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stattweb-News Ausgabe 06, 2006-09

Althoff, Jan Peter:
Stuttgarter Landgericht verurteilt Versandhändler wegen Anti-Nazi-Symbolen
News-Beitrag auf stattweb.de vom 29.September 2006

Nazistrukturen zerschlagen!
Nazistrukturen zerschlagen!

Das Landgericht Stuttgart hat den Versandhandel Nix Gut wegen des Verkaufs von Artikeln mit Anti-Nazi-Symbolen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Der Angeklagte aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet - mit dieser fragwürdigen Begründung versahen die Richter ihre Entscheidung. Zum Sortiment des Versands gehören unter anderem T-Shirts und Buttons, auf denen durchgestrichene Hakenkreuze zu sehen sind. Da beide Seiten - Staatsanwaltschaft und Verteidigung - schon vor dem Urteil angekündigt hatten, durch die Instanzen gehen zu wollen, wird die Auseinandersetzung wohl vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt werden. Das Landgericht Stuttgart hatte noch zu Jahresanfang einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen aufgehoben. Dieser hatte einen Tübinger Studenten getroffen, der auf seinem Rucksack eine etwa Zwei-Euro große Klebmarke trug, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigte.

Die repressiven Aktivitäten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatten wiederholt überregional Aufmerksamkeit gefunden. Aus Solidarität mit Kamm erstatteten prominente Politiker wie die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen Selbstanzeige, weil sie durchgestrichene Hakenkreuze auf T-Shirts und Buttons getragen haben. Gegen sie wird noch ermittelt.

Auch gegen die FIFA wurde aus der Bevölkerung Anzeige erstattet. Die internationale Fußball-Organisation, die im Sommer die Fußball-WM in Deutschland durchführte, hatte in Stadien und Broschüren ihre Informationsschriften und -tafeln mit verschiedenen Verbots-Symbolen versehen - unter anderem auch mit durchgestrichenen Hakenkreuzen. Damit sollte der antirassistischen und internationalen Stimmung der Fußball-WM Rechnung getragen werden. Neben der FIFA wurde das durchgestrichene bzw. zerschlagene Hakenkreuz jüngst auch von der staatstragenden Kampagne "Du bist Deutschland" verwendet. Auch in Informations-Broschüren öffentlicher Stellen anderer Bundesländer sind durchgestrichene Hakenkreuze und andere antifaschistische Symbole zu finden. Mit Verurteilungen wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen ist in diesen Fällen allerdings nicht zu rechnen.

Der Nix Gut-Versand nennt auf seiner Homepage einige Zitate von Staatsanwaltschaft bzw. Gerichten, die im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen fielen. Sie machen nicht nur die Doppelmoral von Staatsanwaltschaft und Gerichten deutlich, sondern auch deren mangelndes antifaschistisches Bewusstsein:

- Im Fall des Fan-Guides der FIFA werde das durchgestrichene Hakenkreuz "sozial adäquat" verwendet. Es bestehe daher kein Verdacht auf eine strafbare Handlung.

- Ein Hakenkreuz im Verbotszeichen sei nicht eindeutig.

- Bei dem "Mach mit"-Männchen sei nicht klar ersichtlich, ob das Hakenkreuz in die Mülltonne geworfen werde oder aus dieser herausgenommen werde.

- Ein "Normalbürger" würde sich solch einen Button nicht ans Rever anstecken.

- "Wir wissen, dass wir die Falschen bestrafen".


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www.nixgut.de

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