Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 34, 1997-12![]()
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Von Fluchthelfern und Wegelagerern
Das deutsche Asylrecht und seine lebensgefährlichen Klippen - "Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht"
Es gibt Grenzen und Grenzen. Die einen werden abgebaut, Zöllnerhäuschen werden abgerissen, die Schranken abmontiert, höchstens die Grenzsteine bleiben. Die anderen werden aufgerüstet: mit mehr Bewachern, mit mehr Stacheldraht, mit stabileren Barrieren, mit mehr Gerät zur Abschreckung und Entdeckung sogenannter "Grenzverletzer".![]()
Sämtliche europäischen Außengrenzen werden aufgerüstet, seit Anfang der 90er Jahre. Schnellboote gegen Nordafrikaner, die nach Spanien übersetzen wollen, Gummigeschosse gegen Albaner, die Italien erreichen wollen, das österreichische Heer gegen Osteuropäer, die sich dem Westen nähern, Hubschrauber und Warmbildgeräte an der deutschen Grenze zu Polen. Festung Europa.![]()
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."![]()
Artikel 16a, Absatz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.![]()
Wenn allerdings niemand mehr nach Deutschland hineinkommt, um das Asylrecht für sich in Anspruch zu nehmen, ist dies ein wohlfeiles Recht.![]()
Aber sie kommen hinein. Nur nicht legal. Denn ein legaler Zutritt zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist Flüchtlingen untersagt. So wie damals, als kein Jude aus dem nationalsozialistischen Deutschland in die Schweiz hineinkam. Die Schutzsuchenden werden auch heute an den offiziellen Grenzübergangsstellen zurückgewiesen. Und an der Grünen Grenze werden sie festgehalten, eingesperrt und zurückgeschickt - wenn man sie entdeckt.![]()
"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sichergestellt ist."![]()
Artikel 16a, Absatz 2, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser zweite Absatz wurde 1993 im Bundestag verabschiedet.![]()
1993, im Juli, wurden die "Sicheren Drittstaaten" erfunden, Grundgesetz und Asylrecht entsprechend geändert. Zweieinhalb Jahre später wird das Bundesverfassungsgericht der umstrittenen Konstruktion der "Sicheren Drittstaaten" seine letztinstanzliche Weihe verleihen und den Abschottungsmaßnahmen an den Nord- und Ostgrenzen Deutschlands damit den nötigen Rechtsrahmen gegeben.![]()
In einem "Sicheren Drittstaat" - so behauptet das deutsche Asylrecht - wird einem Flüchtling Schutz vor Verfolgung gewährt, er bekommt für die Dauer seines legalen Aufenthalts staatliche Fürsorge und erfährt ein rechtsstaatliches Asylverfahren. Alle Deutschland umgebenden Staaten sind nach dieser Definition "Sichere Drittstaaten". Flüchtlinge, die durch einen solchen Staat nach Deutschland reisen, werden umgehend dorthin zurückgeschickt.![]()
Die deutsche Ostgrenze ist also dicht für Flüchtlinge. Und falls sich das bis zu ihnen noch nicht herumgesprochen hat, müssen sie büßen. Wer trotz grundgesetzlichen Verbots die deutsche Grenze überschreitet, von dem zieht der deutsche Bundesgrenzschutz ein Fluchtstrafgeld ein, einen Wegzoll sozusagen.![]()
Vier bis fünf Millionen Mark hat der Bundesgrenzschutz 1994 von illegalen Flüchtlingen eingezogen. Gemessen an der dreiviertel Milliarde Mark, die die Bundesrepublik seit 1993 zur Aufrüstung ihrer Grenzen ausgegeben hat, mögen das die berühmten peanuts sein. Menschen, die in ihrer Heimat das letzte Hab und Gut verkauft und buchstäblich alle Mittel zusammengekratzt haben, um vor Mord, Terror, Hunger und Krieg zu fliehen, und denen das Land ihrer Hoffnung diese letzten Mittel abnimmt, sehen das anders.![]()
