stattweb.de LogoStattzeitung Logo (2)

Artikel


Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 47, 2001-09

Lass, Edith:
"Die Botschaft des Staates ist klar"
Reden über sexuelle Folter kann in der Türkei strafbar sein

Frau Nasli Top hat bei einem Kongress im Juni 2000 über selbst erlebte sexuelle Folter berichtet. Nun steht sie zusammen mit 18 anderen unter Anklage. Dieses Interview wurde im Anschluss an den ersten Prozesstag am 21. März in Istanbul geführt und wird hier auszugsweise wiedergegeben.

Stattzeitung: Wie schätzen Sie den Ausgang des Verfahrens ein, rechnen Sie mit einer Verurteilung?

Nasli Top: Bei Verfahren, in denen es um Verunglimpfung oder Beleidigung staatlicher Organe geht, kommt es immer wieder zu Verurteilungen. Andere Leute sollen davon abgehalten werden, sich ähnlich öffentlich zu äußern. In diesem Verfahren kann es auch so kommen. Ich denke, es hängt vom weiteren Verlauf ab, ob Öffentlichkeit hergestellt werden kann und ob wir Unterstützung erfahren, insbesondere auch aus dem Ausland. Die Türkei ist bemüht internationale Kritik zu vermeiden, eine breite Aufmerksamkeit kann also zum Freispruch führen.

Stattzeitung: Gab es schon einmal Verfahren gegen Frauen, die sexuelle Folter öffentlich angeprangert haben?

Nasli Top: Dies ist das erste Mal, dass ein Strafverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet wurde. Ich persönlich spreche seit 1992 darüber, dass ich gefoltert und unter Folter vergewaltigt wurde, ich habe sehr oft darüber geredet. Ich bin deswegen nie angeklagt worden.

Was immer wieder passiert ist, dass Frauen, die das veröffentlichen oder Anzeige erstatten, bedroht, auf der Straße verfolgt und erneut festgenommen und gefoltert werden, dass es Hausdurchsuchungen gibt und sie auf diese Art und Weise davon abgebracht werden sollen zu reden. Aber in Form eines Strafverfahrens ist es das erste Mal.

Stattzeitung: Werden Frauen durch diesen Prozess abgeschreckt oder ermutigt, über sexuelle Folter zu sprechen und Täter anzuzeigen?

Nasli Top: Die Botschaft des Staates ist klar: Alle Frauen und Männer, die es wagen, eine Bestrafung der Folterer einzufordern und die Verbrechen zur Sprache bringen, werden ein zweites Mal verletzt, indem eine Anklage erfolgt. Es ist eine widersprüchliche Situation, aber ich denke, dass dieses Verfahren auch genau das Gegenteil bewirken kann. Es kann Frauen dazu ermutigen, endlich ihr Schweigen zu brechen und die Bestrafung der Täter einzufordern. Mit unserem Verhalten zeigen wir ihnen eine Möglichkeit auf. Es kommt sicherlich auf den weiteren Verlauf des Verfahrens an. Insbesondere, ob in der Öffentlichkeit eine breite Unterstützung hergestellt wird. Wenn betroffene Frauen, die bis jetzt noch nicht geredet haben, sehen, sie sind nicht alleine, andere sind da, die hinter und neben ihnen stehen, hier und im Ausland, dann kann es das Gegenteil bewirken.

Anmerkung

Dieses und weitere Interviews mit angeklagten Frauen sind in einer 44-seitigen Dokumentation zusammengefasst. Sie enthält ebenfalls die Anklageschrift, Informationen über ein Frauenunterstützungsprojekt und einen Pressespiegel.

Bestellung über: Feministisches Archiv, Adlerstr.12, 79098 Freiburg, Mail: Prozessbeobachtung-Istanbul@gmx.de

Fragen: Edith Lass

Die Gerichtsverfahren in der Türkei

Am 21. März begann in Istanbul ein Prozess gegen 18 Frauen und einen Mann, weil sie im Juni 2000 einen Kongress zum Thema sexuelle Folter veranstaltet hatten oder dort als Betroffene sprachen. Sie sollen mit ihren Aussagen den Staat und seine Sicherheitsorgane verunglimpft und beleidigt haben. (vgl. Stattzeitung Nr. 46).

Beim ersten Prozesstag, dem 21.März 2001, wurde die Anklage sogar noch auf drei weitere Frauen ausgedehnt, darunter Fatma Denis Polattas, die zum Zeitpunkt des Kongresses eine 18 jährige Freiheitsstrafe absitzt. Die anwesenden Frauen nutzten den Verhandlungstag, um ihre Positionen erneut deutlich zu machen: Vergewaltigung ist ein Foltermethode, die systematisch zur Anwendung kommt. Betroffen sind überwiegend Kurdinnen und politische Frauen.

Das Gericht beschloss weitere Untersuchungen und vertagte den Prozess auf den 21.Juni. Doch auch dieser Tag brachte kein Ergebnis. Nach einer halben Stunde wurde der 18.10. als Fortsetzungstermin festgelegt, unter anderem, weil die Nachforschungen des Gerichts ergaben, dass Frau Polattas sich anfangs im Gefängnis in Sivas befand, zwischenzeitlich aber nach Istanbul verlegt wurde. Nun, so das Gericht, muss dort nachgefragt werden, ob dies den Tatsachen entspricht. Am 18.10. stehen die 19 OrganisatorInnen und RednerInnen des Kongresses erneut vor Gericht.

Mittlerweile finden in der Türkei mehrere Prozesse zum Thema sexuelle Folter statt, einer sogar vor dem Staatssicherheitsgericht, eine Art Sondergericht das für politische Straftaten und separatistische Äußerungen zuständig ist. So ist die Rechtsanwältin und Mitbegründerin des Istanbuler Projekts "Rechtliche Hilfe für Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere Weise sexuell misshandelt wurden", Eren Keskin, angeklagt, weil sie auf einer Pressekonferenz die Worte ihrer Mandantinnen wiedergab. Diese hatten ihr berichtet, dass sie in der Haft sexuell misshandelt wurden und die Täter nicht älter als ihre Enkelkinder waren. Der verantwortliche Verleger der Zeitung, die diesen Bericht abdruckte, ist ebenfalls der "Diffamierung der Militärs" angeklagt.



[Seitenanfang]

[Impressum] [Kontakt]
stattweb.de: Stattzeitung für Südbaden im Internet - Donnerstag, 29.Juli.2010, 17:00Fake - Nicht klicken! Do not click here!Counter