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Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 71, 2008-03

redaktionelle Zusammenstellung:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz gibt MONSANTO freie Fahrt

Die Behörde gab in Berlin grünes Licht, dass Monsanto Saatgut der Genmais-Sorte MON810 vertreiben kann. Davor hatte das Bundesamt den künftigen Saatguthandel wegen möglicher Umweltrisiken gestoppt. Bundesagrarminister Horst Seehofer (CDU) wies damals auf eine Studie des Bundesamts für Naturschutz hin, in der Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen waren. Doch das Unternehmen Monsanto habe wie verlangt “einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt”, teilte das Bundesamt mit, das für die Genehmigung zuständig ist. Die Entscheidung stieß bei der Umweltorganisation Greenpeace und den Grünen auf scharfe Kritik, ebenso bei der LINKEN. Greenpeace kritisierte, mit der jetzigen Entscheidung ignoriere Seehofer “die hohe Ablehnung der Bevölkerung gegenüber genmanipulierten Pflanzen”. “Die Sicherheit von Mensch und Umwelt ist ihm anscheinend egal.” Die Umweltschützer fordern wegen unklarer Risiken einen Anbaustopp von Genmais, weil die genaue Menge des Giftes Bt-Toxin nicht verlässlich bestimmt werden könne. Dieses Gift soll im gentechnisch veränderten Mais den Schädling Maiszünsler töten, eine Schmetterlingsart. Die Grünen warfen Seehofer Chaos vor. . Das Unternehmen Monsanto teilte mit, die Landwirte könnten nun mit der Anbauplanung für genveränderten Mais 2008 beginnen. “Wir ... rechnen mit einer deutlichen Ausweitung der Flächen”, sagte die Geschäftsführerin der Monsanto Agrar Deutschland GmbH.

UND DIE ANTWORT DER LINKEN AUF SEEHOFER

Der Arbeitskreis der LINKEN - ”DER ROTE TRAKTOR - Agrarpolitik in der Diskussion” ist mit der Neufassung des Gen-Technik-Gesetzes keineswegs zufrieden. Er sieht folgende Fragen als ungeklärt an:

-Welche Abstände sind zu Naturschutz und anderen ökologisch wertvollen Flächen einzuhalten?

-Wer entschädigt bei Verunreinigen, wenn sie über der technischen Nachweisgrenze, aber unter 0,9% liegen?

-Wie kann eine flächendeckende Imkerei aufrecht erhalten werden, wenn die gentechnisch veränderten Pflanzen Honig verunreinigen?

-Wer trägt die Folgekosten für gentechnikfreie Landwirtschaftsbetriebe?

-Wie kann bei Lebensmitteln klar gekennzeichnet werden, ob sie mit Hilfe gentechnisch veränderter Pflanzen produziert wurden? (Beispiel: Milch, wenn die Kühe genveränderte Pflanzen gefressen haben)

VERSUCH VORLÄUFIGER LÖSUNGEN

Grundposition: Die Fraktion DIE LINKE. hält die Agro-Gentechnik für eine Risikotechnologie, die nicht gebraucht wird. Der behauptete Nutzen ist kaum belegt oder steht in keinem verantwortungsbewusst vertretbaren Verhältnis zu den bereits gezeigten oder nicht auszuschließenden ökologischen und gesundheitlichen Risiken transgener Pflanzen. Eine Patentierung von Lebewesen wird grundsätzlich abgelehnt. Sie legt u. a. die Grundlage für die weltweite Gefahr der Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von wenigen, global agierenden Saatgutkonzernen, in die Bäuerinnen und Bauern durch freiwillige oder (nach Kontamination) unfreiwillige Nutzung des patentierten genveränderten Saatgutes geraten. Es liegen keine Langzeitstudien vor, weder zu transgenen Futtermitteln noch zu gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen vor. Die Fraktion DIE LINKE. sieht daher ein zeitlich begrenztes Moratorium für den Anbau transgener Kulturpflanzen als eine Möglichkeit zur weiteren Diskussion und Forschung an, bevor Tatsachen geschaffen werden. Sie begrüßen die Ankündigung von Minister Seehofer, die Lebensmittel zu kennzeichnen, die von Nutztieren stammen, die mit genveränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Auskreuzungsgefahr