Bis auf 50 Mark darf einem Flüchtling alles Bargeld abgenommen werden. Dieser sogenannte Selbstbehalt reicht nach Ansicht der deutschen Innen- und Grenzbehörden aus, damit ein Flüchtling überlebt, nachdem er von Deutschland nach Polen oder in sein Herkunftsland, in jedem Fall aber ins Ungewisse zurückschickt wurde.![]()
Kein Wunder, daß angesichts der immer höheren Barrieren an der deutschen Ostgrenze, seien sie nun elektronischer, strafrechtlicher Art oder aus Fleisch und Blut, der Markt für Fluchthelfer wächst parallel dazu. Denn die Gründe für die Flucht nach Deutschland, nach Frankreich, England oder in sonst ein westeuropäisches Land, sind die gleichen geblieben. Nicht nur die im Vergleich zu Polen besseren Lebensmöglichkeiten ziehen Flüchtlinge von Osteuropa aus weiter westlich. Auch die Tatsache, daß viele Flüchtlinge eher deutsch, englisch oder französisch als polnisch sprechen, oft sogar in einem der EU-Länder gearbeitet ha-ben, motiviert sie, hier Zuflucht zu suchen.![]()
An diesem Interesse setzen die Angebote von Fluchthelfern an. Und daran, daß Flüchtlinge von ihren Verfolgern in der Regel keine, im Sinne der deutschen Behörden gepflegten Reisedokumente ausgestellt bekommen, mit denen sie legal ihr Zielland erreichen könnten. Ohne Visum erhält z.B. niemand aus einem asiatischen Land die Erlaubnis, nach Deutschland einzureisen. Auch niemand, der - wie eine Familie aus Tschetschenien - vor dem Krieg geflohen ist.![]()
Aber: Ein Flüchtling ohne Visum, ohne Ausreise- und Einreisepapiere, braucht also jemanden, der ihm entweder falsche Papiere besorgt oder unbewachte Grenzübergänge zeigt, ihn vielleicht sogar hinüber führt.![]()
Fluchthilfe also. In Deutschland keine unbekannte Vokabel, keine neue Dienstleistung. Zehntausende sind im Nazireich mit fremder Hilfe ins Ausland geflohen. Und auch vor dem Zusammenbruch der DDR sind Tausende nach Westen geschleust worden. Die damaligen deutsch-deutschen Fluchthelfer handelten durchaus nicht immer aus uneigennützigen Motiven, sondern waren - sozusagen - Ge-schäftsleute.![]()
Nur etwa 1000 Flüchtlinge haben letztes Jahr in Polen Asyl beantragt. Die Hälfte von ihnen ist in Flüchtlingslagern untergebracht. Etwa 100.000, so lauten die Schätzungen, leben illegal im Land. Die meisten hoffen auf Weiterreise in den Westen: Nach Holland oder Schweden oder Kanada oder Deutschland.![]()
Fluchthelfer, Schlepper, Schleuser. Nach Schätzungen des Bundesgrenzschutzes kommt auf jeden, der an der deutsch-polnischen Grenze beim illegalen Grenzübertritt gefaßt wird, mindestens einer, der unerkannt durchkommt. Wahrschein-lich ein Fünftel von ihnen schafft es mit fremder Hilfe.![]()
Fluchthelfer weiten sich also in dem Maße aus, in dem die Grenze dichter wird.![]()
Auszug aus einem Sendebeitrag von Albrecht Kieser vom Rheinischen JournalistInnenbüro Köln für das DeutschlandRadio.![]()
Bundesgrenzschutz verdonnert Taxiunternehmen zur Zusammenarbeit![]()
Zur Woche des «ausländischen Mitbürgers« im Oktober `97 sprachen Politiker und Kirchenleute fromme Worte wie: Ausländer dürfen nicht als Sündenböcke mißbraucht werden und riefen zur gegenseitigen Toleranz auf. Bekanntlich alles hohle Worte, denn durch die faktische Abschaffung des Asylrecht 1993 und die permanente Gesetzesverschärfung im Ausländerrecht wird deutlich, daß die meisten Flüchtlinge in diesem Land keine Rechte (mehr) haben. Auf sogenanntem legalem Weg betritt kein Flüchtling das deutsche Hoheitsgebiet, ohne der Gefahr ausgeliefert zu sein, an der Grenze abgepaßt zu werden. Um jenen Schleppern das Handwerk zu legen, hat der Bundesgrenzschutz kreative Einfälle: In einem Rundschreiben an sämtliche Taxiunternehmen in dt. Städten nahe der Ostgrenze, zwingt der BGS TaxifahrerInnen zur Zusammenarbeit!![]()
Dazu der Originalwortlaut eines nachfolgenden Rundschreibens an Taxiunternehmen in den dortigen Grenzbezirken:![]()
