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Büchertipps / Rezensionen



Titelbild
Werner Rügemer:

Der Bankier (Geschwärzte Übergangsauflage)
Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim

Die nur geschwärzt zu habende Zwischenauflage des Buchs von Werner Rügemer über die demnächst größte Privatbank Europas, ihre Vergangenheit und ihre Zukunft




Das Verblüffendste an dem Buch ist der Anblick, den es bietet, wenn man eine beliebige Seite aufschlägt - überall strecken sich schwarze Balken über das Blatt. Das kennt man allenfalls aus uralten Zeiten des Vormärz: Bettina v. Arnim oder Heine verwendeten es als höheren Jux. Der Zensor hätte alles Gute rausgestrichen: es bliebe nur ein kümmerlicher Apfelbutzen.

In einem Land und einer Zeit, in denen grundgesetzlich verbrieft "Zensur nicht stattfindet", hat auch der Staat als Aufsichtsbehörde nicht Schuld an einer einzigen Streichung. Alle Schwärzungen sind erzwungen durch einstweilige Verfügungen beim Gericht. Eine darauf spezialisierte Rechsanwaltskanzlei ist noch vor dem eigentlichen Erscheinen des Buchs über eidesstattliche Versicherungen gegen den Autor Werner Rügemer und den Nomen-Verlag Frankfurt zugleich vorgegangen. Der Streitwert wurde gegenüber beiden Beklagten gleich mal auf 20.000 Euro festgelegt. Zum Vergleich: die gesamten Herstellungskosten für den Verlag belaufen sich auf ca. 12.000 Euro - der mögliche Gewinn auf 838 €. Das Autorenhonorar auf ungefähr das gleiche. Also Streitwert zwanzigmal höher als Gewinn bzw. Honorar angesetzt. Mit anderen Worten: Autor und Verlag können es sich nicht leisten, unter dieser Drohung auf einen vermutlich für sie günstigen Ausgang des Prozesses zu warten. Wieso gingen die einstweiligen Verfügungen beim Richter dann so glatt durch? Weil für diese nur ein sogenanntes Glaubhaftmachen nötig ist ohne substantiellen Beweis: dafür reichen eidesstattliche Versicherungen.

Wie dem Vorwort zu entnehmen ist, betreffen die Beanstandungen nicht etwa das wirkliche Geschäftsgebaren des Bankiers Oppenheim in Köln. Leider darf nicht einmal indirekt verraten werden, was sich hinter den Schwärzungen verbirgt. Angeblich soll es in einem Fall darum gehen, ob Banker Oppenheim in Berlin außer seinen sonstigen Liegenschaften eine eigene Wohnung unterhalten hat. Ohne große Kenntnisse im Immobilienwesen darf die Vermutung riskiert werden, dass die Wohnung irgendeiner Holding gehörte und über diese Bankier Oppenheim nur zur Verfügung gestellt wurde, was den Kern der Erzählung in keiner Weise berührt.

Dem Vorwort ist weiter zu entnehmen, dass goße Sortimenthäuser, an die das Buch schon ausgeliefert war, ebenfalls bedrängt wurden; dass weiterhin versucht wurde, eine Lesung in der Volkshochschule Köln zu verhindern.

Angesichts dieser Lage hat der Verlag sich entschlossen, das Buch mit den geschwärzten Stellen - als Zwischenmahlzeit sozusagen - zu veröffentlichen. Da nur diese Stellen von der Rechtsanwaltskanzlei beanstandet wurden, darf angenommen werden, dass ein Bericht über den Rest hier straffrei möglich sein sollte.

Rügemer, der schon in seinem Buch "Colonia corrupta" auf die Geschäfte hinwies, die sich im sogenannten Kölner Klüngel tun, hat sich dieses Mal das Bankhaus Oppenheim gesondert vorgenommen. Die jüdische Familie Oppenheim (nicht zu verwechseln mit der ähnlich klingenden Oppenheimer, der der legendäre Jud Süß entstammte) gehörte zur Gruppe der von Hannah Arendt beschriebenen Hofjuden, die im 18. und 19. Jahrhundert als erste einen umfassenden Staatskredit aufbauten, um vor allem, aber nicht nur Kriege zu finanzieren. So wurden die Oppenheims in Österreich wie in Preußen in den Adelsstand erhoben. Die Kölner Familie war früh der protestantischen Staatskirche beigetreten, um damit die Eintrittskarte für den Zugang in die höheren Kreise zu erwerben. Zugleich erwies sich die Familie in Köln konfessionsübergreifend als Mäzen der Gotteshäuser: sowohl die Fertigstellung des Kölner Doms nach 1848 wie der Bau der großen Synagoge zu Köln verdankt sich ihrer Großzügigkeit.

