stattweb-News Ausgabe 09, 2009-09![]()
Güde, Fritz:
Tauss: Vom Bundestag dem Staatsanwalt zur Verarbeitung ausgeliefert
News-Beitrag auf stattweb.de vom 8.September 2009
[Offenbar haben auch die LINKEN und die stets freiheitsdurstigen Liberalen zugestimmt. Ein sehr gefährliches Vorgehen, wenn man bedenkt, dass alle möglichen Abgeordneten mit feinem Schmunzeln dabei sind, alle möglichen Internet- Inhalte für sündig zu erklären. Zum Beispiel rechtsextreme. Wer von uns, der schon einmal über Neonazis geschrieben hat, war nicht schon in der Notwendigkeit, einmal nachzuschauen, was die Gegenseite aufzubieten hat. Wie schon bemerkt, selbst medientechnische Triefel wie ich haben schon mühelos die Texte von Holocaustleugnern aus Neuseeland inspiziert und notgedrungen zeitweise gespeichert. Wie froh das Schmatzen im Geheimen Dienst, wenn sie jemand darüber den Computer entführen können. Oder gar Zugriff auf die Person bekommen. ![]()
Als SPD-Boss war Tauss so unangenehm wie Kauder oder Söring. Nachdem er wütend zur Piratenpartei übergetreten ist, entwickelt er ungeahnte Fähigkeiten. So hat er in der Bundestagssitzung vom 8.9. enthüllt, dass er -als Abgeordneter und imaginärer Gesetzesautor- den Gesetzestext zur Maut nicht einsehen dürfen. Wie willkürlich die Gesetzgebung verfährt beim Datenschutz lässt sich am Fall Tauss genau erfassen. Ohne dass schon ein Urteil vorlag, verbreitete die Staatsanwaltschaft freudig sämtliche Details, deren sie Tauss nur verdächtigte. Noch ohne Beweis. ![]()
Das Umgekehrte: als in Stattweb eine nachgedruckte Meldung auftauchte über die Anzeige wegen Meineids gegen einen Bankier, erfolgte schnell wie der Blitz eine richterliche Verfügung, die bei Strafe verbot, die Meldung weiterzuverbreiten. Das, ohne dass auch nur ein Wort zur Berechtigung oder zum Unrecht der Anzeige gefallen war. Die bloße Mitteilung des Faktums genügte für die Strafdrohung. ![]()
Soviel zur Handhabung des Datenschutzes durch Staatsanwaltschaften und Behörden. Fg in REDAKTION STATTWEB ] ![]()
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Der Bundestag hat zum zweiten Mal die Immunität des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Eine Anklage gegen den früheren Generalsekretär der baden-württembergischen SPD wegen Besitzes von Kinderpornografie rückt damit näher. ![]()
JDas Parlament folgte einer einstimmigen Empfehlung des Immunitätsausschusses. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bislang aber noch offen gelassen, ob sie einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben will. Unter Druck geraten war Tauss wegen eine Reihe von kinderpornographischen Fotos und Videos. Bei einer Durchsuchung seiner Büros, der Privaträume und und seines Computers hatte die Staatsanwaltschaft einschlägiges Material entdeckt. Für diese Durchsuchungen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal Tauss' Immunität aufgehoben. Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein, wo gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt wird, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS gehabt haben soll. ![]()
Tauss hat stets seine Unschuld beteuert und erklärt, er habe sich als Abgeordneter mit dem Phänomen beschäftigt und entsprechende Recherchen angestellt, um einen Kinderpornoring zu sprengen. Nach Bekanntwerden der Affäre trat er als Generalsekretär der Südwest-SPD und als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zurück. Aus Protest über das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet trat Tauss Ende Juni nach fast 40-jähriger Mitgliedschaft von der SPD zur Piratenpartei über, die eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ablehnt. Zudem reichte er beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz ein. ![]()
Anwalt von Tauss übt Kritik an Staatsanwaltschaft ![]()
Tauss-Anwalt Jan Mönikes übte scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. "Es bleibt der Eindruck einer medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft befördert wird", sagte er. Es gebe keinen Grund, die Immunität in der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl aufzuheben. Mit dem Ausscheiden von Tauss aus dem Parlament hätte sie nicht mehr gegolten. Tauss hatte sein Bundestagsmandat behalten, mit dem Ablauf der Wahlperiode wird er aber ohnehin aus dem Parlament ausscheiden.![]()
Quelle: swr 8.9.09
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