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stattweb-News Ausgabe 09, 2009-10

Antijuristen und -juristinnen:
Berlin: Urteil im mg-Prozess - "Verschwörungstheorie" in Richtermund+update
News-Beitrag auf stattweb.de vom 16.Oktober 2009

[Ungefähr sämtliche Geheimdienste der Republik arbeiteten zusammen an dem Fall. Das sollte unbestreitbar sein, denn ohne deren verdienstvolles Wirken hätte es keine Zeugen, keine Anklage und keinen Prozess geben können. Gegen dies allzu Offensichtliche wehrt sich der Vorsitzende Hoch mit dem Ausdruck "Verschwörungstheorie". Er meint offenbar, dass nach Aussprechen dieser Vokabel alles Verdächtige sich aus den Akten entfernt, von den Tischen davonfliegt und völlig verschwindet. Nie gewesen ist. Das blütenreine sauberbewiesene Urteil bleibt einzig übrig. Wie wäre es, wenn wir in Zukunft immer statt von " Verschwörung" von "offensichtlichem Zusammenwirken" der Dienste reden würden? Wenn Hoch dann zufrieden wäre, und die Tatsachen zur Kenntnis nähme, wie sein STAAT sie ihm und uns bescheret hat, wären wir zu einem solchen Stilwechsel im Sprachgebrauch gern bereit. Aber Leute wie dieser Richter lassen sich ihre schönsten Wörter niemals wegnehmen! Sie decken so angenehm, wie man früher in Modegeschäften zu sagen pflegte. fg in REDAKTION STATTWEB.]

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Axel, Florian und Oliver, die drei Angeklagten im Berliner mg-Prozess, wurden am Freitag zu Haftstrafen in Höhe von drei bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt. Jedem Prozessbeobachter ist spätestens mit der Urteilsverkündung klar geworden: Das war ein politischer Prozess.

Die Nervosität war dem Vorsitzenden Richter Josef Hoch anzumerken. Gleich zu Beginn unterlief ihm ein peinlicher Versprecher: H. und R. würden zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, F. zu drei Monaten. Dann korrigierte er sich: zu drei Jahren. Aus Richter Hoch, der schon andere Linke, darunter einen Kurden und Egon Krenz, verurteilt hatte, sprach der blanke Hass. Hass gegen die radikale Linke, gegen die Anwälte und gegen die berichterstattende, liberale Presse.

Die militante gruppe (mg) sei eine der aktivsten und gefährlichsten Gruppen. Ausführlich malt Josef Hoch ein Schreckensbild der mg an die Wand, dass die versammelte Pressemeute Angst kriegen soll: Die militante gruppe wolle in klassenfeindlichen Kreisen Unruhe stiften und den Kommunismus einführen. Laut Selbstauskunft wolle die mg sogar „alle Verhältnisse umwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist”, zitierte Hoch mg bzw. K.M.

Die Verteidigung hätte die eindeutige Beweislage nicht akzeptiert und beispielsweise daktyloskopische Spuren in Zweifel gezogen. Dies ist die Retourkutsche Hochs auf das andauernde und hartnäckige Insistieren der Rechtsanwälte bei so vielen offenen Fragen.

Die Presse habe - laut Hoch - durch eine tendenziöse Berichterstattung vermittelt, mit dem Prozess sollen Antimilitaristen verurteilt werden. Aber antimilitaristische Ziele der Angeklagten erschließen sich für ihn nicht. Ein Bezug auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz scheine ihm ganz abwegig. Eine solche Presseschelte ist ungewöhnlich für ein Richter, aber das gilt nun mal nicht bei einem Sondergericht wie es der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts nun mal ist.

Hoch sieht keine Probleme in den beschränkten Aussagegenehmigungen von Zeugen des BKA, LKA und des VS. Außerdem bescheinigte er dem BKA in freundlichem Ton, dass seine Beteiligung an der Militanzdebatte unter anderem mit dem Beitrag von „Die zwei aus der Muppetshow” nicht zu beanstanden war. Lediglich der Umgang damit, „die fehlende Dokumentation in den Akten” habe „ein denkbar schlechtes Licht auf die Ermittler” geworfen. Nur dem Insistieren der Verteidigung ist zu verdanken, dass dies öffentlich bekannt wurde. Dass der Verfassungsschutz (VS) das Verfahren gesteuert habe nannte Hoch eine „Verschwörungstheorie”.