Freisetzungsversuche mit Kulturpflanzen, die wildlebende nahe Verwandte haben und sich leicht in andere Kulturpflanzen und Wildformen einkreuzen können (z.B. Raps), lehnt die Fraktion DIE LINKE. ab. Dazu kommt, dass ca. 70 – 80% der Verbraucherinnen und Verbraucher die Agro-Gentechnik auf ihrem Teller ablehnen. Dieses deutliche Votum kann nicht ignoriert werden. Aufgrund der ökologischen Risiken will die Fraktion DIE LINKE. die Agro-Gentechnik weder auf dem Teller, noch auf dem Acker oder im Tank

Koexistenz

Die Fraktion DIE LINKE. ist davon überzeugt, dass eine Koexistenz von AnwenderInnen der Agro-Gentechnik und NichtanwenderInnen mittel- und langfristig nicht möglich ist, auch wenn die Risiken bei verschiedenen Kulturpflanzen unterschiedlich groß sind. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit von ungewollten Verschleppungen und das Auskreuzungsrisiko sind in Abhängigkeit von der jeweiligen gentechnisch veränderten Pflanzenart und dem Standort unterschiedlich hoch, aber nie gleich Null. Das Verschleppungsrisiko durch die heute übliche gemeinsame Nutzung von Ernte- und Bearbeitungstechnik sowie die Bodenkontamination mit Erntegut ist bei allen genveränderten Organismen gegeben. Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung sind sehr teuer und können sie letztlich nur verzögern, nicht aufhalten.

Das deutsche Gentechnikgesetz wurde seit seiner Einführung durch Rot-Grün mehrfach überarbeitet. Eine erneute Novellierung war für Herbst 2006 von Minister Seehofer angekündigt. Nun liegt ein Kabinettsbeschluss so genannter “Eckpunkte” vom Februar 2007 vor.

Beispiele aus den EU-Ländern Österreich und Ungarn zeigen, dass stärkere Beschränkungen der Nutzung dieser Risiko-technologie auf nationaler Ebene durchaus möglich sind. Diese Länder verdienen Solidarität.

Forderungen der LINKEN

-Haftung: Sollten Schäden entstehen, dann müssen dafür die NutzerInnen der Agro-Gentechnik haften, insbesondere die Saatgutmulties. Eine entsprechende Versicherungslösung scheiterte, weil die Unternehmen das Risiko für nicht kalkulierbar halten.

-Kosten: Darüber hinaus fordert die Linke Lösungen für die Übernahme der Kosten durch den Mehraufwand zum Schutz ökologisch oder konventionell wirtschaftender LandwirtInnen vor GVO (gemeinsame Maschinennutzung, Analysekosten, etc.).

-Kennzeichnung: Die Grenze von 0,9%bei unfreiwilliger Verschleppung wird für zu hoch gehalten. Sie muss sich an der Nachweisgrenze von unter 0,1% (bis zu 0,005%) orientieren.

-Das Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel für Anbau und Handel müssen objektiver und transparenter sein. Diesbezüglich gibt es eine nicht endende Kritik an der zuständigen EU-Behörde EFSA. Erst wenn das Zulassungsverfahren den legitimen Interessen auf Sicherheit der Bewertungen gerecht wird und alle bisher getroffenen Entscheidungen unabhängig und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft überprüft worden sind, können die Zulassungsprüfungen von gentechnisch veränderten Organismen wieder aufgenommen werden.

Minderheitenposition

Die Forschung befindet sich erst in einem Frühstadium. Vor diesem Hintergrund lässt sich objektiv weder eine positive noch eine negative abschließende Bewertung über den Nutzen und die Nutzung transgener Pflanzen geben. Klar ist auch, dass die Komplexität der Eingriffe und ihrer möglicher Folgen verlangen, dass Sicherheitsforschung nicht mehr nur als Begleit-, sondern vor allem als Voraussetzungsforschung konzipiert werden.



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