stattweb-News Ausgabe 09, 2009-09![]()
Güde, Fritz:
Verena Becker: Wie zu erwarten - Buback-Film ein Abwehrmanöver
News-Beitrag auf stattweb.de vom 3.September 2009
Es verwundert niemand: in dem in der Eile hergestellten Film zur Überprüfung der Vorwürfe Bubacks gegen die damalige Untersuchung gab genau das zu, was nicht mehr zu widerlegen war - und blockte die Grundannahme Bubacks ab.![]()
Buback, von Haus aus ein gläubiger Anbeter der grundsätzlichen Richtigkeit juristischer und behördlicher Maßnahmen, wurde einfach im Verlauf seiner Untersuchungen stutzig. Keinem anderen als ihm wäre es möglich gewesen, den Ton eines fassungslosen Staunens in sein Buch zu legen.![]()
Im Film wurden vor allem die Zeugen madig gemacht, die ein frauenähnliches Wesen als mögliche Schüzin auf dem Rücksitz des Motorrads gesehen haben wollten. Das mag sein oder nicht - nach 32 Jahren ist das schwer zu entscheiden.![]()
Das Wichtigere aber, was kaum zu Wort kam: der Verzicht des Bundesanwalts Lampe - den er in der WEL auch noch einmal erklärte - Verena Becker überhaupt in Beziehung zu bringen zum Attentat auf Buback senior. Heilig wird auf die Eilbedürfigkeit des Verfahrens hingewiesen. Ganz ausgelassen wurden die ganz gewöhnlichen Beweis- und Verurteilugnsmethoden in Stammheim. Dort nämlich wurde eine imaginäre Struktur der ganzen RAF zugrundegelegt, der entsprechend jedes einzelne Mitglied Mitwisserschaft von allem gehabt hätte, was irgend ein anderes Mitglied getan hätte. Die ideale Wohngemeinschaft mit vertraulichen Mitteilungen am Küchentisch. Nach diesem Prinzip wurden damals Leute verknackt, denen überhaupt “Mitgliedschaft” nachgewiesen wurde, wie eng oder weit die immer gedacht werden konnte. Es hätte also keinerlei Verzögerung bedeutet, Verena Becker wie vielen anderen Mitschuld am Attentat aufzubrummen. Diesen Umstand hatte Buback jr .in seinem Buch ebenfalls hervorgehoben. Darauf ging der Film kaum ein. ![]()
Da wir inzwischen wissen, dass Verena Becker auf jeden Fall -zugegebenermaßen- vier Jahre nach der Tat sich dem Verfassungsschuz anvertraute und dafür bezahlt wurde - zuletzt mit einer Art Aussteuer nach der Entlassung - liegt die Frage nahe: stand sie dem Dienst schon vor dem Attentat nahe?![]()
Der Einwand: der Verfassungsschutz hätte doch vorher eingegriffen, wenn er durch eine Mittäterin erfahren hätte, was geplant wurde, zieht nicht. Als der Verräter und Spion von Bad Kleinen sich sehr wahrscheinlich an der totalen Sprengung eines neu zu beziehenden Gefängnisses in Hessen beteiligte, wurde das offenbar ebenfalls geduldet, um den Stand des Vertrauensmanns nicht zu schädigen. ![]()
Bubacks Hauptargument: Sonderbehandlung Verena Beckers gegenüber allen anderen Verdächtigen, die offenbar, wie sich inzwischen herausstellte, keineswegs sicher auch Täter waren, wird durch den Film keineswegs widerlegt, sondern durch die Beflissenheit der Argumentation eher bestätigt.![]()
Kein Wort schließlich verliert der Film schließlich zur Rechtmäßigkeit der neuerlichen Verhaftung. Sich telefonisch erkundigen, wie man durch Verschlüsselung von Nachrichten den Amtsschnüfflern das Mitlesen erschweren kann, sollte wohl keinen akzeptablen Haftgrund darstellen (Davon abgesehen, dass sie bei den Diensten, nach allem was man hört, die fälligen Rezepte zur Dechiffrierung allesamt selbst besitzen). Und das Vorliegen von Notizen zum Fall Buback auf dem eigenen Schreibtisch - welches Vergehen stellt das genau dar? ![]()
Wie jemand sogar in diesem Film bemerkte: die Begnadigung des Bundespräsidenten für die ehemalige Verurteilung liegt vor. Insofern erscheint die jetzige Festtnahme so willkürlich wie die seinerzeitige Freistellung von einer Verurteilung wegen der Beteiligung am Attentat.![]()
Insgesamt: ein peinliches Beispiel dessen, wozu das öffentlich-rechtliche Fernsehen sich hergeben muss, um unsere Augen weiter zu verkleben, wenn es schon einmal einen mutigen Weckruf durch ein Buch gegeben hat.![]()
PS: Um es noch einmal zu sagen: an einer weiteren Verurteilung Beckers darf es kein Interesse geben. Sehr wohl aber eines zur Aufedeckung der damaligen Stammheimer Technik, über den bloßen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer unerwünschten Vereinigung per 129a jede Frage nach dem individuellen Tatbeitrag wegschieben zu dürfen.![]()
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update: Zum Artikel in der TAZ![]()
Wie nicht weiter verwunderlich beteiligt sich Christian Rah in der taz vom 3.09. an der allgemeinen Tüncherarbeit. Weil einer von der RAF "so oder so" schon verurteilt war, musste sch der Verfassungsschutz nicht mehr um die Richtigkeit der Aussagen kümmern. Wichtig ist Totengräbergehilfe Rath nur, wer wirklich geschossen hat.![]()
Gerade umgekehrt wird ein Schuh draus. Worum es vor allem gehen muss, ist das Zuschüttergewerbe, zu dem die Justiz sich hat pressen lassen. Und Schlussfolgerungen daraus, was das für das Rath sonst heilige Axiom der Teilung der Gewalten bedeutet. Wenn sich, wie erfolgt, hat beweisen lassen, dass eine Geheimjustiz wie die von Stammheim nichts zur Aufklärung von Tatsachen beiträgt, dann müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass das nicht wieder in derselben Form passiert. Erste Bedingung: Vollkommene Offenheit. Das heißt- das Schmusen mit den Geheimniskrämereien der Dienste, wie Rath es betreibt, muss als erstes fallen.![]()
Quelle: ARD, 2.9.09: Sonderfilm zu Buback juniors Vermutungen zur juristtischen behandlung des Todes seines Vaters
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