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Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 58, 2004-09

sp:
Politik, „Nation“ und Sprache (3)
Gedanken zu einem nicht ganz widerspruchsfreien Verhältnis. Teil 3: „National“-Sprachen anderer europäischer Staaten

Nicht zuletzt in den Debatten um die so genannte „Integration“ von ImmigrantInnen kehrt ein Argument immer wieder: die Sprache als „Integrationsmarker“. ImmigrantInnen, so wird wie selbstverständlich konstatiert, hätten in Deutschland die deutsche Sprache zu erlernen. Hier feiert unbemerkt eine Annahme fröhliche Urständ, die vor einhundert bis zweihundert Jahren und bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in verschiedenen Ländern Europas noch zu Krieg, Vertreibung und Unterdrückung geführt hat; es wurde und wird wie selbstverständlich unterstellt, die BewohnerInnen eines einheitlichen „National“-Staats sollten eine einheitliche „National“-Sprache sprechen.

Dieser dritte Teil der Artikelserie „Politik, „Nation“ und Sprache“ widmet sich der Durchsetzung von „National“-Sprachen in anderen europäischen Staaten. Dort lässt sich historisch – ähnlich wie in Deutschland – ein enger Zusammenhang zwischen Abschaffung von Dialekten, Unterdrückung von Sprachminderheiten und Schaffung einer einheitlichen „Nation“ feststellen. – Der im nächsten Heft folgende vierte und letzte Teil der Artikelserie wird sich mit der Sprachpolitik der Europäischen Union befassen. Kern wird dabei die Frage sein, ob die „National“-Sprachen-Idee durch die Entwicklungen auf europäischer Ebene gestärkt oder geschwächt wird. Die ersten beiden Teile der Artikelserie haben die Zusammenhänge zwischen der Entstehung des modernen deutschen „National“-Staats und des Deutschen als „National“-Sprache beschrieben, die Folgen für sprachliche und dialektale Minderheiten skizziert und die Rolle der Arbeiter-Innenbewegung analysiert.

Ähnlich wie in Deutschland war auch in anderen europäischen Staaten die Entstehung des modernen „National“-Staats- Gedankens eng verbunden mit der Schaffung jeweiliger „National“-Sprachen. So berief sich beispielsweise wie der deutsche auch der italienische Nationalismus immer wieder auf die vermeintlich gemeinsame Sprache der eigenen „Nation“. Griechenlands nationalistische Bewegungen pochten auf die eigene Sprache, als sie das Land Anfang des 19. Jahrhunderts von osmanischer Herrschaft zu befreien suchten. Auf die Griechen folgten osteuropäische Länder wie Ungarn, Polen, Rumänien, Ukraine, Tschechien. Zum Zeichen der norwegischen Unabhängigkeit von Dänemark wurden im 19. Jahrhundert große Anstrengungen unternommen, die in Norwegen verbreitete dänische Sprache zu „norwegisieren“ und mit Elementen der altnorwegischen Sprache zu versetzen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die finnische Sprache zu einem wesentlichen Element des gegen Schweden und Russland gerichteten finnischen Nationalismus: folgerichtig wurde 1863 die Gleichberechtigung der finnischen „Volks“-Sprache mit dem von Eliten gesprochenen Schwedischen festgeschrieben.

In Frankreich, das schon in der frühen Neuzeit politisch und sprachlich starke Vereinheitlichungstendenzen aufwies, wurden Sprachminderheiten und Dialektgruppen bis zum Ende des Ancien régime weitgehend toleriert, wenngleich dem Französischen de facto absolute Priorität zukam. Der Beginn der massiven Unterdrückung und Verdrängung von anderen Sprachen und Dialekten lässt sich ziemlich genau feststellen: nachdem die französischen Revolutionäre 1789 zunächst noch sprachliche Toleranz auf ihre Fahnen geschrieben hatten, begann sich diese Haltung mit der jakobinischen Radikalisierung der Revolution in ihr Gegenteil umzukehren. „Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit“ als die drei Schlagworte der Revolution sollten fortan in einer auch sprachlich einheitlichen „Nation“ mit Paris als politischem und sprachlichem Zentrum verwirklicht werden. Diese jakobinischen Ideologien wurden wirkmächtig auch jenseits des Rheins, sie waren eine der historischen Voraussetzungen des in jener Zeit erwachenden deutschen Sprachnationalismus. In nachrevolutionärer Zeit fehlten zunächst noch die finanziellen und personellen Möglichkeiten, Französisch innerhalb

kürzester Zeit als einheitliche Sprache in ganz Frankreich durchzusetzen. Dennoch setzte sich die Tendenz der Abwertung von Minderheitensprachen und Dialekten fort, sie wurden von immer weniger SprecherInnen getragen und sind heute verschwunden (Niederländisch) oder deutlich reduziert (Okzitanisch, Korsisch, Deutsch u.a.)

