Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 67, 2007-01![]()
Althoff, Jan Peter:
Vier Thesen zum Verhältnis von Staat und Staat
Vier Thesen zum Verhältnis von Staat im Staat![]()
These 1: Der Staat baut seine technologischen Fähigkeiten zur Repression schneller aus, als die Technologie voranschreitet. ![]()
Neue Computerdateien, neue Überwachungsmechanismen an Flughäfen, in Fußballstadien und in der Kommunikation, Gentechnologie und Biometrik, entwürdigende Kontrollen von Flüchtlingen und Hartz-IV-EmpfängerInnen und eine zunehmende Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten: ganz offensichtlich baut der Staat seine technologischen und organisatorischen Fähigkeiten zur Repression in horrendem Tempo aus. Die Herrschenden argumentieren für diesen Ausbau oft damit, dass auch die technologischen Möglichkeiten der Gegenseite beständig wüchsen. Hierin aber liegt gerade die Verlogenheit der Argumentation: Wollte man lediglich gleichziehen, so wären die allermeisten der neuen repressiven Maßnahmen nicht notwendig. Es genügte beispielsweise, E-Mail-Verkehr in ähnlicher Weise und unter gleichen Einschränkungen überwachbar zu machen, wie dies auch im Telefonbereich lange (zumindest offiziell) gehandhabt wurde. Tatsächlich aber werden im E-Mail- und Internetverkehr Speicher- und Nachverfolgungsmöglichkeiten staatlicherseits in weitaus größerem Maße zur Überwachung und Kontrolle genutzt, als dies zuvor im Telefonbereich der Fall war – Möglichkeiten, die umgekehrt den vermeintlichen “Feinden” von Staat und Gesellschaft bei weitem nicht die gleichen Vorteile bringen. Das Argument, man müsse technologisch gleichziehen, wird faktisch dazu genutzt, die Kontrollmöglichkeiten des Staates nicht nur absolut, sondern gerade auch relativ auszubauen. Der Grund für den Ausbau technologischer Fähigkeiten zur Repression ist also offenbar mit dem “offiziellen” Argument nicht erfasst. ![]()
These 2: Zwischen dem Ausbau der technologischen Fähigkeiten zur Repression und dem Abbau von Sozial- und Rechtsstaat besteht ein Zusammenhang. ![]()
Die bürgerliche Gesellschaft zeichnet sich – wie jede Gesellschaft – durch die Angst der herrschenden Klasse gegenüber den der Herrschaft Unterworfenen aus. Es ist fast eine bürgerliche Urangst, die soziale oder repressive Kontrolle über die Beherrschten zu verlieren. Beispiele ließen sich zuhauf finden, ein sehr anschauliches ist gewiss die jüngst von der SPD losgetretene Debatte um “Unterschichten”. Die mit diesem Schlagwort mehr schlecht als recht beschriebenen Phänomene gehen nicht zufällig einher mit einem immer weiter um sich greifenden Abbau des Sozial- und Rechtsstaats. Verbunden mit einer individualistischen Ideologie des “Jeder kann es schaffen, wenn er nur will!”, führt dieser Abbau zu einer bislang in diesem Ausmaß nicht gekannten sozialen, rechtlichen und ideologischen Spaltung der Gesellschaft. Die Zeiten, in denen der Sozialstaat die Massen einbinden und damit den Repressionsstaat tendenziell im Konsens unnötig machen sollte, scheinen der Vergangenheit anzugehören. Der Wunsch, auch in einer zunehmend gespaltenen Gesellschaft die (notfalls repressive) Kontrolle zu behalten, ist ganz offensichtlich stärker als der Wunsch, die Spaltung der Gesellschaft rückgängig zu machen. ![]()
These 3: Staatliche Repression braucht Legitimation, die untergraben werden kann. ![]()
Staatliche Repression in der bürgerlichen Gesellschaft ist ideologisch als Repression angelegt, die die bürgerliche Gesellschaft als zweckhafte schützen soll. Zweckhaft deshalb, weil sie unter den Bedingungen kapitalistischer Produktionsweisen ein Freiheits- und Gleichheitsideal zu verwirklichen beansprucht – gerade darin besteht ihre Legitimation. Dass das bürgerliche Verständnis gleicher Rechte soziale Rechte ausschließt und damit notwendig zu Ungleichheit (eben nicht nur im Sozialen) führen muss, ist nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die grundlegende Verletzung gerade auch bürgerlicher Gleichheits- und Freiheitsrechte, die mit jeder staatlichen Anwendung von Gewalt und Repression einhergeht. Je gespaltener eine Gesellschaft in sozialer, ideologischer und rechtlicher Hinsicht ist, desto größer muss notwendig die staatliche Repression sein, um die gefürchteten Massen im Zaum zu halten. Gerade weil sich der bürgerliche Staat aber als Garant von Freiheit und Gleichheit legitimiert, befindet er sich damit in einem Dilemma: er beansprucht, Freiheit und Gleichheit einerseits zu garantieren, andererseits aber muss er sie zu seinem eigenen Schutz einschränken. ![]()
These 4: Gerade im Einfordern sozialer und bürgerlicher Rechte besteht eine Möglichkeit, die Legitimation staatlicher Repression zu untergraben. ![]()
Wann immer ein Staat herausgefordert wird, wird dieses Dilemma offenbar. Sei es in sozialen Kämpfen, sei es in ökologischen Kämpfen, sei es ganz banal in der alltäglichen Verhaltensabweichung und Delinquenz: Je öffentlicher und je ausgeprägter der Staat sich selbst und die kapitalistisch-bürgerliche Gesellschaft gewaltsam gegen die von ihm Beherrschten zu erhalten versucht, desto öffentlicher und ausgeprägter verletzt er seine Prinzipien und untergräbt er seine Legitimation. Es verwundert deshalb nicht, dass die neuen technologischen Fähigkeiten zur Repression – bisweilen unter dem Stichwort “Prävention” – vor allem im Verborgenen (und auch auf ideologischer Ebene) wirken sollen. Wenn diese Möglichkeiten nun ausgebaut werden, zugleich aber immer weniger greifbar und spürbar sind, so scheint die staatlich kapitalistische Ordnung zunehmend unangreifbarer zu werden. Gerade hier wäre anzusetzen: durch ein beständiges Einfordern sozialer und bürgerlicher Rechte, sei dies nun politisch artikuliert oder sei es in der grundsätzlichen Toleranz von alltäglicher Verhaltensabweichung und Delinquenz. Dass dies in zunehmendem Maße durch radikalere Inhalte und Mittel erfolgen sollte, als es in der Vergangenheit der Fall war, scheint fast zwangsläufig: anders wäre die immer ausgeprägtere und immer subtilere Repression nicht zu überwinden, die zur Delegitimation von Staat und kapitalistischer Gesellschaft überwunden werden muss. Der Abbau des Sozialstaats und des Rechtsstaats ist also nicht nur Quelle des Aufbaus des Repressionstaats, sondern zugleich Ansatzpunkt für dessen Überwindung.
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