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Artikel


Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 55, 2003-11

Wette, Wolfgang:
Neunzig Jahre – und kein bißchen Einsicht....
Professor Wettes Kommentar zu Filbingers Entschuldigungen

Überraschend viele hatten sich in Freiburg am 14. September versammelt, nicht nur, um der Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch im Vorjahr zu gedenken. Mehr noch, um Filbingers geplatzten Empfang zum neunzigsten Geburtstag zu feiern. Unter massivem Druck hatten OB Salomon und die Fraktionen von GRÜNEN und SPD den geschätzten Jubilar wieder ausgeladen.

Zur Erinnerung für Jüngere: Filbinger ist nicht nur der Mann, der als Vorläufer Teufels eine völlig überflüssige Gebietsreform durchboxte. Er ist auch nicht nur der, der ohne ein KKW in Wyhl nicht mehr leben wollte. Auch nicht nur der, der als Oberdemokrat in vielen Berufsverbotsverfahren die Demokratiefähigkeit seiner staatlichen Angestellten überprüfte wollte. Unsterblich geworden ist er vor allem als der Marinerichter, der nicht nur- wie viele- brutale Urteile gefällt hatte, sondern diese auch noch dreißig Jahre später mit Felsenstirn verteidigte.

Peinlich, auf einem Neunzigjährigen herumzuhacken, wenn man selbst nicht mehr der frischeste ist.Das wäre es wirklich, wenn Filbinger mit seinen Ansichten allein stünde.

Tatsächlich steht er stellvertretend für eine ganze Gruppe, die sich stur an den Gesetzesbuchstaben klammert. Was in einer bestimmten Epoche von den Oberen so geregelt worden ist, daran gibt es nichts zu deuteln. Es wird exekutiert.

Filbinger war kein Freisler.Nicht mit Schaum vor dem Mund wie der Vorsitzende des Volksgerichtshofs sprach er seine Urteile. Er war zeitlebens Anbeter der Macht, der bestehenden Verhältnisse und des Tretens der Schwachen. Ohne weitere emotionale Zutaten.

Und gerade deshalb ist er –von heute aus gesehen- für die gegenwärtigen Verhältnisse gefährlicher als ein Freisler. Freisler hätte nie den Übergang vom Faschismus zur

Obrigkeitsdemokratie nach 45 so wunderbar hinbekommen wie ein Filbinger.

Gerade er –in seiner Selbstgerechtigkeit- steht für die Wahnidee, im so genannten Dritten Reich sei zwar einiges oberflächlich in Unordnung geraten, die Kernsubstanz des Rechts aber unverändert bewahrt worden. Gerade mit dieser Haltung erzwang er die Unterwerfung unter das Recht , das er sich und seinesgleichen zubilligte.

In der Veranstaltung in Freiburg hat Professor Wette sich die Mühe gemacht, minutiös die dummschlauen Entschuldigungen des verdienten Juristen Filbinger zu zerpflücken.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors dokumentieren wir hier die wichtigsten Partien seines Vortrags.

Redaktion Stattzeitung



Filbinger im Bunker der Selbstgerechtigkeit

Ich bin einer Meinung mit dem jungen Historiker und Journalisten Thomas Ramge, der gerade ein Buch über die großen Polit-Skandale in Deutschland publiziert hat und darin auch die Affäre Filbinger behandelt. Er schreibt: „Filbinger scheiterte nicht an den Todesurteilen, an denen er als junger Marinerichter beteiligt gewesen war. Er scheiterte an seiner Uneinsichtigkeit. Er log und verbog seine normale deutschnationale Existenz zu der eines heimlichen Widerstandskämpfers. Dies führte zu einer kollektiven Allergiereaktion.“ Hätte Filbinger im Frühjahr 1978 zugegeben: Ich habe damals aus Angst versagt, den – von ihm so titulierten - „linken Hexenjägern“ wäre ihr bestes Argument entrissen worden. Filbinger hat damals nicht erkannt, dass man einer moralischen Empörung nicht mit juristischen Entlastungsdetails beikommen kann. Hätte er die Fakten auf den Tisch gelegt und Reue gezeigt, wäre der Fall vermutlich ausgestanden gewesen. Aber es scheint in der Natur dieses autoritären Machtpolitikers zu liegen, Fehler nicht eingestehen und Reue nicht empfinden zu können. Das mag man kritisieren. Es hatte auch sein Gutes: So stieß die Affäre Filbinger eine breite gesellschaftliche Beschäftigung mit dem Themen NS-Militärjustiz und ihren Opfern los, die – wenn man heute zurückblickt - in der Summe viel Positives bewirkt hat.