Eine wesentliche Voraussetzung für die im internationalen Vergleich starke Dominanz der französischen „National“-Sprache ist die traditionell stark ausgeprägte aktive Sprachpolitik des Staates. Eine wesentliche Rolle spielte hierbei die 1635 gegründete und bis heute aktive staatliche „Académie française“ als zentrale Sprachplanungsinstanz. Ihr Auftrag war von Beginn an, Sprachnormen des Französischen zu definieren, die Sprache als Symbol der Einheit der „Nation“ innerhalb des vielsprachigen Frankreich zu verbreiten und sie sprachpuristisch von Einflüssen zu reinigen, die als schädlich angesehen wurden. Im 20. Jahrhundert standen Diskussionen um Orthografiereformen, um Anglizismen sowie um die weltweite Verbreitung des Französischen im Vordergrund der Sprachpolitik der Académie und aller Regierungen. Durch Menschenrechtsdiskurse, eine immer einflussreichere europäische Sprachpolitik und den erwachenden bretonischen, baskischen und korsischen Nationalismus lässt sich zwar nach 1945 auch in Frankreich ein gewisses Revival von Minderheitensprachen und Dialekten feststellen, das aber – wie in anderen europäischen Staaten auch – dauerhaft keine nennenswerten Auswirkungen haben dürfte.

In Spanien lässt sich, stärker als beispielsweise in Deutschland, die politische Konzentration auf das kastilische Königshaus schon im Spätmittelalter als historische Grundlage einer Tendenz zu einer einheitlichen spanischen Sprache interpretieren. Mit der gewaltsamen Unterwerfung oder politischen Aneignung anderssprachiger Gebiete wurden die dortigen Minderheitensprachen – z.B. Katalanisch, Baskisch, Galizisch – zunehmend aus dem öffentlichen und politischen Leben verdrängt. Für Katalonien gab es zwar zu Beginn des 20. Jahrhunderts Phasen zeitweiliger politischer Autonomie, die aber durch den Putsch des faschistischen Generals Franco 1936 beendet wurden. Unter seinem Regime (bis 1975) verschwand das Katalanische aus allen öffentlichen Bereichen wie Verwaltung, Bildung und Medien, Bibliotheken, Kultureinrichtungen und Kirchen. Zeitgleich organisierte die Regierung die Einwanderung Kastilischsprachiger aus dem Süden und dem Zentrum des Landes. Ähnlich erging es auch den anderen spanischen Sprachminderheiten. Heute sind insbesondere die – auch sprachpolitisch relevanten – Auseinandersetzungen zwischen dem spanischen Zentralstaat und den baskischen NationalistInnen von Gewalt geprägt.

Sprachminderheitenrechte sind heute in Europa, wenn auch nicht für alle Sprachen und in den Augen der Sprachminderheiten nicht immer ausreichend, so doch weitgehend gesetzlich geregelt. Minderheitensprachen sind mittlerweile in vielen Ländern Unterrichtssprachen, können vor Gericht und in der Verwaltung gebraucht werden und genießen oft sogar den Status regionaler Amtssprachen. In einigen Verfassungen ist der Schutz sprachlicher Minderheiten explizit festgeschrieben, beispielsweise in Belgien, Spanien und Italien. Andere Staaten tun sich hingegen schwer, Sprachminderheiten mehr Rechte einzuräumen und den "national“-staatlichen Gedanken sprachlicher Einheitlichkeit zu relativieren: In Österreich beispielsweise brachte 1958/59 ein sprachnationalistisch motivierter Schulstreik das zweisprachige Schulwesen (Slowenisch, Deutsch) Kärntens weitgehend zu Fall. 2001/2003 erregte der „Ortstafel-Streit“ landes- und europaweites Aufsehen. Das Verfassungsgericht sprach der slowenischsprachigen Minderheit Kärntens das Recht auf zweisprachige Ortstafeln bei einem lokalen Bevölkerungsanteil von mindestens zehn Prozent zu. Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) verkündete sofort, dieses Urteil nicht anzuerkennen, selbst die oppositionelle sozialdemokratische SPÖ hielt sich mit Kritik an Haider zurück. In Frankreich erklärte der Conseil Constitutionnel 1999 die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen für unvereinbar mit der französischen Verfassung, weil sie gegen drei Grundprinzipien der Republik verstoße: gegen die Unteilbarkeit der Republik, gegen die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und gegen die Einheit des französischen Volkes. In England und Wales fanden in den 1970er und 1980er Jahren immer wieder Debatten um die Rolle des Englischen im Schulwesen und die Förderung des Walisischen statt. Insbesondere aus den Reihen der Konservativen Partei und von Seiten konservativer Think Tanks wurde dabei immer wieder nachdrücklich die große Bedeutung der die „Nation“ einigenden und für alle verpflichtenden englischen Sprache betont, deren Verbindlichkeit nicht verloren gehen dürfe.

Nicht übersehen werden darf dabei, dass die Sprachminderheiten nirgendwo vom (rechtlichen oder faktischen) Erfordernis entbunden werden, die „National“- Sprache zu beherrschen. Das ihnen eingeräumte Recht auf die eigene Sprache ist verbunden mit der Notwendigkeit oder Pflicht, mindestens zweisprachig zu sein. Individuelle Mehrsprachigkeit wird so zur faktischen oder rechtlichen Norm – beispielsweise in Südtirol (Italienisch einerseits, Deutsch und Ladinisch andererseits). In den meisten Fällen wurden Minderheitenrechte ohnehin erst zu einem Zeitpunkt eingeführt, an dem sich die „National“-Sprache bei der Minderheiten- Sprachgemeinschaft schon so weit durchgesetzt hatte, dass die Minderheitensprache ihr nicht mehr „gefährlich“ werden konnte – so beispielsweise in Wales (Walisisch), Schottland (Schottisches

Gälisch), den Niederlanden (Friesisch) und Deutschland (Sorbisch).



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