Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 34, 1997-12![]()
was:
Das rassistische Unterbringungsmanagement der baden-württembergischen Landesregierung
Am 1. April 1998 soll das Flüchtlingsaufnahmegesetz, kurz FlüAG genannt, in Baden-Württemberg in Kraft treten. Es enthält weitere Gemeinheiten gegen hier lebende und kommende Flüchtlinge. Ziel des Gesetzes ist laut Innenminister Schäuble die "vollständige Übernahme der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern durch das Land". Das heißt, die Unterbringung in Sammellagern, sowie die Versorgung mit Sachleistungen wird zur Regel. Davon versprechen sich die Konservativ-Liberalen, die Flüchtlinge nur in "Kosten" messen, ein besseres "Unterbringungsmanagement".![]()
Die Aufnahmeverwaltung ist dreigegliedert. Als Oberste Aufnahmebehörde tritt das Innenministerium, als höhere Aufnahmebehörde die Regierungspräsidien und als untere Aufnahmebehörde treten die Land- und Stadtkreise auf. Letzteren wird die Unterbringung als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen. Das Innenministerium hat bis in die Land- und Stadtkreise die volle (Management)-Exekutivgewalt. Durch die Zentralisierung der "Unterbringung" von Flüchtlingen werden Bedingungen geschaffen, die eine vollständig restriktive Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ermöglichen. Die psychosozialen Auswirkungen auf den Menschen durch die Form der Unterbringung finden bei der Diskussion keine Berücksichtigung. Zum ersten Mal wird die "Wohn- und Schlaf-fläche auf 4,5 Quadratmeter", die einer Person im Lager zustehen, zum Gesetz erhoben.![]()
Wer soll ins Lager?![]()
Flüchtlinge die einen Asylantrag gestellt haben und sich im Asylverfahren befinden. Ebenso Flüchtlinge die sich im Asylfolgeverfahren befinden. De-facto-Flücht-linge, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, jedoch Abschiebehindernisse bestehen, z.B. bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge.![]()
Wie lange ins Lager?![]()
Da nach dem AsylbLG eine Sachleistungsversorgung von drei Jahren diktiert ist, wird die Mindestunterbringungsdauer auf drei Jahre im Lager bestimmt. De-facto-Flüchtlinge müssen nach rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylantrags weiterhin ein Jahr im Lager bleiben. In "begründeten Fällen" für einen längeren Zeitraum. Der Städtetag besteht auf eine Mindestunterbringungsdauer von drei Jahren auch bei De-facto-Flüchtlingen.![]()
Warum ins Lager?![]()
Die diktierte Unterbringung im Lager "begründet ein öffentlich-rechtliches Nut-zungsverhältnis". So steht es im Gesetz. Was aber verbirgt sich dahinter? Im Asylverfahren befindliche Flüchtlinge oder De-facto-Flüchtlinge dürfen keine auf Dauer ausgerichtete Häuslichkeit im Sinne des bauplanungsrechtlichen Begriffs "Wohnen" anstreben. Durch eine planungsrechtliche Vorschrift in den Baugesetzen wurde diese Definition erfunden. Flüchtlingen ist es verboten zu "wohnen". Sie werden "untergebracht" unter staatlich diktierten und kontrollierten Bedingungen. Es ist ihnen verboten in reinen Wohngebieten zu wohnen, da sie die Voraussetzungen für das "Woh-nen" nicht erfüllen.![]()
Müssen Flüchtlinge aus den Gemeinden in ein Lager?![]()
Bei Inkrafttreten des FlüAG bleiben zunächst die Flüchtlinge in den Gemeinden. "Die Aufnahmebehörden", d.h. die Stadt- oder Landkreise, "übernehmen die Regie über die bisherigen gemeindlichen Unterkünfte bzw. den wesentlichen Einfluß hierauf. Hierdurch werden sie in die Lage versetzt, in Form eines "Unterbring-ungsmanagements" wirtschaftliche und kostengünstige Lösungen bei der Gestaltung der "Unterbringungslandschaft im Kreis zu finden" (aus der Begründung des Gesetzentwurfs). Die Unterkünfte in den Gemeinden haben nach dem Gesetzentwurf "Ausnahmecharakter". Die Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden wird beseitigt. "Ihre Kapazität wird kontinuierlich reduziert; ihr völliger Abbau wird angestrebt" (Begründung). Die Folge? Die Gemeinden werden flüchtlingsfrei, die Menschen in speziellen Lagern mit einer gewünschten Kapazität von 100 Personen ghettoisiert.![]()
"Versorgung" im Lager![]()
Den Personen die im Lager leben müssen, wird das Essen in Form von Sachleistungen diktiert. Entweder wird es Essenspakete oder Kantinenessen geben. Ca. 60.000 Menschen werden in Baden-Württemberg dann mit abgesenkten Leistungen (unter)-versorgt. Das entspricht voll dem reaktionären Trend. Bislang wurden die Verwaltungskostenpauschale von 450 auf 250 DM, die Betreuungskostenpauschale von 650 auf 400 DM und die Bekleidungskostenpauschale von 500 auf 300 DM abgesenkt. Das 1993 beschlossene Sondergesetz (AsylbLG) findet nun die Vollendung mit der geplanten Umsetzung. Immer mehr Sozialgelder werden privaten Firmen für deren Profite zugeschustert.![]()
Lagerunterbringung macht krank![]()
Obwohl längst bekannt ist, wie Menschen sich verändern, wenn sie in Massenlagern untergebracht sind, nimmt die herrschende Legislative darauf keine Rücksicht. Die Handlungsfähigkeit geht verloren, wenn für längere Zeit Untätigkeit und Abhängigkeit aufgezwungen sind. Die Flüchtlinge unterliegen einem relativen - und die, die nach dem 15. Mai 1997 eingereist sind, einem absoluten Arbeitsverbot. Das Zeitempfinden geht verloren, Termine werden vergessen, alles wird bedeutungslos. Manche Menschen versuchen selbstbestimmtes Handeln aufrechtzuerhalten, indem sie Regeln übertreten, aber auch aggressives Verhalten kann als Reaktion gegenüber Zwängen und unbeeinflußbaren Ungewißheiten auftreten.![]()
Unzureichender Wohnraum, Arbeitslosigkeit und totale Fremdversorgung zerstören Persönlichkeit, familiäre und soziale Beziehungen. Bislang waren die Flüchtlinge gezwungen bis zu einem Jahr im Lager zu wohnen.![]()
Das Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebung befaßt sich derzeit mit dem Gesetzentwurf. Gegen die beabsichtigte Lagerunterbringung soll ein langfristiges Konzept entwickelt werden. Ein Flugblatt wird in Kürze erscheinen.
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