stattweb.de LogoStattzeitung Logo (2)

Artikel


Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 63, 2005-11

Kirchhoff, Bernd:
Kostenexplosion bei Hartz IV – Arbeitslose werden verschärft überprüft
Agentur nutzt den Überraschungseffekt am Telefon

Ex-Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement hatte bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) falsch prognostiziert. Der traurige Rekord nun, ein knappes Jahr später, sind es statt den erwarteten 2,6 bis zu 5 Millionen BGs geworden. In manchen Gebieten liegt die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften um 40 Prozent höher als vom Bund angenommen. Der Minister hatte sich um folgenschwere Milliardenbeträge geirrt, was nun bei den Kommunen zu einem finanziellen Desaster führt.

An den Kosten für Unterkunft (KdU), die von der Kommune bezahlt wird, beteiligt sich auch der Bund. Ursprünglich glaubte die ehemalige Bundesregierung, dass eine Kostenübernahme von 29,1 Prozent genüge, um die Kommunen zu entlasten. Dem widersprach der Freiburger Finanzbürgermeister Otto Neideck (CDU) auf der Zusammenkunft von Finanzchefs aus 40 Städten am 7. Oktober 2005 in Freiburg.

Nach Freiburg eingeladen hatte der Ausschuss des Deutschen Städtetages. Neideck am 8. Oktober im BZ-Interview: „Nach vorläufigen Schätzungen des Städtetages sind 34 Prozent Kostenübernahme durch den Bund nötig, um die Mehrkosten zu decken. Ursprünglich sollte Hartz IV die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlasten, um damit Tagesplätze für Kinder unter drei Jahren einrichten zu können. Statt einer Entlastung aber drohen den Kommunen nun zusätzliche Kosten.“ Neideck weiter: „Es ist dringender Wunsch des Städtetages, auch bei den Bedarfsgemeinschaften nachzubessern. Die wichtigste Forderung ist aber, dass die Arbeitsgemeinschaften ihr Ziel des Förderns und Forderns umsetzen. Alle sind sehr unzufrieden mit der derzeitigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt.“

Stadtetag-Geschäftsführer Articus kritisierte laut ARD Videotext vom 31. Oktober 2005, dass die Arbeitsvermittlung noch nicht ausreichend funktioniere. Von den dafür eingeplanten 6,6 Milliarden Euro sei erst ein Drittel abgefragt worden. Der Deutsche Städtetag dringt darauf, zur Eindämmung der Kostenexplosion bei der Hartz-IV-Reform Leistungen zu kürzen und schärfere Maßstäbe an Leistungsempfänger anzulegen.

Die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften haben mit ihren Ein-Euro-Jobs und Ich-AGs versagt. Arbeitsvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt findet praktisch nicht mehr statt. Finanziell nun unter Druck geraten, setzen ArGe und Agentur auf Telefonkontrollen durch Call-Center und unangemeldete Hausbesuche.

Ralf W. aus Freiburg (Name von der Redaktion geändert) ist 47 Jahre alt und seit mehreren Jahren arbeitslos. Er hat trotz mehrfacher Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen keinen Job und lebt von Hartz IV. Er berichtet folgendes:

„Anfang Oktober rief mich ein Call-Center Zuhause an. Eine freundliche Frauenstimme begrüßte mich. Sie sagte, sie rufe im Auftrag der Arbeitsagentur an und wolle wissen, ob ich an Fortbildungsmaßnahmen Interesse hätte, ob ich arbeitssuchend und jederzeit verfügbar sei und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. Ich hatte das Gefühl, ich sei zur Auskunft verpflichtet gewesen, denn die Dame am Telefon verfügte über alle meine persönlichen Daten. Das Gespräch suggerierte mir einen behördlichen Anstrich.“

Beim scheinbar unverfänglichen Plausch am Telefon, vorgetragen mit sympathischer Frauenstimme, geben viele Menschen auch intime Informationen preis – persönliche Daten und auf den ersten Blick Belangloses wird abgefragt. Wann beispielsweise der nächste Urlaub geplant sei, ob Brückentage dazu genutzt werden, ob Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft eingetreten sind und dergleichen.

Auf diese Art und Weise lassen sich mühelos auch sensible persönliche Daten erfragen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt deshalb, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten würden, weil die Betroffenen nicht schriftlich vorab über die Telefonabfrage informiert worden seien. Viele Arbeitslose würden nicht darüber aufgeklärt werden, dass die Angaben am Telefon freiwillig sind. „Viele Betroffene fühlen sich überrumpelt und unter Druck gesetzt. Von Freiwilligkeit kann da keine Rede sein“ sagt auch Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V.

Der überraschte Betroffene macht möglicherweise am Telefon missverständliche Angaben und es bleibt fragwürdig, ob die Angerufenen über rechtliche Zusammenhänge der Überprüfung und mögliche Konsequenzen, bis hin zum Leistungsentzug, hinreichend informiert werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI.e.V.) ruft die Bezieher von Arbeitslosengeld II auf, ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. „Legen Sie sofort auf, wenn Telefonschnüffler am anderen Ende der Leitung sind. Nur durch einen konsequenten Boykott kann die Bundesagentur von solch unsensiblen Methoden abgebracht werden.“ Soweit der Sprecher Frank Jäger. Die Datenerhebung mit Leistungsrelevanz muss durch die Behörde erfolgen und nicht durch Call-Center, also durch Privatunternehmen eruiert werden.

Auch verstärkte unangemeldete Hausbesuche sollen Leistungserschleichungen unmöglich machen. Es soll die Wohnsituation erkundet werden und man hofft auf Indizien für einen möglichen Leistungsmissbrauch. Ob dem Besucher vom Amt der Zugang zur Wohnung auf freiwilliger Basis gewährt wird oder ob ein behördlicher Durchsuchungsbescheid oder Ähnliches notwendig ist, bleibt abzuwarten. Nur wenn es sich um eine leistungsrelevante Mitwirkungspflicht des Erwerbslosen handelt, kann das Amt entsprechende Erkundigungen einholen.

Im Umgang mit den Arbeitslosen werden immer rigidere Maßnahmen ergriffen. Hinter den zusätzlichen Kontrollen steht die Suche nach Sanktionstatbeständen oder anderen Gründen, um das Arbeitslosengeld zu kürzen. Wen wundert es, dass Ex Minister Clement ab Juli schärfer gegen die Arbeitslosengeld II Bezieher vorgehen will und ihre Anwesenheit, insbesondere in Urlaubszeiten und an Brückentagen, verschärft prüfen lässt.

Aus den genannten Gründen ist erhöhte Vorsicht bei unbedachten Äußerungen am Telefon angesagt. Leichtfertige Bemerkungen können für den Betroffenen schnell fatale Folgen haben.

Die Pannen bei der Software und die Umstellungen beim Arbeitslosengeld II scheinen offensichtlich gravierender zu sein, als zugegeben wird. Das Amt ist mit der überhasteten Einführung des neuen Leistungsrechts schlicht überfordert.

Frank Jäger von BAG-SHI beschreibt die Situation so: „Die verschleiernde Informationspolitik der Agentur für Arbeit, im Rahmen dieser Telefonüberprüfung, zerstört das ohnehin belastete Vertrauen der Erwerbslosen in die Behörde.“

Sollte es wegen der Telefonaktion Probleme mit dem Amt geben, raten die Erwerbslosen-Organisationen umgehend eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen



[Seitenanfang]

[Impressum] [Kontakt]
stattweb.de: Stattzeitung für Südbaden im Internet - Sonntag, 12.Februar.2012, 00:57Fake - Nicht klicken! Do not click here!Counter