Weiteres aus Hochs Urteilsbegründung: Die Angeklagten seien spätestens ab 2005 bzw. 2006 Mitglieder der mg gewesen. Ob sie an irgendeiner Tat der militanten gruppe vor Juli 2007 beteiligt waren, könne er nicht sagen. Die im Juni 2009 erschienene 161. Ausgabe der Zeitschrift radikal habe einen durchsichtigen Zweck verfolgt: Die Entlastung der Angeklagten. Dem Inhalt wolle der Senat keinen Glauben schenken. Die Schockstarre der mg nach der Festnahme der drei Angeklagten im Sommer 2007 sei ein wichtiges Indiz für die Mitgliedschaft der drei in der militanten gruppe. Außerdem bezog er sich auf DNA-Spuren, ein Minihandbuch für Militante, aufgefundene Broschüren, CDs und Fotos.

Das Urteil soll auch abschreckende Wirkung haben, schloß Josef Hoch die Urteilsbegründung. Linksextremistische Brandstiftung sei „fast alltäglich geworden”. Deshalb sei von Rechtswegen ein so hohes Urteil zur Abschreckung geboten.

Vor dem Gericht gab es eine Kundgebung mit antimilitaristischen Redebeiträgen unter anderem zum Rüstungskonzern MAN. Unverhältnismäßige Vorkontrollen gingen der Kundgebung voraus. Die Musik von draußen war im Hochsicherheitssaal 700 gut zu vernehmen.

Die drei Verurteilten sind nach wie vor in Freiheit. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird - und das wird noch bis 2010 dauern - müssen sie ihre Haft in Berlin-Tegel antreten

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"Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen"

Vor über einem Jahr begann der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver als vermeintliche Mitglieder der "miltanten gruppe". Alle drei waren gemeinsam mit Andrej im Sommer 2007 festgenommen worden. Die Ermittlungen gegen Andrej laufen weiter.

Heute wurden Axel, Oliver und Florian für eine versuchte Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe zu 3,5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren entschlossenen Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.

Das Bündnis zur Einstellung der 129 (a)-Verfahren hat seit den Verhaftungen 2007 die Entwicklungen und den Prozess politisch begleitet. Dabei stand für uns neben der Thematisierung von Überwachung und Verfolgung von politischen Aktivisten seit Prozessbeginn vor allem das Thema Antimilitarismus im Vordergrund.

Wir wollen an dieser Stelle deshalb auch nicht auf die diesem Urteil zugrunde liegenden abenteuerlichen Indizienketten von BAW und Gericht eingehen. Auch nicht auf die Schikanen gegenüber den Besucher_innen. Nur soviel: aus unserer Sicht der Schritt der Anwälte, auf die Schlussplädoyers zu verzichten, folgerichtig und konsequent.

Trotz der aufgebauten Drohkulisse eines Sondergerichtes hat antimilitaristischer Widerstand in Deutschland während dieses Prozesses mehr Präsenz bekommen. In den vergangenen Jahren hat der Widerstand gegen Militäreinsätze und die zivil-militärische Zusammenarbeit zugenommen. Der Protest gegen den Krieg wird wieder deutlich entschlossener und geschlossener geführt, ohne dass friedliche Proteste und militanter Widerstand gegeneinander ausgespielt werden konnten. Das haben wir auch an der Solidarität gemerkt, die aus ganz unterschiedlichen politischen Spektren kam.

Dennoch ist es innerhalb des Prozesses nicht gelungen, die Frage nach legitimem Widerstand gegen Militäreinsätze zu stellen. Nur wenige Medien haben die politischen Beweisanträge thematisiert und in Verbindung gestellt mit dem, was tagtäglich in diesem Land und international passiert. Weder die Kriegseinsätze der Bundeswehr noch ihre Präsenz in Schulen, an Universitäten und auf den Straßen ­ wie 2007 in Heiligendamm ­ scheinen in den Zusammenhang zu den zunehmenden Protesten gestellt zu werden. In anderen Ländern wie zum Beispiel Irland gab es Freisprüche nach Sabotageakten gegen Kriegsgerät, explizit mit der Begründung, dass sie dazu beigetragen haben, Schlimmeres zu verhindern. Diese Debatte steht weiterhin aus. Wir freuen uns jedoch schon jetzt, dass die antimilitaristischen Kämpfe weitergehen werden.

Quelle: indymedia 16.10.09



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