Der Bundesgrenzschutz informiert: Nein zu Schleppern und Schleusern An alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer!![]()
Taxifahrerinnen und Taxifahrer werden nach unseren Erkenntnissen oft von professionellen Schleppern und Schleusern angesprochen, um Personen, die illegal über die Grenze nach Deutschland einreisen an deren Zielorte zu bringen. Hinter solchen Angeboten stecken meist gut organisierte Schleuserbanden, die die Not von Menschen für ihre skrupellosen Geschäfte ausnutzen.![]()
Neben verstärkten Kontrollmaßnahmen wenden wir uns mit diesem Informationsblatt und folgenden Bitten an Sie:![]()
- Lassen Sie sich von Schleuserbanden nicht mißbrauchen!![]()
- Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem Taxi mit!![]()
- Teilen Sie Anwerbungsversuche oder andere derartige Feststellungen uns oder jeder anderen Polizeidienststelle mit- auf Wunsch auch vertraulich!![]()
Bei der Mitwirkung an illegalen Grenzübertritten ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:![]()
- Freiheits- oder Geldstrafe![]()
- eventuelle Einziehung des Fahrzeuges![]()
- oder auch Entzug der Konzession als Taxiunternehmer![]()
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen gute Fahrt!![]()
Gez. GGSt Rothenburg, Friedensstraße 154, 02929 Rothenburg.»![]()
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Die Taxifahrer sind unter Druck. Der BGS droht mit Geld oder Freiheitsstrafe (!) für alle Taxifahrer, die auch unwissend illegalisierte Einwanderer mitnehmen.![]()
Allein in Brandenburg gibt es schon mehr als 40 Verfahren gegen Taxifahrer. Die wenigsten Taxifahrer in Grenznähe nehmen fremdaussehende Menschen noch mit, weil sie, wie schon erwähnt bestraft werden können. So auch im «Zittauer Prozeß» gegen zwei Taxifahrer im März diesen Jahres, die wegen angeblicher «Beihilfe zum illegalen Grenz-übertritt» erstinstanzlich zu jeweils über einem Jahr Haft verknackt wurden. Sie sollen «Carrier Sanctions» übernommen haben, indem sie bestimmte Personen von einem in der BRD gelegenen Ort, der Stadt Zittau, in einen anderen Ort der Stadt Bautzen in der BRD, befördert haben. Als Delikt wird gewertet, daß sie die Personen nicht aufgrund phänotypischer Merkmale (Aussehen, Sprache, Kleidung etc.) abgewiesen haben.![]()
Selbst die ARD, »das Erste», ging der Sache auf die Spur und machte einen Test am Taxistand bei Cottbus mit einem farbigen Computerspezialisten mit britischer Staatsangehörigkeit. Der Taxifahrer forderte sofort seine Papiere sowie seine Aufenthaltsgestattung (Verfügung). Als der Fahrgast sich weigerte, diese dem Fahrer auszuhändigen, fuhr dieser sofort zur Polizei. Der Fahrer hat überhaupt kein Recht, den Fahrgast zu kontrollieren. Doch das interessierte die Polizei nicht im geringsten; sie stürzte sich auf den verdächtigen Farbigen. Bei ihrer Pho-bie vor illegal Eingereisten kontrollieren sie fast jeden, wie das eine Polizistin vor der Kamera bestätigte. Eine andere Haut-farbe macht verdächtig. Auf Anfrage des ARD-Fernsehteams behauptete ein Spre-cher des Bundesgrenzschutz, Jörg Haslin-ger« die Taxifahrer hätten das Rundschreiben in dieser Form mißverstanden...»![]()
Fragt sich dann nur bei dieser Heuchelei vor der Kamera, wie diese Strafverfahren der Taxifahrer zustande kamen...?! In der Region Freiburg haben Taxiunternehmen von jenem Rundbrief noch nichts gehört, wie STATT-ZEITUNG-RADIO am 12.9.97 berichtete. Alle befragten UnternehmerInnen fanden dieses Schreiben, in dem sie zu diskriminierendem Handeln gezwungen werden, eine «Sauerei» und hoffen, daß sich diese Apartheidsmethode nicht durchsetzen wird.
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