stattweb.de LogoStattzeitung Logo (2)

Artikel


stattweb-News Ausgabe 07, 2007-09

Neue PdA Basel:
Auch in der Region: Gegen die zunehmende Beschneidung unserer Grundrechte eintreten
News-Beitrag auf stattweb.de vom 28.September 2007

Wir protestieren gegen die zunehmende Repression im Zusammenhang mit Demonstrationen, die in letzter Zeit (nicht nur) in Basel zu beobachten ist. Wir stellen fest, dass öffentliche Kritik z.B. an WEF oder G8, sofern sie sich nicht aufs Leserbrief Schreiben beschränkt, keinen Platz hat und unsere Grundrechte - Versammlungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit - immer wieder verletzt werden.

In zwei Fällen der letzten Zeit zeigt sich die Verschärfung der Politik der Behörden konkret:

Im März 2007 reichten zwei Personen im Auftrag eines breiten Bündnisses das Bewilligungsgesuch für die Anti-G8/Euromarsch-Demonstration für den 26. Mai 2007 in Basel ein, um einen Beitrag zur internationalen Mobilisierung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm zu leisten. Entsprechend der Propaganda für dieses Gipfeltreffen, Lösungen zur weltweiten Migration vorzulegen, beinhaltete die Demonstration auch einen Protesthalt vor dem Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Die Demonstration verlief problemlos. Die Behörden behaupten allerdings, dass beim Halt vor dem Bässlergut der Aschenbecher, der Briefkasten und die Abdeckung der Gegensprechanlage beschädigt wurden. In der Folge wurden die beiden Personen, die das Bewilligungsgesuch eingereicht hatten, von der Staatsanwaltschaft als Auskunftspersonen vorgeladen. Zweck dieser Vorladung war die Aufforderung, sich als Denunzianten zu betätigen: Auf Grund von Fotos sollten DemoteilnehmerInnen identifiziert werden. Beide GesuchsstellerInnen haben von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. In einem Fall wurde mit einer weiteren Vorladung gedroht.

Dabei handelt es sich um eine neue Stufe der Kriminalisierung: Jene Leute, die ein Bewilligungsgesuch für eine Demonstration einreichen und die Verhandlungen mit der Polizei auf sich nehmen, sollen eingeschüchtert und in die Zange genommen werden. Dieses Vorgehen ist Teil der allgemeinen Strategie, jeglichen Protest gegen die herrschenden Verhältnisse an den Rand zu drücken und elementare demokratische Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zu beschränken.

Der zweite Fall betrifft zwei Personen, die im Dezember 2006 in Basel an einer Kundgebung vor dem Mexikanischen Konsulat, nach der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste in Oaxaca (Mexiko), teilgenommen hatten. Nach Abschluss der Kundgebung liessen die OrganisatorInnen vor Ort ein Plakat aus Karton zurück. In der folgenden Nacht, mehrere Stunden nach Abschluss der Kundgebung, wurde das Konsulat angeblich mit Farbeiern beworfen, was laut Staatsanwaltschaft den Straftatbestand eines „tätlichen Angriffs auf ein fremdes Hoheitszeichen“ erfüllt. Wie die Staatsanwaltschaft nun aber dazu kommt, die zwei betroffenen Personen zu verdächtigen, ist nur schwer nachvollziehbar und erinnert an deutsche Zustände (129a Verfahren). Der ganze Verdacht der Polizei gründet nur auf der Beteiligung der zwei Personen an der Spontankundgebung am Nachmittag. Dies und die Tatsache dass eine der zwei Personen Geschichte studiert - laut Staatsanwaltschaft wurde von einem Computer im Historischen Seminar eine Pressemitteilung zum angeblichen Anschlag verschickt - scheinen der Polizei für einen Verdacht zu reichen. Das Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft war absolut unverhältnismässig. So wurde das Plakat vom Nachmittag von der Polizei auf Fingerabdrücke untersucht. Sie konnte die zwei Personen, die an der Herstellung des Plakates beteiligt waren, identifizieren. Eine Person wurde darauf zur Verhaftung ausgeschrieben, die andere Person regulär vorgeladen. Die Ausschreibung zur Verhaftung wurde damit begründet dass diese

Person für eine einfache Vorladung zu schwer erreichbar sei. Dies hatte für die Person aber auch die negative Konsequenz, dass sie plötzlich und völlig unerwartet einen Tag (Morgen bis Nachmittag) im Gefängnis verbringen musste und noch nicht mal wusste warum. Die Befragung der Personen ergab naturgemäss nichts.

Wir erachten es als einen weiteren Schritt der Kriminalisierung, dass OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen an Demonstrationen von Teilen des Staatsapparats als Freiwild für die Ermittlungen behandelt werden. Auch hier stellen wir einen schleichenden Abbau unserer demokratischen Rechte fest, mit dem Ziel, Proteste mundtot zu machen und zu marginalisieren. Besonders perfide in diesem zweiten Fall war, dass die zur Verhaftung ausgeschriebene Person unter einem Vorwand auf ein anderes Amt gelockt wurde und dort am Ausgang in Handschellen abgeführt wurde.

Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung von Protest. Wenn man nach Demonstrationen von den Behörden vorgeladen oder gar in Handschellen abgeführt wird, bedeutet das nichts anderes als Einschüchterung, Repression und Beschneidung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit durch den Staat. Wir lassen uns nicht mundtot machen!

Aktion Bleiberecht Freiburg, attac basel, Betroffeneninitiative wohnungsloser Menschen in Offenburg BI, Bewegung für den Sozialismus Basel, Die LINKE. KV Freiburg Landesarbeitsgemeinschaft wohnungsloser Menschen LAG e.V. in Baden-Württemberg, Neue Partei der Arbeit, Offenburger Aktionstage OAT, Revolutionärer Aufbau Basel, SEH Basel (Sosyalist Emek Hareketi), Sozialistische ALternative/Solidarität SoAL, Villa Rosenau, Zentrum für Wohnungslose Offenburg (Ursulaheim)

Quelle: Pressemeldung


Links

www.neuepda.ch

[Seitenanfang]

[Impressum] [Kontakt]
stattweb.de: Stattzeitung für Südbaden im Internet - Freitag, 3.September.2010, 04:32Fake - Nicht klicken! Do not click here!Counter