Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 33, 1997-09![]()
Kirchgeßner, Andreas:
"Freier Fall für freie Bürger"
Das neue Arbeitsförderungsreformgesetz beinhaltet viele Auswirkungen. Zu den Punkten Aufhebungsverträge und Runterstufung von Arbeitslosen, führte SZ-Redakteur Andreas Kirchgeßner, ein Interview mit der Offenburger DGB-Rechtssekretärin Erika Ruef.![]()
SZ: Früher war es doch so, daß die Aufhebungsverträge eine Möglichkeit darstellten, so wurde es auch von den Gewerkschaften gesehen, daß Leute, die früher in Rente gehen wollten, mit mehr Geld aus dem Arbeitsverhältnis gingen.![]()
E.R.: Durch das neue Arbeitsförderungsreformgesetz gab es dazu Änderungen. Bisher, z.B. in Betrieben mit Vorruhestandsregelungen, da konnten die Leute mit 57 Jahren gehen. Sie bekamen einen Betrag X von ihrem Lohn und 'ne Hinzuzahlung bis zu ihrer Rente. Oder die Leute sind zum Arbeitsamt gegangen, wie z.B. bei BASF, die haben die 55jährigen freigestellt, haben denen dann eine geringe Abfindung gezahlt aber mit der Zusage, daß sie bis 60 ihren Nettolohn haben. Das heißt, eine Hinzuzahlung zum Arbeitslosengeld.![]()
Seit dem 1. April gibt es eine andere Regelung. Die Altfälle, die vor dem 1. April beschäftigt waren und ihren vollen Arbeitslosengeldanspruch haben, denen pas-siert nichts, wenn sie gekündigt werden und eine Abfindung kriegen oder wenn sie einen Aufhebungsvertrag machen. Für die sogenannten Altfälle gibt es eine Übergangsfrist bis 1999. Aber eines muß immer dabei beachtet werden. Der Aufhebungsvertrag muß immer eine Kündigungsfrist beinhalten, sonst kriegst du eine Sperre. Die Sperre kann sich bis zu 12 Wochen belaufen. Wenn du dann noch Geld kriegst, dann bekommst du für die Zeit deiner persönlichen Kündigungs-frist die Abfindung angerechnet. Das war in der Vergangenheit so. Jetzt sieht es so aus, wenn du ab 1. April, zum Beispiel eine Abfindung von 10.000 DM bekommst, geht das Arbeitsamt her und kascht erstmal 50% weg und vom restlichen Geld wird ein Freibetrag errechnet, der hängt ab vom Alter und der Betriebszugehörigkeitsdauer. Es kann dir unter Umständen passieren, daß du von deinen 10.000 DM gerade mal 2500 DM behältst. Alles andere wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Du kannst dann zwei Wege gehen. Einmal, du gehst nicht zum Arbeitsamt, für eine Zeitlang. Für diese Zeit kriegst du dann kein Arbeitslosengeld und deine Abfindungen verfressen sich sehr schnell. Oder du sagst, du willst eine Zeitlang nur die Hälfte des Arbeitslosengeldes. Dann wird auf die andere Hälfte deine Abfindung aufgerechnet. Für die neuen Fälle lohnt es sich nicht mehr um Abfindungen zu kämpfen.![]()
SZ: Das heißt, wieder eine gesetzliche Regelung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen?![]()
E.R.: So ist es. Die Abfindungsregelung wird auch kein Arbeitgeber mehr machen, weil der Arbeitgeber muß im Grunde genommen dermaßen hohe Abfindungen zahlen, damit der Arbeitnehmer das behält, was er nach dem alten Recht kriegen würde.![]()
Aber das andere Problem ist. Du kannst dir auch keine Rollex schenken lassen, auch da gibt's Richtlinien zu, daß Sachwerte über 60.- DM angerechnet werden. Das einzigste, was geduldet wird, ist, wenn der Arbeitgeber dir für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Zahlung gewährt, die in die Rentenversicherung einbezahlt wird und die dann zu einer Rentensteigerung führt.![]()
Und dann gibt es da noch eine Änderung. Wenn du arbeitslos bist, können sie dich jetzt wunderbar runterstufen. Das betrifft die Jobs, die sie dir vermitteln können. Das erste Mal nach 3 Monaten mit bis zu 20% weniger Nettolohn als in deiner vorhergehenden Arbeit. Das zweite Mal nach weiteren 3 Monaten dann bis zu 30% weniger. Wenn du dann im 7. Monat arbeitslos bist, dann mußt du jede Stelle annehmen, die vom Nettolohn her der Höhe deines Arbeitslosengeldes entspricht, incl. Aufwendungen wie Fahrgeld etc. Ein Beispiel: Ein Akademiker, der z.B. 6000.- DM hatte, kriegt ja nicht von 6000.- DM Arbeitslosengeld, aber der kriegt den höchsten Satz, das sind so ca. 2200.- DM. Der muß dann nach diesen 6 Monaten jeden Job annehmen, wo er 2200.- DM netto verdient. Und der hat auch keinen Berufsschutz mehr. Früher gab's die Regelung, der Facharbeiter kann nur als Facharbeiter vermittelt werden. Die vermitteln dich jetzt nach unten durch. Wenn du dann im schlechten Bereich arbeitslos wirst, wird dein Arbeitslosengeld auf dieser Grundlage berechnet. Also, die Karriere nach unten ist offen. Sozusagen, freier Fall für freie Bürger.
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