Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 34, 1997-12![]()
Kirchgeßner, Andreas:
Die Gewalt geht vom Volke aus?
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Scholz hatte im August diesen Jahres zu einer großen Kampagne gegen die «Alltags- und Massenkriminalität» aufgerufen, die das «Rechtsbewußtsein in Deutschland» untergraben würde. Er hatte dabei vergessen darauf hinzuweisen, daß durch den Sozialabbau bzw. das Anwachsen der Armut natürlich auch immer mehr Menschen genötigt werden, sich auf kriminelle Art und Weise, d.h. das höchste Gut dieses Staates: das Privateigentum angreifende, über die Runden zu bringen.![]()
Bundesinnenminister Kanther tischte dann im gleichen Monat sein 10 Punkte - Sicherheitsprogramm auf. Teils jetzt schon Realität, teils altbekannte Forderung. Alles zusammen genommen beinhaltet es die Verstärkung der Polizeipräsenz im Lande, die Ausweitung der Haft, kurze(r)n Prozeß - die sogenannten beschleunigten Verfahren, die Einschränkung der Verteidigerrechte, die Erhöhung der Strafen - nicht zuletzt gerade gegen Heranwachsende, den großen Lauschangriff, die erweiterte Abschiebemöglichkeit straffällig gewordener und politisch unerwünschter AusländerInnen usw. Im Grund genommen bedeutet alles zusammen die Gesellschaft in eine totale Institution zu verwandeln, in der die «Sicher-heitskontrolle» allgegenwärtig ist. Für was? Für wen?![]()
Die Politik, d.h. das zielgerichtete Handeln unterscheidet sich bei den großen «Volksparteien» SPD und CDU nur graduell. Mal sind die einen schneller als die anderen und umgekehrt. Das SPD-Wahl-plakat «Law and order is a labour issue», also Gesetz und Ordnung sei eine Angelegenheit der Arbeiterklasse, sich selber abzurichten, zeigte nur allzu deut(sch)-lich den Schulterschluß zum vorhin genannten 10 Punkte-Programm. Große Koalition herrscht, wenn es um die Wiedereinführung geschlossener Knäste für straffällig gewordene Jugendliche geht. In BAWÜ und in Hamburg wurde die Einführung von Schnellgerichten vorangetrieben.![]()
Immer Stück für Stück. Da konnte und durfte die dritte, die rechtsprechende Gewalt nicht untätig bleiben. So gab es in den letzten 5 Jahren verschiedene Stufen in den strafrechtlichen Regelungen und im strafprozessualen Bereich.![]()
- Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (1992). Dieses beinhaltet Vorschriften über schutzbedürftige Zeugen, Rasterfahndungen, Datenabgleich, Einsatz verdeckter Ermittler mit weitgehenden Kom-petenzen. Mit falschen Identitäten und falschen Papieren dürfen diese sogar in bestimmtem Umfang Straftaten begehen. Mit «Lockspitzelmethoden» dürfen sie Leute in eine Falle locken, was im Drogenstraftatbereich permanent passiert. Dort werden Leute hochgepokert. Wenn´s ursprünglich mal um 5 Gramm Heroin ging, dann sind sie am Schluß bei 3 Kg angelangt und dann wird zugeschlagen. Wenn der Lockspitzel die so hochgepokert hat, dann hat er einen polizeilichen Erfolg verbucht.![]()
- Einsatz technischer Mittel bei der Strafverfolgung, bestimmte Abhöreinrichtungen. Der große Lauschangriff stellt dabei das überbordende Sahnehäubchen dar.![]()
- Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege. Unter diesem Motto, (mal ehrlich klingt doch wie Reform oder? Und meint doch: ich hau Dir gleich eins auf´s Maul) lief dann z.B. die Möglichkeit erheblicher Einschränkungen der Rechtsmittel. Bei Verurteilungen zu geringen Geldstrafen kann mensch mittlerweile nur noch nach Zulassung Rechtsmittel einlegen. Auch im Bereich von bestimmten politischen Straftaten spielt das eine Rolle, vor allem bei ganz normaler geringfügiger Kriminalität. Da kann es vorkommen, daß ein Strafbefehl ins Haus flattert und da steht drin: zu 1 Jahr auf Bewährung verknackt. Wer jetzt nicht so clever ist und binnen 2 Wochen Einspruch erhebt, hat damit eine Vorstrafe in einer ganz erheblichen Hö-he. Da braucht nur noch 'ne Kleinigkeit passieren, und diese Person wandert für 1 Jahr in den Knast. Das ist möglich im Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Die Amtsgerichtszuständigkeit ist bei Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren erhöht worden.![]()
