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Artikel


stattweb-News Ausgabe 07, 2007-09

Güde, Fritz:
Gengenbach: Innenpolitik nur noch Fortsetzung des Krieges außen mit anderen Mitteln?
News-Beitrag auf stattweb.de vom 3.September 2007

Dankenswerterweise hat der Chaos-Computer-Club ein Dokument veröffentlicht, das den Gesetzesentwurf für den Aufgalopp des Bundestrojaners mitenthalten soll. Das Papier ist prophetisch so gehalten, als hätten Bundestag und Bundesrat schon zugestimmt, die doch erst damit befasst werden sollen.

Es ist zwar nicht unmöglich, dass dem CCC hier eine bloße Erfindung zugespielt wurde, um sich nachträglich über die Empfindlichkeit und Leichtgläubigkeit der Schreihälse lustig zu machen. Stil und Ton klingen gerade in der ungeheuren Umständlichkeit der Ausdrucksweise immerhin nicht unglaubhaft.

Soweit dem Papier- echt oder unecht- zu entnehmen ist, geht es gegen den “internationalen Terrorismus” , der aber dann so ungefähr nach den Bestimmungen von Paragraph 129a an zahllosen Tätigkeiten festgemacht wirde. Die Betonung des “Internationalen” verweist recht offen auf den Willen, den asymmetrischen Krieg gegen guerilla-artig Vorgehende im Innern fortzuführen.

Das Wort Computer kommt laut Suchanzeige im ganzen Text überhaupt nicht vor.Es wird durch” Telekommunikation” und ähnliches umschrieben.

Tatsächlich, wie schon Presse-Meldungen zu entnehmen, ist “bei Gefahr im Verzug” vorgesehen, dass drei Tage lang ohne richterliche Genehmigung die “Telecommunikation” durchforscht und durchforstet werden darf, wie anzunehmen, in ihrer gespeicherten wie aktuellen Form. Rath hat in der Badischen Zeitung am Samstag milde, wie es seine Art ist, vor Hysterie gewarnt. Solche Bestimmungen über “Gefahr im Verzug” stünden doch als Formel in allen Polizeigesetzen. Wozu dann die Aufregung? Nur, dass bei einem überraschenden Zugriff zur Festnahme vielleicht jede Sekunde zählt. Nachdem aber heraus ist, dass die Trojaner doch nicht so einfach auf die Festplatte zur Weide geführt werden können, der Zugriff also ohnedies Zeit braucht, ist die phantasierte Eilbedürftigkeit kaum vorstellbar. Und hat das brave Tier schon mal drei Tage lang gegrast und trabt dann vollen Bauchs in den heimischen Stall in Wiesbaden, an welcher unerlaubten Erkenntnis könnte nachträglich eine richterliche Nichtzustimmung den Trojaner noch hindern.?

Liebevoll wird noch einmal besonders ausgeführt, dass Drittpersonen mitbetroffen sein können unter gewissen Umständen. Das liegt bei der Verfolgung des auf der Festplatte gespeicherten mail-Verkehrs ohnedies auf der Hand. Wahrscheinlich soll die Sonderbetonung den Beamten das schlechte Gewissen nehmen.

Das Papier, umfassend und gründlich, richtet sich nicht etwa nur gegen Kofferbomber in der Ausbildung. Auch “Platzverweis” und ähnliches wird darin geregelt, woraus der Personenkreis zu erschließen ist, auf den das Ganze abzielt: Heiligendammdemonstranten genau so gut wie Friedensmarschiererinnen.

Die Anfangssätze stimmen misstrauisch: danach darf das BKA im Bedarfsfall zunächst anstatt der zuständigen Polizeibehörde forschen, sondern auch strafvereitelnd tätig werden.

Ohne ausreichende juristische Kenntnisse bescheiden angefragt: wird damit nicht genau das verletzt, was nach 1949 und den schlechtesten Erfahrungen gefordert wurde: das Trennungsgebot von Geheimdienst( erkenntnissammelnd, nicht exekutiv tätig) und Polizei( Exekutorin des staatlichen Gewaltmonopols, zu Zugriff, Ingewahrsamnahme und Verhör berechtigt? Es liest sich jedenfalls genau so, als würde da die Art FBI installiert, wie man es aus amerikanischen Krimis kennt: mit Eigenzuständigkeit und öfter im Clinch mit der örtlich zuständigen Kriminalpolizei.

Zum Schluss aber ein Zug rührender Gewissenhaftigkeit: Ein Beamter, als Kumpel auftretend, mit falschem Ausweis und “Legende” versehen (Legende- erfundener personeller Hintergrund ), darf sich mit Zustimmung des Wohnungsinhabers Zutritt in dessen Wohnung verschaffen -um sich gebührend umzusehen- aber er darf keine über die Legende hinausgehenden Vorwände benutzen. Wenn das nicht zartfühlend ist.

Auch wenn der Entwurf echt sein sollte, wird Schäuble sich selbst nicht einbilden, all das zu hundert Prozent in Bundestag und Bundesrat durchzubringen. Ein Teil könnte möglicherweise ohnedies verfassungsändernd sein und einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Worum es bei dem -vielleicht absichtlich lancierten- Dokument auf jeden Fall gehen wird: Massenmobilisierung durch Panikmache. Riesiges Geschrei über ungeheure Gefahren, um eine Stimmung zu erzeugen, die die Fortsetzung des Kriegs im Innern mit allen Mitteln fordert. Auch ohne Schäubles Lieblingsidee: Bundeswehr im Einsatz in Kassel oder Brunsbüttel.

Passend zum Anti-Kriegs-Tag ist das offenbar schon vorher bekannte Papier von CCC veröffentlicht worden. Als Wink, als Warnung, als Wegweisung für all diejenigen, die zwar auch nicht gern neben einem Dynamitkoffer im Zugabteil sitzen wollen, aber noch klaren Kopf genug behalten, nicht deswegen die schrankenlose Kriegführung mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln im Innern dulden zu wollen.

Auch dagegen müssen all die vorgehen, die am Samstag oder Sonntag gegen den Krieg in Afghanistan protestiert haben. Der ist trotz allem weit weg und unmittelbar können wir wenig gegen ihn ausrichten. Schäubles Krieg aber wird hier unter uns geplant und ausgekämpft: dagegen müsste mit juristischen Mitteln, aber auch mit denen der Veröffentlichung und Kommentierung genau so vorgegangen werden wie gegen Panzerlieferungen und Kriegsforschung an Universitäten

Quelle: Veröffentlichung des Chaos Computer Club [CCC]


Links

www.ccc.de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf

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