Es ist gesagt worden, Filbinger habe für seine Uneinsichtigkeit mit dem Rücktritt vom Amte des Ministerpräsidenten hinreichend „gebüßt“. Damit sei die Sache doch erledigt – „Schwamm drüber!“ -, und man solle doch – bitte schön - auch seine unbestreitbaren politischen Verdienste nicht vergessen. Hierzu ist zu sagen: Wenn Buße etwas mit Reue zu tun hat, so wird man schwerlich sagen können, er habe sie geleistet.

Erneut überprüft: Der Fall des Matrosen Walter Gröger

Da das Todesurteil gegen den Matrosen Walter Gröger seit 1978 im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht, haben wir diesen Fall noch einmal exemplarisch aufgearbeitet. Dankenswerter Weise recherchierte der Freiburger Historiker Florian Rohdenburg M.A. im Bundesarchiv, Zentralnachweisstelle Kornelimünster bei Aachen, wo die Militärgerichtsakten aufbewahrt werden. Sein Ergebnis deckt sich mit dem bisher Bekannten, legt aber weitere Facetten des Falles frei. Es lautet – in meinen eigenen Worten formuliert – folgendermaßen: Der Matrose Walter Gröger machte im Dezember 1943 in Oslo den Versuch, dem Kriegsdienst zu entfliehen. Wie seine damalige norwegische Freundin berichtet, hasste er den Krieg und wollte nicht mehr kämpfen. Er wurde verhaftet und kam vor ein Krieggericht. Der Fall Gröger zog sich lange hin: von der Fahnenflucht im Dezember 1943 bis zu seiner Hinrichtung am 16. März 1945. Die zwischen diesen Daten liegenden 16 Monate verbrachte der Verurteilte in Wehrmachtgefängnissen, die von überlebenden Gefangenen als „wahre Hölle“ charakterisiert werden. ..... Ich fasse die Vorgänge folgendermaßen zusammen:

Marinestabsrichter Dr. Filbinger war mit dem Fall Gröger nicht von Beginn an befasst, sondern erst in der letzten Phase. Zunächst, Anfang 1944, sollte der Deserteur Gröger nur mit 8 Jahren Zuchthaus und Verlust der Wehrwürdigkeit bestraft werden. Das akzeptierte der Gerichtsherr, ein Admiral, jedoch nicht und verlangte – auf Vorschlag des begutachtenden Marinejuristen - eine höhere Strafe, nämlich die Todesstrafe. Hinsichtlich des Tatbestandes der versuchten Desertion waren keine neue Erkenntnisse hinzu gekommen. Allerdings ließen sich die Militärjuristen von einer anderen Geschichte, die mit der Desertion gar nichts zu tun hatte, negativ beeinflussen: Gröger hatte die Uniformjacke eines Kameraden mit Auszeichnungen aus dem Ostkrieg als seine eigene ausgegeben. Als Dr. Filbinger in das Verfahren eintrat, lag die Forderung des Gerichtsherrn, die Todesstrafe zu verhängen, bereits auf dem Tisch. Marinestabsrichter Dr. Filbinger führte sie aus und beantragte als Ankläger die Todesstrafe für Gröger. Diese wurde dann vom Vorsitzenden Richter, Marineoberstabsrichter Dr. Harms, auch verhängt und durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bestätigt. Filbinger gab dem Matrosen das Todesurteil und die Ablehnung eines Gnadenerweises bekannt, ließ sich von diesem die Bekanntmachung schriftlich bestätigen und beaufsichtigte hernach als „Leitender Offizier“ die vom Gerichtsherrn angeordnete Vollstreckung. Knapp zwei Stunden nach der Bekanntgabe wurde der Verurteilte von einem Exekutionskommando erschossen. Der Matrose Walter Gröger war gerade 22 Jahre alt.

