen sollte man darüber hinaus die große Zahl an Minderheitensprachen, die – wenn sie auch keine Amtssprachen sind – doch einen Baustein der europäischen Vielsprachigkeit bilden. Das Verhältnis der EU-Amtssprachen zueinander wurde 1958 in einer bis heute gültigen Verordnung des Rates festgelegt. Sie schreibt vor, dass sämtliche offiziellen Dokumente der EU in allen Sprachen veröffentlicht werden, dass alle Dokumente in allen Sprachen in gleicher Weise gültig sind und dass jede/r EU-Bürger/in in einer beliebigen Amtssprache mit EUBehörden kommunizieren kann. Bedenkt man, dass zusätzlich zumindest bei wichtigen und großen Versammlungen und Gremien aus allen Sprachen in alle Sprachen verdolmetscht wird, so wird klar, dass die Regelung mit 20 offiziellen Amtssprachen einen enormen Aufwand nach sich zieht. Wenngleich die tatsächlichen Kosten, die dadurch entstehen, strittig sind, so steht die Vielsprachigkeit der EU doch immer wieder in der Kritik. Die Anfänge dieser Vielsprachigkeit waren weit weniger pathetisch, als die immer wieder propagierte Idee einer europäischen „Einheit in Vielfalt“ vermuten lassen würde. Es war bei der Gründung der EU-Vorgängerorganisationen mit anfangs nur vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch) weitaus leichter, alle Sprachen gleich zu behandeln, konnten doch auf diese Weise drohende Konflikte umgangen werden. Später konnte man die neu hinzukommenden Sprachen schlecht ausschließen.![]()
Mit jedem Schritt der territorialen Erweiterung oder der politischen Vertiefung stellte sich jedoch die Frage nach sprachlicher Effizienz erneut. Hier hat es die EU verstanden, die sprachliche „Not“ erschwerter Kommunikation in die „Tugend“ der Ideologie europäischer Vielsprachigkeit umzudeuten. Immer wieder und immer stärker wird Vielsprachigkeit als spezifisch europäischer Wert propagiert – Vielsprachigkeit scheint die zentrale Sprachideologie der Europäischen Union geworden zu sein, die sich der nationalstaatlichen Ideologie der Einsprachigkeit zunehmend entgegen zu setzen scheint. Faktisch ist die Vielsprachigkeit der EU nicht unproblematisch, was im Folgenden anhand der Rechtssetzung und dem Binnenmarkt gezeigt werden soll.![]()
Das Recht der Bürger/innen der EU, ihre jeweiligen Sprachen zu sprechen, ist in der Geschichte der EU mehrfach betont worden, fand in der EU-Grundrechte-Charta an zwei Stellen seinen Niederschlag und ist auch im aktuell diskutierten EU-Verfassungsvertrag mehrfach aufgenommen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass die EU unmittelbar anwendbares Recht erlassen kann. Dieses Recht müsse, so die gängige Argumentation, für die dem Recht Unterworfenen unmittelbar verstehbar sein. Andererseits ist allerdings gerade mit zwanzig offiziellen Amtssprachen die Einheitlichkeit des europäischen Rechtswesens kaum aufrecht zu erhalten. Eine EU-Verordnung, die in 20 Sprachfassungen von gleicher Geltungskraft vorliegt, kann in 20 Sprachgemeinschaften (und 25 Staaten) mit je eigener Rechtstradition 20 oder 25 Mal anders verstanden werden – selbst wenn man Übersetzungsfehler ausschließen will. Ähnliche Probleme stellen sich dem Binnenmarkt, der historisch und politisch im Zentrum der europäischen Integration stand und steht. Voraussetzung eines staatenübergreifenden kapitalistischen Binnenmarktes ist es, dass einzelstaatliche Regelungen den grenzüberschreitenden Handel nicht beschränken und ausländische Anbieter oder Nachfrager nicht diskriminiert werden. Es ist Aufgabe des höherrangigen EU-Rechts, freien Handel zu gewährleisten. Einzelstaatliche Sprach- und Kulturpolitik stößt vor diesem Hintergrund schnell an ihre Grenzen: die Liste denkbarer sprach- und kulturpolitischer Maßnahmen, die sich diskriminierend auswirken können, reicht beispielsweise von Etikettierungsvorschriften für Lebensmittel über sprachliche Vorschriften für TV-Programme und Werbung bis hin zur sprachorientierten Filmförderung.![]()
