stattweb-News Ausgabe 09, 2009-07![]()
Güde, Fritz:
Anmerkung: Zu Birthlers Lehre vom Unrechtsstaat DDR
News-Beitrag auf stattweb.de vom 9.Juli 2009
Birthler begründet in ihrer neuesten Predigt in dder ZEIT noch einmal ihren Begriff vom "Unrechtsstaat" DDR. An ihrer Beweisführung merkt man erschüttert, dass sie den grundsätzlichen Unterschied von "Demokratie" und "Rechtsstaat" nie kapiert hat und auch nicht zulassen darf, wenn sie die Existenz ihrer Reißwolfbehörde nicht gefährden will.![]()
Der Begriff "Rechtsstaat" wurde nämlich in den vor Birthler-Zeiten -ohne Anstoß zu erregen- auch auf einen Staat wie den wilhelminischen angewendet, der Tendenz nach sogar auf den Friedrichs des Großen.![]()
Begründung dieser Bezeichnung: es gab ein einheitliches System rechtlicher Beziehungen, das nicht -normalerweise nicht- durch Einzelmaßnahmen, auch nicht durch Gnadenerweise durchbrochen werden konnte.![]()
Keineswegs auf demokratische Beschlüsse stützten die damaligen Juristen selbst ihre Beschlüsse, sondern auf die Sammlung vorangegangener Entscheidungen - genau wie bei uns auch. Die Juristenschaft ist immer im Wesentlichen ein sich selbst regulierender Stand gewesen.![]()
Die Tatsache einzelner Eingriffe der Regierungsgewalt in die Rechtsprechung widerspricht nicht automatisch der Kennzeichnung als "Rechtsstaat". Als Friedrich II die Richter gegen den Fischpächter ohne weitere Prüfung in die Festung schickte, war das zweifellos ein rechtswidriger Eingriff. Nur war er als solcher zu benennen und zu bekämpfen, sobald nur einmal das allgemeine Prinzip der Erforschung der Tatbestände vor Strafverhängung sich durchgesetzt hatte.![]()
Besonders lustig die Phantasie der Exegetin, aufgrund ihres unrechtmäßigen Entstehens sei die DDR schon "Unrechtsstaat". Hat sie denn Napoleon ganz vergessen, der als Eroberer mehr oder weniger brutal die französische Gesetzgebung in Deutschland einführte. Nur eine, an der in den preußischen Westprovinzen nach 1815 erbittert festgehalten wurde gegen alle Wünsche der preußischen Obrigkeit.![]()
Und zwar, weil die bürgerlichen Angelegenheiten durch Einrichtungen wie Geschworenengericht usw. besser zu regeln waren als nach dem Preußischen Landrecht.![]()
Zu erinnern ist auch hier noch einmal an das grundlegende Buch Kirchheimers "Politische Justiz", in welchem dieser einen vergleichenden Überblick über die gängigen Rechtssysteme der Welt gibt, und zum Beispiel selbst dem damaligen Südafrika mit seinen Rassengesetzen noch einen gewissen Rechtsstaat-Charakter zusprach, weil selbst dort aufgrund der gängigen Regeln Kritikern noch "gewisse" Möglichkeiten gegeben waren.![]()
Mit anderen Worten: Um der DDR den Charakter eines Unrechtsstaates nachzuweisen, reicht es nicht aus, einzelne Regelungen, die uns mit Recht empören, anzugreifen. Es müsste bewiesen werden, dass nach Belieben die politischen Polizeien unter Ausschluss des Rechtswegs autonom Bestrafungen vornehmen konnten. War das der Fall -wann oder wo? War es wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems -oder ein Eingriff vergleichbar dem Friedrichs II?-![]()
Birthlers Grundirrtum: Als Lieferantin eines Slogans, der bei CDUFDP immer beliebter wird, meint sie durch ihre Grundsatzerklärung "Unrechtsstaat" die DDR besonders vernichtend nachträglich zu treffen. Dabei vergisst sie eines: Wenn alles Unrecht war, ist jeder Angriff auf einzelnes Unrecht hinfällig.![]()
Man beschimpft auch kein Zebra, wenn man ihm nachweist, dass es einzelne Streifen hat.![]()
Dem Angriff auf das wirkliche Unrecht, das es in der alten DDR zweifelsfrei gab wie in der jetzigen BRD setzt sich eine Kritikerin wie Birthler am schärfsten entgegen. Sie merkt nicht- oder wahrscheinlicher: will nicht merken- dass der teuflische Abglanz um die Funktionäre der DDR zwangsläufig dem Rechtsstaat BRD einen Heiligenschein aufsetzt.![]()
Quelle: ZEIT9.7.09 -Replik auf den Artikel von Gesine Schwan
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