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Artikel


Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 68, 2007-04

Pätzold, Kurt:
Zwölf denkwürdige, aber zumeist vergessene Prozesse
Kurt Pätzold zu den Nürnberger Nachfolgeprozessen

Als sich im Jahre 2006 der Tag der Verkündung der Urteile und der Strafmaße im Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess jährte, das war am 30. September und 1. Oktober geschehen, haben Zeitungen und andere Medien des Ereignisses noch gedacht. Das geschah freilich zumeist, ohne ausdrücklich jene Revolution im Völkerrecht in Erinnerung zu bringen, die Prozess und Urteil vollzogen hatten. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit waren nach einem Kriege Politiker des Staates, der den Frieden gebrochen, in das Länder der Nachbarn eingefallen war, wegen dieser Tat, dem Beginn eines Aggressionskrieges, vor Gericht gestellt und zu schweren Strafen verurteilt worden. Das Verbrechen des Krieges war nicht das einzige, das in diesem Prozess geahndet wurde, aber es war das wichtigste. Das bis dahin seit Jahrhunderten von Staaten und Staatslenkern in Anspruch genommene Recht, Krieg zu führen, das ius ad bellum, war völkerrechtlich nicht mehr existent, denn die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte sich wenig später diese Auffassung durch Beschluss zu eigen gemacht. Doch ist die Verkündung eines Gesetzes, die Einigung auf ein Verbot die eine, deren Durchsetzung im Leben der Völker eine andere Sache, wie wir in diesen Jahren durch den Krieg gegen Jugoslawien und die Kriege im Nahen und Mittleren Osten immer wieder eingeprägt erhalten. Den einmal erzielten, wenn auch nicht bewahrten Gewinn deshalb aufgeben? Das erscheint nicht als Lösung. Und ebenso wenig natürlich die Praxis, an das einst Errungene nicht mehr zu erinnern.

Den Kampf ums Recht aufgeben?

Wer den Rückblick nach Nürnberg verweigerte, half – nolens volens – Bush jr. In Washington und seinen Parteigängern diesseits des Atlantik und auch in der Bundesrepublik. Dass die juristische Durcharbeitung der damals jüngsten Vergangenheit mit der Anklage von Hermann Göring und anderen ihr Bewenden nicht haben würde, war bereits während der Prozessdauer deutlich geworden. Vor Gerichten der Alliierten hatten gleichzeitig Gerichtsverfahren gegen Deutsche stattgefunden, die, ungleich weniger exponiert, sich ebenfalls im Zeichen des Hakenkreuzes und der Politik der Eroberung Verbrechen hatten zu schulden kommen lassen. So beispielsweise sahen sich Angehörige des Personals in Kliniken und Heilstätten auf die Anklagebank gesetzt, die sich am Kranken- und Behindertenmord beteiligt hatten. Verantworten mussten sich vor Richtern Deutsche, die Angehörige der gegnerischen Luftwaffe gelyncht hatten, die nach einem Abschuss oder Absturz in ihre Hände gefallen waren. Denunzianten, die ihre Nachbarn wegen des Abhörens feindlicher Sender oder Juden, die sich versteckt hatten, an die Gestapo verraten hatten, wurden vor Gericht gestellt. Nicht die Deutschen klagen wir an, hatte der US-amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson bei der Eröffnung in Nürnberg gesagt, wohl wissend, dass von ihnen eine noch zu bestimmende Zahl die verschiedensten Verbrechen begangen hatte. Doch bestand das Gericht darauf, dass von Fall zu Fall zu prüfen sei und setzte Schranken gegen jede Pauschalverurteilung von Menschen, etwa allein, weil sie einer nazistischen Organisation angehört hatten, und das selbst, wenn diese als verbrecherisch qualifiziert werden musste wie die Schutzstaffeln (SS), die Geheime Staatspolizei (Gestapo), der Sicherheitsdienst (SD) und andere.

