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Artikel



Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 70, 2007-11

Lutz, Gunhild/ Lauck-Ndayi, Elisabeth:
Werhloser Mann attackiert Polizei und Hund: Tatort Freiburg - Ermittlungsergebnis

In der Stattzeitung (Juni/Juli/August 2007) erschien ein Artikel mit dem Titel „Polizeihund-Attacke auf wehrlosen Mann“. Thema dieses Berichts war ein Vorfall am Karsamstag 2007, bei dem ein Deutscher nigerianischer Herkunft von einem Polizeihund schwer verletzt wurde.

Was ist seither in dieser Angelegenheit geschehen?

Im Sommer erschienen weitere Presse-mitteilungen (Badische Zeitung, Wochenbericht, Der Sonntag, Stadtkurier und TV Südbaden). Auffallend war, dass sich die anfänglich durchaus sachliche Berichterstattung immer mehr zu Ungunsten des Opfers, Herrn K, und zu Gunsten der polizeilichen „Ermittlungsergebnisse“ verschob.

Das Ermittlungsverfahren gegen die am Polizeieinsatz beteiligten PolizistInnen wurde eingestellt. Auch die darauf erfolgte Beschwerde des Rechtsanwalts von Herrn K gegen diese Verfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wurde in den letzten Tagen abgewiesen. Herr K erhielt einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit der Androhung einer Geldstrafe und der Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Die Strafe wurde unter Vorbehalt ausgesprochen, also praktisch eine Geldstrafe auf Bewährung. Allerdings ist jetzt wegen des Widerspruchs gegen den Strafbefehl ein Verfahren anhängig.

Im letzten Jahresbericht 2004 von Amnesty International wird festgehalten, dass die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt seitens der deutschen Polizei keine Ausnahme von der Regel sondern offensichtlich die Regel ist. Zur Untermauerung der Aussage führt Amnesty International zahlreiche konkrete Fälle aus ganz Deutschland an. In allen geschilderten Fällen entschieden die Gerichte zu Lasten der Opfer der Polizeigewalt, während die beteiligten Polizeibeamten niemals für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen wurden. Um diesem Missstand und seinen verheerenden Folgen entgegenzuwirken, fordert Amnesty International die deutsche Regierung auf, unverzüglich ein unabhängiges, d.h. unparteiisches Gremium zu bilden, das im jeweiligen Sachverhalt ermittelt.

In der Begründung des Strafbefehls gegen Herr K. fällt auf, dass das Opfer der Polizeigewalt Monate nach dem Vorfall – also quasi über Nacht – als Angreifer dargestellt wird, um die Polizeigewalt nachträglich zu rechtfertigen. Die Aussagen vieler Zeugen wurden von der Freiburger Staatsanwaltschaft sehr selektiv ausgewertet, andere – ebenso wie die Einlassung von Herrn K – als von vorne herein unglaubwürdig abgetan.

Die Schlussfolgerungen im Strafbefehl vernachlässigen einige Fakten und lassen demzufolge Fragen offen:

Herr K und sein achtjähriger Sohn haben in unzähligen Schilderungen den Vorfall im Kern immer identisch erzählt – und auch unabhängig voneinander – was sehr für ihre Glaubwürdigkeit spricht.

Warum wurde nie der Sohn von Herrn K von den Behörden in einem geschützten Rahmen befragt, der die Ereignisse bis in die kleinsten Details erinnert?

Wie kommt es, dass die Begründung für das Abwenden des Herrn K. in Richtung seines Sohnes von Anfang an als unglaubwürdig dargestellt wurde? Herr K wollte ja seinen Sohn nur daran hindern, die viel befahrene Straße zu überqueren. Die Polizei will angeblich „Zeugen“ dafür haben, dass es das total verängstigte, weinende und schreiende Kind nicht gegeben hat. Merkwürdig nur, dass es im Polizeibericht bei der Fahrt ins Krankenhaus wie aus dem Nichts plötzlich auftaucht.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft waren die Einsatzbeamten gezwungen gegenüber Herrn K Gewalt anzuwenden, weil dieser sich geweigert haben soll, seine Personalien anzugeben. Abgesehen davon, dass Herr K zu dem von der Polizei angegebenen Zeitpunkt nicht danach gefragt worden ist, hierzu eine Frage: Seit wann rechtfertigt die Nicht-angabe seiner persönlichen Daten eine massive Gewaltanwendung gegen einen wehrlosen Menschen? Und auch eine lautstarke Auseinandersetzung bietet dafür keinerlei Begründung.

Nach den Ermittlungsergebnissen handelt es sich bei Herrn K um einen sehr widersprüchlichen Charakter: Herr K, der selbst die Polizei gerufen und auch auf dieselbe gewartet hatte, entpuppte sich beim Eintreffen der Polizei als unmotiviert „aggressiv“ und pöbelte der Polizei entgegen: „Jeder in Deutschland weiß, wie die Polizei ist“?

Die Polizei behauptet, die Aussage „Friss den Neger“ aus ihren Reihen wäre nicht gefallen und führt dafür Zeugen an, die sich zum in Frage kommenden Zeitpunkt noch gar nicht am Ort des Geschehens befanden.

Die Aussagen der Hauptzeugin, Frau L - die ausdrücklich feststellte: „Dieser Polizeieinsatz ist völlig überzogen“ - geben etwas ganz anderes wieder. Danach wurde Herr K vom Polizeihund und einigen Einsatzbeamten übel traktiert. Herr K versuchte diese körperlichen Attacken in Todesangst abzuwehren.

Wir wollen es bei dieser Aufzählung von Unklarheiten bewenden lassen.

Nicht nur das Ereignis vom 7. April 2007 und seine direkten Folgen sondern auch das laufende Verfahren gegen Herrn K und die Ungewissheit seines Ausgangs machen eine Fortsetzung der psychotherapeutischen Behandlung von Vater und Sohn erforderlich. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten – Fortsetzung folgt!



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