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Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 75, 2009-09

Güde, Fritz:
Zweimal Rachefeldzug der Polizei: 1929 -2009

Nach den “Barrikaden am Wedding” 1929 genau wie nach den Demos in Strasbourg und Kehl versuchte die Polizei die Gerichte zu Massenurteilen zu bewegen.

Wedding

Nach den Barrikaden am Wedding gab es einen Rachefeldzug der Polizei vor den Gerichten - in noch demokratischen Zeiten.

[Bekanntlich hielt es Polizeigeneral Zörgiebel für nötig, ausgerechnet für den 1. Mai ein Demonstrationsverbot auszusprechen. In der richtigen Vermutung, dass viele Sozialisten und Kommunisten sich das nicht gefallen lassen würden, hatte er ein riesiges Polizeiheer zusammengezogen, das aggressiv gegen die trotzdem Demonstrierenden vorging. Es gab zwei Tage lang Auseinandersetzungen, die auf der Seite der Demonstrierenden für damalige Zeiten unerhört viele Todesopfer forderten. Nach der Niederschlagung der Bewegung strengte die Polizei einen Rachefeldzug an und beschäftigte die Berliner Gerichte für ein halbes Jahr.

Ergebnis dieser Kampagne im Dezember 1929 - nach einer Zusammenstellung in der "WELTBÜHNE"]

Es werden Einstellungen aufgelistet, bei denen also die Anklage nicht einmal zur Eröffnung des Verfahrens gereicht hatte:

a. Georg H., unorganisiert, soll in einer Nebenstraße einen Schuss abgegeben haben. Er selbst schildert, wie er mit anderen in einem Hauseingang Zuflucht fand. Beim Weitergehen nach Abflauen der Polizeibelästigung wurde er auf der Straße festgenommen. Vorwurf: Schusswaffengebrauch. Untersuchungshaft: nur noch wegen einfachen Landfriedensbruchs. Haftdauer: 36 Tage - wegen Verdunklungsgefahr. Im Juni: Haftentlassung ohne Angabe von Gründen.

b. Paul A., Festnahme wegen angeblicher Teilnahme an der Schießerei am 3.Mai. Freilassung 8.Juni. Haftdauer: 36 Tage.

c. Friedrich H. Gleicher Haftgrund - gleiche Haftdauer. Freilassung nach 36 Tagen.

d. Otto H., nur gewerkschaftlich organisiert. Verhaftet wegen angeblicher Beteiligung am Barrikadenbau. War in Wirklichkeit in einer Kneipe und wurde beim Gang aufs Außenklo von der Polizei überfallen. Haftentlassung Mitte Juni. Verfahren eingestellt ohne Gründe.

e. Karl D., arbeitslos, wird morgens um 4:30 Uhr von der Polizei aus dem Bett heraus verhaftet. Es soll ein Schuss aus dem Schlafzimmerfenster gefallen sein. Haftdauer: 19 Tage. Begründungslose Einstellung des Verfahrens. Haftentschädigung abgelehnt.

f. Erich G., in seiner Unterkunft verhaftet. Man fand einen Gummiknüppel in seinem Gepäck und schrieb ihm den Besitz linker Zeitschriften zu. Haft bis 24.Mai. Verfahren grundlos eingestellt. Keinerlei Haftentschädigung zugestanden.


Soweit Verurteilungen erfolgten, geschah das durch eidlich unterstützte Aussagen von Beamten, die nie hinterfragt wurden. Es wurden Versuche unternommen, Polizisten selbst anzuzeigen. All diese Anzeigen wurden niedergeschlagen. Nachweislich erlitt kein einziger Polizist Schussverletzungen.

Strasbourg

Ein einziger Prozessbericht als Beispiel für die Reihe:

Heute morgen am 29 Juli, fand in Colmar die Berufungsverhandlung eines 24 jährigen jungen Deutschen statt, der an den Protesten gegen den Nato-Gipfel am 3. und 4. April in Strasbourg teilnahm. Nach 4 langen Monaten Gefängnis hat der Richter ihn endlich freigelassen. In einem Schnellverfahren am 6. April wurde er zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung und zu einem 3-jährigen Einreiseverbot verurteilt.

Heute wurde das Urteil der ersten Instanz auf Grund mangelnder Beweise und der Absurdität der Vorwürfe aufgehoben.

Auch wenn der junge Student jetzt frei ist, wird sein Leben von 4 Monaten nicht gerechtfertigter Haft geprägt sein. Die Schnellverfahren, in Wirklichkeit übereilte Prozesse, eröffnen neue, von der Rechtsnorm abweichende Wege, hin zu einem repressiven System. Im aktuellen Kontext der Kriminalisierung von Protestbewegungen haben die Prozesse im Zusammenhang mit den Gipfelprotesten dem Staat den Vorwand geliefert, neue repressive und freiheitsbeschränkende Gesetze in Kraft zu setzen. Das heutige Urteil kommt viel zu spät und wir werden uns nicht damit zufrieden geben.

Zur Zeit stehen noch zwei Berufungsverhandlungen deutscher NATO-Gegner aus. Außerdem sind noch zwei weitere junge Deutsche in Untersuchungshaft. Das Ziel der Regierung ist die Einschüchterung: Aktiv gegen etwas anzukämpfen, sich selbst zu organisieren, die eigene Meinung auszudrücken wird zum Risiko.


Ergebnis des Vergleichs

Die Prozesse nach Strasbourg und Kehl sind noch nicht abgeschlossen. Insofern ist noch kein endgültiges Urteil möglich. Immerhin lässt sich einiges festhalten: Nach dem Riesenaufmarsch der Polizei hatte diese in beiden Fällen größtes Interesse an einer weiteren gerichtlichen Verfolgung. Es sollte bestätigt werden, was staatstragende Presse und die Polizei selbst propagandistisch ausgegeben hatten über die terroristische Natur der Gegner.

1. Die Prozesse liefen in beiden Fällen im Wesentlichen über Polizeibeschuldigungen und Polizeiaussagen.

2. In beiden Fällen erwiesen sich die Gerichte als gewisse Bremse gegenüber den polizeilichen und staatlichen Erwartungen. Es wurde oft - zumindest in zweiter Instanz - die Strafe abgemildert. Es kam zu Freisprüchen.

3. Immerhin bewegten sich die Gerichte schon in einem Raum sich auflösender Rechtlichkeit. Wir wissen nicht, wie nach 1933 die ja bekannten Teilnehmer an den Demonstrationen gerichtlich und außergerichtlich behandelt wurden.

4. Wichtig beim Vergleich der deutschen und französischen Urteile: Hinter beiden standen staatliche Ermunterungen zu größerer Härte. Gegenüber diesen hielten in beiden Ländern die Richter n o c h Stand - allerdings nicht ohne Anfälligkeiten. Also: Kein unendliches Vertrauen in die Gerichte, die die Verfolgungsgelüste der Polizei schon bremsen werden.



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