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stattweb-News Ausgabe 06, 2006-01

Güde, Fritz:
Landgericht Stuttgart: Durchgestrichenes Hakenkreuz ist doch kein Hitlergruß
News-Beitrag auf stattweb.de vom 02.Januar 2006

Das Landgericht Stuttgart hat jetzt einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen aufgehoben. Dieser hatte einen Tübinger Studenten getroffen, der auf seinem Rucksack eine etwa Zwei-Euro große Klebmarke trug, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigte.

Die Richterin in Tübingen und ebenso der Staatsanwalt hatten vor allem auf den Eindruck abgehoben, den ein solches Abzeichen auf andere machen könnte. Früher musste in solchen Fällen der „recht und billig Denkende“ herhalten, um Werturteile zu begründen. In Deutschland ließe sich ein solcher- überhaupt Denkender- kaum noch auftreiben, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz für ein Bekenntnis zu unserem toten Führer gehalten hätte. Musste eben ein japanischer Tourist für dieses Mal den Gewährsmann abgeben: der hätte aber doch vielleicht unter Umständen meinen können, es gebe in Deutschland eine breite und geduldete nationalsozialistische Strömung.

Der Staatsanwalt steuerte bei, das Hakenkreuz solle einfach „tabuisiert“ werden, vom Angesicht der Erde verschwinden- etwas verhuscht weitergedacht: um den Rechtsfrieden nicht zu stören (Aufrichtiger vermutlich: um mit den lästigen Streitereien zwischen Antifa und Fa endgültig Schluss zu machen). Eine Welle des Hohns ergoss sich über Tübingen, weil provinziell, zurückgeblieben, total verpooft. Dahinter steckte die gutherzige Vorstellung, nur in den fernsten Winkeln des Vaterlandes könnte sich die possierliche Vorstellung halten, eine Verneinung sei eine Bejahung, die Bekämpfung eines Symbols seine Verherrlichung. Das war ein großer Irrtum. Seit den sechziger Jahren wird dieses Verfahren angewandt, um missliebigen Antifas eins auf die Knöchel zu geben.

Das Café Exzess in Frankfurt wurde zum Beispiel vor ziemlich genau zwei Jahren- Januar 2004- in ein Verfahren verwickelt, weil dort ein Flugblatt verbreitet worden war. “Für den Flyer wurde ein Bildzitat der polnischen Wochenzeitung Wprost vom 15. September 2003 verwendet, auf dem Erika Steinbach mit SS-Uniform und Hakenkreuzbinde rittlings auf dem Rücken des Bundeskanzlers Gerhard Schröder sitzend gezeigt wird. Die Redaktion von Wprost wollte mit diesem satirischen Bild darüber aufklären, dass der Bundeskanzler vom Bund der Vertriebenen unter der Führung von Erika Steinbach wie ein Pferd behandelt wird, das ihre bisher noch verdeckten territorialen und finanziellen Forderungen auf die politische Bühne tragen soll« (Wprost vom 19.9.2003). Die in diesem Zusammenhang abgebildeten nationalsozialistischen Symbole bildeten in der Folge die Grundlage für die Durchsuchung des ExZess nach § 86a,“

Nicht etwa ein Paragraph gegen Verleumdung wurde herangezogen, weil Frau Steinbach so wüste Absichten etwa gar nicht hätte- auch keiner gegen Verächtlichmachung eines Regierungsorgans als Reitpferd : nein, die bequemste Handhabe bot das angeblich nationalsozialistische Kennzeichen.

In Potsdam wurde erst kürzlich ganz ernsthaft ein Verfahren gegen eine Antifaschistin angestrengt. Diese war mit Scheuerlappen und Lösungsmittel durch die Stadt gezogen, um alle Nazi-Schmierereien zu beseitigen. Anschließend zeigte sie in einer kleinen Ausstellung ein paar Photos von ihrer Tätigkeit, die nichts anderes zeigen konnten, als die so intensiv wie möglich verneinten- nämlich vernichteten- Nazi-Symbole. Ein Verfahren gegen sie wurde zumindest eröffnet.

Schließlich, letztes Beispiel: am 7. Dezember 2005 hat das Amtsgericht Stuttgart einen Händler zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Aufnäher mit einem Hakenkreuz im Verbotsschild bzw. einem Hakenkreuz, das unter der Überschrift “Halte Deine Umwelt sauber” in den Mülleimer befördert wird, verkauft hatte. Das Amtsgericht Stuttgart hat sich damit offensichtlich der bereits erwähnten Rechtsprechung des Amtsgerichts Tübingen angeschlossen, die jetzt zu Fall gebracht wurde. Das Stuttgarter Urteil wird sich demnach genau so wenig halten.

Haben wir dann alle noch mal Glück gehabt! Sind wir nicht millionenfach an den Schablonen auf Häuserwänden vorbeigelaufen, in denen unermüdlich Hakenkreuze ihren verdienten Fall zum Müll antraten? Das enthielt potentiell die Straftat der billigenden Inkaufnahme einer anderen Straftat. Oder haben wir etwa die Polizeireviere mit Anzeigen belagert? Oder unsererseits Stahlbürste und Wischlappen erwogen?

Fürs erste dürfen wir jetzt wieder ruhig und lange hingucken. Bis zum nächsten Mal. Elke Günther hat in der letzten Ausgabe der Antifa-Nachrichten - VVN B-W verdienstvollerweise eine ganze Reihe gerichtlicher Umkehrungen aufgezählt. Antifa wird da in der Regel zur eigentlichen Unruhestifterin und wird gerichtlich in Anspruch genommen. Elke Günther –und schärfer noch Diskussionsteilnehmende in Indymedia nach Bekanntwerden des Tübinger Urteils- gehen mehrheitlich von Repressionsabsichten sämtlicher Justizorgane aus- von der Polizei angefangen bis zu der Tübinger Richterin. In Indymedia wird erbittert über Rechtsbeugung diskutiert. Diese würde freilich Bewusstsein und Willen voraussetzen.

Die schlimmere Version ist die wahrscheinlichere: zumindest die beteiligten Richter und Richterinnen entwickelten gar keinen besonderen Willen. Sie gefielen sich nur in der majestätischen Unparteilichkeit derer, die Sachverhalte erhaben und unbeteiligt „an sich „ behandeln, das heißt losgelöst aus jedem Lebenszusammenhang und jeder Aussageabsicht. Sie gefielen sich deshalb darin, weil sie sich damit selbst die Überlegenheit über politischen Trubeln und lärmerfüllten Niederungen bestätigten. Nur dass gerade dadurch das Wollen von Antifaschistinnen und Antifaschisten noch mehr zunichte gemacht wird als durch jede polizeiliche Prügelattacke.

Es wird aus einem Wollen zum bloßen Tatbestand, zum Kuriosum in der Hand der Beurteilenden, die angeblich alles nichts angeht. Wen nichts kümmert, der lehnt sich –ob er will oder nicht-, an das Bestehende, das angeblich keiner Begründung bedarf. Er spricht es heilig. Er hält es für unerschütterlich und fordert von seinen Kritikern, das selbe. Eben darin liegt die Wucht der Ablehnung jeder Änderung – und damit das zutiefst Konterrevolutionäre.


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