Bei der rückblickenden Betrachtung dieses Falles interessiert uns in erster Linie die Frage, ob Filbinger damals anders hätte handeln können, wenn er denn gewollt hätte. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja! Aber dann hätte er eine Portion Zivilcourage zeigen müssen, die ihm wesensfremd war. Er hätte dem Gerichtsherrn beziehungsweise dessen juristischen Beratern sagen können, er halte das erstinstanzliche Urteil nach wie vor für ausreichend, und er hätte dieses Votum mit dem unsoldatischen Charakterbild des Matrosen begründen können. Ein abweichendes Votum dieser Art hätte ihm jedenfalls keine Nachteile eingebracht. Es ist nämlich bislang kein einziger Fall bekannt, dass ein Militärrichter oder –ankläger, der den Vorgaben seines Gerichtsherrn nicht folgte, persönlich gemaßregelt worden wäre. Entgegen späteren Behauptungen Filbingers gab es diesen Handlungsspielraum sehr wohl. Aber er wurde von dem Konformisten Filbinger weder gesucht noch genutzt, weil er die Todesstrafe für diesen „hoffnungslosen Schwächling“ – so hatte ihn sein direkter militärischer Vorgesetzter bezeichnet -, grundsätzlich für richtig hielt. Gröger hatte eine ganze Latte von militärischen Vorstrafen und schien für die kämpfende Volksgemeinschaft ohne Wert zu sein. Warum sollte Filbinger einen solchen Mann zu retten versuchen?

Einen späten Beleg für diese menschenverachtende Grundeinstellung lieferte Dr. Hans Filbinger noch im Jahre 1995. In dem bereits erwähnten Leserbrief, den Filbinger seinen Rechtsanwalt Hammerstein veröffentlichen ließ, heißt es wörtlich: „Der Matrose G. war in Norwegen fahnenflüchtig geworden.“ Er bezeichnete den Matrosen Walter Gröger also auch noch 50 Jahre nach dessen Erschießung als „Matrosen G.“ – Ge Punkt! -, nannte nicht einmal seinen vollen Namen - als Symbol für den ganzen Menschen -, und verweigerte ihm damit einmal mehr den Respekt. Seine Gewährsleute dagegen, Angehörige der bundesrepublikanischen Führungselite, führte er mit Vornamen, Nachnamen und allen Titeln auf. Ich lese diese Sätze als ein Indiz für die Verachtung, die Hans Filbinger damals für den Deserteur Gröger hegte und offensichtlich noch heute hegt, für diesen kleinen Mann in Uniform, den Zwangsverpflichteten, der nicht funktionierte, wie Hitlers Wehrmacht und die Militärrichter es wünschten. – Vor wenigen Tagen (10.9.03) stellte Filbinger in Stuttgart einen ehemaligen Wehrmachts-Oberleutnant namens Guido Forstmaier vor, der aussagte, nur dank des Einsatzes von Filbinger sei „ein sicheres Todesurteil“ gegen ihn verhindert worden. Damit bestätigte er einmal mehr, dass es für einen Marinerichter Handlungsspielräume gegeben hat.

Nun denn: Warum hat er es im Falle Gröger an diesem Einsatz fehlen lassen? In dem erwähnten Leserbrief Filbinger/Hammerstein aus dem Jahre 1995 folgen zeitgeschichtliche Auslassungen über den Fall des Matrosen Walter Gröger, die – um es vornehm auszudrücken - mit den historischen Fakten nichts zu tun haben. Ich zitiere: „Der Matrose G. war in Norwegen fahnenflüchtig geworden, nachdem die Marine im Frühjahr 1945 die Rettungsaktion über die Ostsee durchführte, bei der 2,5 Millionen Menschen, Männer, Frauen und Kinder, gerettet wurden. Fahnenflucht gefährdete diese größte humane Rettungsaktion über See der Geschichte, weshalb der Befehlshaber, der zugleich Gerichtsherr war, die Höchststrafe forderte. Jede Armee der Welt bedroht Fahnenflucht mit der Höchststrafe.“

Wie wir bereits wissen, desertierte der Matrose Gröger nicht im Frühjahr 1945, wie Filbinger behauptet, sondern bereits im Dezember 1943. Dessen Fahnenflucht stand also mit den Evakuierungmaßnahmen über die Ostsee in keinerlei Verbindung. Filbinger wollte mit seinem Hinweis auf die „größte humane Rettungsaktion der Geschichte“ die besondere Schändlichkeit der Desertion dieses Marinesoldaten herausstellen und damit um Verständnis für das Todesurteil werben. Seine Tatbestandsdarstellung ist jedoch wahrheitswidrig, und ich frage mich, woher Filbinger den Mut nimmt, die Öffentlichkeit in dieser Weise irre zu führen.



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