Die hier beschriebenen rechts- und wirtschaftspolitischen Probleme wurden von den bürgerlichen „National“-Staaten mittels der Durchsetzung einer einheitlichen „National“-Sprache behoben – die Ideologie nationalstaatlicher Einheitlichkeit und Einsprachigkeit beruhte auf einer spezifischen Problemlage, die der heutigen Situation der EU in manchem vergleichbar ist. Die Notwendigkeit oder Möglichkeit, zu Gunsten von Ökonomie, Kommunikation und Rechtswesen eine europäische Amts- oder Verkehrssprache einzuführen, hat die EU bislang aber nicht gesehen – trotz der offensichtlichen Probleme ihrer offiziellen Vielsprachigkeit. Nur in Teilbereichen rückte sie aus Effizienzgründen von der 20-Sprachen- Regelung ab. Im internen Gebrauch haben sich (ohne formelle Regelung) Französisch und Englisch als Arbeitssprachen weitgehend durchgesetzt, mit viel Abstand vom Deutschen gefolgt. Diese internen Differenzierungsprozesse zwischen den Sprachen werden von allen Staaten – möglicherweise von Großbritannien und Irland ob der Dominanz des Englischen abgesehen – kritisch beäugt und stellen immer wieder einen beliebten Anlass dar, um nationalistisch und populistisch Stimmung gegen die EU zu machen. Der internen Sprachregelungen zum Trotz hält die EU offiziell an ihrer Ideologie der Vielsprachigkeit fest – eine andere Wahl hat sie wohl auch nicht. Die in den ersten drei Teilen dieser Artikelserie dargestellte Ideologie der nationalstaatlichen Einsprachigkeit ist nach wie vor wirkmächtig – keiner der EU-Mitgliedstaaten würde zu Gunsten einer oder weniger offizieller „europäischer“ Sprache(n) auf eine „eigene“ EU-Amtssprache verzichten. Interessanterweise scheint sich diese Ideologie der europäischen Vielsprachigkeit aber in gewisser Weise gegen die nationalstaatliche Ideologie der Einsprachigkeit umzukehren, die ihr ursprünglich doch zu Grunde liegt. Die EU hat es nämlich verstanden, in ihr Verständnis von Vielsprachigkeit zunehmend nicht nur die eigenen Amtssprachen (die mit den „National“-Sprachen ihrer Mitgliedstaaten weitgehend identisch sind) einzubeziehen, sondern auch die Minderheitensprachen der Einzelstaaten.![]()
Führt man sich vor Augen, wie konfliktreich das Verhältnis zwischen „National“- Sprachen und Minderheitensprachen in vielen Staaten ist oder war, so wird das Konfliktpotenzial deutlich, das eine aktive EU-Politik zu Gunsten sprachlicher Minderheiten innehat. Es ist vor diesem Hintergrund wenig erstaunlich, dass die EU kaum sprach- und kulturpolitische Kompetenzen übertragen bekommen hat. Offiziell beschränkt sie sich weitgehend darauf, die Sprachen und Kulturen der Mitgliedstaaten in anderen Mitgliedsstaaten bekannt zu machen. Sprachprogramme der EU, die der Verbreitung von Sprachen dienen sollen, umfassen fast ausnahmslos nur offizielle EU-Amtssprachen (und damit „National“-Sprachen der Mitgliedstaaten). Der Schutz der Minderheitensprachen wird im EUVertrag nicht explizit erwähnt. Auch gilt das Recht der EU-Bürger(innen), eine Antwort in der Sprache zu erhalten, in der sie sich an die EU-Administration wenden, nur für die 20 Amtssprachen. Das minderheitenpolitische Engagement europäischer Institutionen ist ob mangelnder eigener Kompetenzen weitgehend symbolisch, allerdings durchaus nicht ohne Wirkung. Die Maßnahmen, die die EU zum Schutz von Sprachminderheiten ergriffen hat, sind vielfältig: Entschließungen des Parlaments, Vergabe von Forschungsaufträgen der Kommission, Gründung eines „Europäischen Büros für weniger verbreitete Sprachen“ als Ansprechpartner der Sprachminderheitenorganisationen. Diese Politik, die auf der Ideologie der europäischen Sprachenvielfalt basiert, zeitigt eine starke moralische Verbindlichkeit nicht zuletzt auch für die Nationalstaaten in der EU. Selbst im zentralistischen Frankreich, das Jahr-hunderte lang einen strikten Monolingualismus verfochten hat, hat dies zu einem vorsichtigen Umdenken geführt. Die EU ist zu einem Anwalt der Sprachminderheiten geworden. Ihre Sprachenpolitik und ihre Ideologie europäischer Vielsprachigkeit stehen (trotz oder wegen einer grundsätzlich vergleichbaren Ausgangssituation) in einem gewissen Widerspruch zur nationalstaatlichen Politik der Einsprachigkeit, der sie zugleich ihre spezifische Ausprägung verdanken.
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