- das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.94. Hier erfolgte bereits eine erhebliche Ausweitung der verschiedenen Straftatbestände, was den Haftgrund und die Schwere der Tat betrifft. Grundsätzlich ist ja nur Flucht und Verdunklungsgefahr ein Haftgrund. Bei verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Körperverletzung etc., sind drastische Mindeststraferhöhungen erfolgt. Das beschleunigte Verfahren ist neu und ergänzend dazu geregelt worden. Seitdem hat es so richtig Biß und in Freiburg und Stuttgart machen sie eifrig Experimente auf diesem Gebiet. Ganz wesentlich für diese Neuregelung zum Beschleunigten Verfahren ist jetzt, daß das formelle Beweisantragsverfahren weggefallen ist. D.h., das Gericht erhebt nur noch von Amtswegen, so wie es es für nötig hält, Beweisanträge. Einem Verteidiger können sie einfach den Beweisantrag abschmettern, ohne den Ablehnungsgrund begründen zu müssen, wie es im formellen Beweisantragsverfahren vorgeschrieben ist. So kann ein (Entlastungs-) Zeuge einfach nicht geladen werden, weil es dem Gericht nicht in den Kram paßt. Darüber laufen auch die Strafbefehlsverfahren. In erheblicher Reichweite sind Re-gelungen aufgebaut worden, die den Angeklagten die rechtlichen Möglichkeiten wegnehmen, überhaupt noch ihre Standpunkte durchzubringen.![]()
- Der letzte Schrei dazu ist im Okt. ´96 verabschiedet worden - die sogenannte Hauptverhandlungshaft, § 127b, StBo, Das ist kombiniert mit dem Beschleunigten Verfahren. Bei den Verfahren, die in Freiburg und Stuttgart durchgeführt wurden, ging es z.B. um folgende Geschichte: Es wird irgendeiner bei Karstatt abgegriffen, der 'ne Lederjacke geklaut haben soll. Natürlich handelt es sich da-bei fast ausschließlich um Ausländer. Das ist jetzt ein einfaches Verfahren. Jetzt wird er im Schnellverfahren abgeurteilt, zu ca. 5 bis 6 Monaten. Solange es noch keine Hauptverhandlungshaftregelung gab, konnte man diese Leute nur ganz kurz in Haft halten, weil man ja sonst einen Haftbefehl mit Flucht , Verdunklungsgefahr und Schwere der Tat gebraucht hat, der einen Haftbefehl überhaupt gerechtfertigt hätte. Aufgrund der Einführung der Schnellverfahren kann jetzt jemand für 1 oder 2 Wochen ohne Haftgrund in den Knast gesteckt werden. Das betrifft vor allem die Personen, die sich nicht entsprechend wehren können. Es sind Personen aus den armen Bevölkerungsschichten und natürlich viele Ausländer, die ruck-zuck abgeurteilt werden.![]()
Von offizieller Seite des Amtsgerichtes Freiburg wird immer behauptet, daß sie schon schauen, daß wenn ein Angeklagter einen Verteidiger wolle, er auch einen bekäme. Doch auf einer Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema kam heraus, daß nicht ein einziges Mal ein Verteidiger bestellt wurde. Die Angeklagten waren ohne jegliche Verteidigung und waren ohne Akteneinsicht nach wenigen Tagen abgeurteilt. In den Presseberichten kann nachgelesen werden, daß da für Ersttäter drastische Strafen verhängt wer-den können. Diese Verfahrensweise kann beliebig auf alle anderen möglichen Klein-kriminalitätsbereiche ausgedehnt werden.![]()
Hinzu kommt noch die Einführung des genetischen Fingerabdruckes und des gro-ßen Lauschangriffes inklusive Grundge-setzänderung.![]()
Die Einsparungen z.B. im Sozialbereich bei gleichzeitigem Ausbau der Entrechtungs-, Kontroll- und Bestrafungsmöglichkeiten zu verschleiern, bedarf schon einer perfiden Propaganda. Deshalb die ganze Zeit diese Propaganda und ein Herbeireden der «Organisierten Kriminalität», wobei die Schürung von Ängsten in der Bevölkerung dann gut genutzt werden kann. Der Aufbau des Ausländerfeindbildes bildet dabei einen Baustein, um auf diese Art und Weise große Bevölkerungsteile darüber desorientieren zu können, welches die wirklichen Konflikte in dieser Gesellschaft sind. Sie sollen gar nicht wirklich begreifen, was los ist. Die Gesellschaft soll gespalten und entsolidarisiert werden. Insofern hat diese ganze Innere Sicherheits- und Kriminalitätspolitik eine außerordentliche gesellschaftliche Funktion.![]()
Kennzeichnend ist, daß viele Forderungen rechter Vorfeldorganisationen, der rechtsradikalen Republikaner und rechter Denkfabriken inzwischen in Gesetzesform gegossene Landes- und Bundespolitik sind. Dabei ist nicht nur alles Populismus , was in diesem Bereich die SPD und die CDU veranstalten, um ein paar Wählerstimmen mehr zu bekommen. Dies wäre wohl viel zu kurz gegriffen. Sie haben das alles mitgeschürt und entwickelt, Tag für Tag.![]()
Sollten größere Teile der Bevölkerung nicht mehr auf diese Desorientierung hereinfallen und sich vehement dagegen auflehnen, dann wird von Gewaltenteilung nicht mehr die Rede sein.![]()
QUELLE: Vortrag von RA Michael Schubert zur Rechtsentwicklung in der Innenpoltik, Repressionen und Verbote am 15.10.97 in Waldkirch.![]()
Praktische Tips für den Umgang mit Schnellverfahren![]()
Da immer mehr AntifaschistInnen in den letzten Monaten von den neuen sogenannten Schnellverfahren betroffen waren und absehbar ist, daß die Zahl der Schnellverfahren in der nächsten Zeit noch zunehmen wird, hat sich das Antifaschistische Info Blatt (AIB) mit dem Berliner Ermittlungsausschuß und einigen RechtanwältInnen zusammengesetzt, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mensch sich vor dem Schnellgericht verhalten kann.![]()
Nachzulesen in der neuesten Ausgabe von AIB Nr. 41 (Nov./Dez. ´97)
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