Vergessene Prozesse

Die hier erwähnen Prozesse sind heute weitgehend in Vergessenheit geraten. Das gilt selbst für jene, die zu ihrer Zeit immerhin noch breitere Aufmerksamkeit gefunden hatten: die insgesamt zwölf so genannten Nachfolgeprozesse, also Verfahren, die in der Nachfolge des Nürnberger Prozesses von 1945/1946 am gleichen Ort stattfanden. Von jenem Hauptprozess unterscheiden sie sich vor allem dadurch, dass Richterbank und Anklagevertretung nun nicht mehr von den vier Mächten, sondern einzig von den USA besetzt bzw. gestellt wurden Doch die Grundlage der Verfahren blieb das im Londoner Statut 1945 gemeinsam Vereinbarte und dazu das, was der Alliierte Kontrollrat in dem Gesetz Nr. 10 für die juristische Ahndung von Verbrechen zusätzlich festgelegt hatte. Einer dieser Prozesse ist Jahre später, man schrieb 1961, auf besondere Weise ins Bewusstsein der Deutschen geraten. Der US-amerikanische Filmregisseur Stanley Kramer drehte mit einer Starbesetzung von Schauspielern (Spencer Tracy, Burt Lancaster, Maximilian Schell u.a.) den Film „Das Urteil von Nürnberg“. Die Personen wie die Handlung waren erfunden, doch lehnten sie sich an den Fall III, die Prozesse erhielten Bezeichnungen von I bis XII, den so genannten Juristen-Prozess, dicht an, der 1947 stattgefunden hatte. Schell erhielt übrigens für die von ihm gespielte Rolle des Verteidigers eines der angeklagten Juristen einen Oscar und niemandem wäre damals eingefallen, einen Geschichtsschmarren wie „Der Untergang“ für eine solche Nominierung auch nur einzureichen. In den Nachfolgeprozessen, der letzte endete im April 1949, wurden Ärzte, Juristen, Generale, Politiker u.a. Reichsminister, Diplomaten, SS-Führer, Schreibtischtäter und solche, die durch ihre eigene Tat Menschen für die Gaskammern oder für das Schafott bestimmt, andere wieder zur Vernichtung durch Arbeit kommandiert hatten. In den zwölf Verfahren wurden 24 Angeklagte zum Tod verurteilt, 20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Freisprüche ergingen in 35 Fällen. Von den zum Tod Verurteilten wurden 12 hingerichtet, einer an Belgien ausgeliefert, der dort verstarb, während 11 sich später zu lebenslanger Haft begnadigt sahen. Ein zu einer Zeitstrafe verurteilter SS-Führer wurde an Polen ausgeliefert, dort erneut vor Gericht gestellt, verurteilt und hingerichtet. Unter den Angeklagten hatte sich eine Frau befunden, eine Ärztin aus dem KZ Ravensbrück und ein Bankier, der geschäftsführende Direktor der Reichsbank, in deren Tresoren sich die Wertgegenstände befunden hatten, die lebenden wie toten Juden geraubt worden waren. Die Arbeit der US-amerikanischen Juristen, (die Richterbank wurde von Prozess zu Prozess mit Personen neu gebildet, während die Anklagevertretung eine Kontinuität aufwies, denn es bestand ein Interesse, eingearbeitetes, mit der Auffindung, Ordnung und Aufbereitung der Dokumente vertrautes Personal einzusetzen), verdient Erinnerung und Anerkennung. Einige der damals beteiligten haben sich diese Erinnerung auch dadurch erhalten, dass sie über diese Arbeit später Bücher schrieben. Das trifft, denkt man an übersetzte oder deutschsprachige Literatur, vor allem auf den Chef der Ankläger, Bri-gadegeneral Telford Taylor, zu und auf einen seiner wichtigsten Mitarbeiter, Robert M.W. Kempner, einen deutschen, vor den Nazis und deren Judenpolitik ins Ausland geflohenen Juristen, der vor 1933 in einem preußischen Ministerium gearbeitet hatte. Viele der an der Arbeit in Nürnberg von 1945 bis 1949 oder zeitweilig Beteiligten waren bereits anerkannte Juristen des Völkerrechts, andere wurden es und besetzten später Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen ihres Landes. Und, wichtiger noch, sie blieben den Grundsätzen und Ideen treu, die sie in Nürnberg verfochten hatten. Davon gaben zwei von ihnen, hochbetagt, Zeugnis, als sie aus Anlass des 60. Jahrestages des Hauptprozesses in der Bundesrepublik waren.

McCloy mit dem Füllhorn der Begnadigungen

Sie hatten freilich auch zeitig erlebt, dass der dafür zuständige Hochkommissar der USA, John J. McCloy, 1951 durch einen Gnadenerlass zahlreiche Strafen herabsetzte, lebenslängliche in Zeitstrafen verwandelte, Zeitstrafen verkürzte, so dass noch im gleichen Jahr viele der Strafgefangenen, die im Kriegsverbrecher-Gefängnis der USA Nr. 1 im Bayerischen Landsberg gefangen gehalten wurden, wieder auf freien Fuß gelangten. Bewirkt hatte das die Entwicklung des Kalten Krieges. Sie gab, weil die Bundesrepublik nun Teil der neuen antikommunistischen Front werden sollte, der deutschen Politik im Weststaat und den einstigen hohen Wehrmachtsmilitärs jenes Druckmittel an die Hand, das sie, unterstützt von politischen Parteien (ausgenommen die der Kommunisten) und den großen christlichen Kirchen für die „Befreiung“ der Kriegs- und anderen Naziverbrecher nun einsetzten. 1990 ist rückblickend und angesichts der juristischen Offensive gegen Politiker des untergegangenen deutschen Oststaates. der DDR, erklärt worden, es dürften nicht wieder die gleichen Fehler gemacht werden, die nach der Zerschlagung der „ersten deutschen Diktatur“ begangen worden wären.. Das war eine unfromme Lüge. Fehler wurden 1950 und in den Nachkriegsjahren insgesamt auf diesem Felde nicht gemacht, sondern es wurde bei vollem Bewusstein und nach klarem Konzept eine Strategie durchgesetzt. Übrigens die gleiche wie auch 1990. Die antikommunistische.

Der Autor unseres Beitrags hat im Kölner Verlag papy rossa 2006 das Buch veröffentlicht:

Im Rückspiegel Nürnberg. Der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher 1945/1946.



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