Der Hauptteil des Buches richtet sich in Gestalt eines ”ungebetenen Nachrufs” an den gerade verstorbenen Alfred Freiherr von Oppenheim. (Das Kapitel wäre in einem von Karl Amery veranlassten Sammelband bei Luchterhand schon erschienen, wenn nicht der dazwischen eingetretene Tod des Adressaten ein solches Schreiben hätte pietätlos wirken lassen. Damals hatte es noch ”Brief an..” geheißen und war vom Lektorat des Verlags gründlich durchleuchtet worden. Autor und Verlag fragen sich, ob die Rechtsanwaltskanzlei gegen einen finanzstarken Verlag genau so vorgegangen wäre wie gegen einen, der solche Verluste einfach nicht tragen kann).

Rügemer skizziert zunächst die Finanzpolitik des Bankiers und seines Hauses. Mit drei Milliarden geschätzten Vermögens war Oppenheim bei weitem der reichste Bürger Kölns, mit seiner Bank an der Spitze aller noch existierenden Privatbanken. So wie Rügemer Oppenheim schildert, hätte er ohne weiteres das Vorbild des Bankiers abgeben können, den Walser in ”Angstblüte” vorführt. Hochkultiviert, spendenfroh, Yacht-Besitzer, von der Haute-Volée der Bundesrepublik bei der Totenfeier - der ersten eines Protestanten im Kölner Dom - aufrichtig geehrt und betrauert. Vor allem war Oppenheim wie Walsers Hauptfigur Vermögensverwalter, mit der Feinheit, Kunden erst ab 5 Millionen flüssig zuzulassen. (Ausnahme angeblich der spätere Verteidigungsminister Scharping. Noch vor den Bundestagswahlen 1998 bekam er über Hunziker ein Konto eingerichtet, das gleich mit 80.000 DM ”angefüttert” wurde und schon nach 409 Tagen einen Zugewinn von 47,18 Prozent erwirtschaftete).

Woher diese und andere Geldvermehrungen? Einmal durch Erwerb und Weiterverkauf staatlicher und kommunaler Immobilien. So bekam das Bankhaus den Zuschlag - mit fünf anderen Banken zusammen - für die Privatisierung von bundeswehreigenen Grundstücken, Krankenhäusern, Flugplätzen und Universitäten - Gesamtwert geschätzt 10 Milliarden €.

So gibt es offenbar ein Gutachten der Bank Oppenheim an die Stadtverordneten Kölns, wie der Verkauf der beiden städtischen Wohnungsgesellschaften mit insgesamt 42.000 Wohnungen optimal durchgezogen werde. Es sollte die Stellung der Mieter möglichst schwach gehalten werden, denn ”Sozialklauseln bringen für den Erwerber grundsätzlich Beschränkungen der Vermarktungsmöglichkeit mit sich”. Gemäß derselben Logik wird den Ratsmitgliedern empfohlen, möglichst ”betriebsbedingte Kündigungen” bei den Angestellten der Wohnungsgesellschaft nicht auszuschließen. Solche Klauseln wirkten sich negativ auf den Kaufpreis aus (S. 101/ zitiert nach Managermagazin 2004 und Börsenzeitung Februar 2006). Höchst aktuelle Ratschläge auch für die Freiburger Verkaufspläne!

Sonstige Erwerbsgelegenheiten: Finanzierung des Kölner Rathauses inmitten der Köln-Arena über Leasing. Das selbe Kunststück noch einmal bei Finanzierung und Leasingangebot an die Stadt für die Errichtung der neuen Kölner Messehallen. Die dazu nötigen Transaktionen sind schwer zu beschreiben, noch schwerer zu bewerten. Rügemer zufolge wäre die Stadt wesentlich besser weggekommen, wenn sie in beiden Fällen einfach einen kommunalen Kredit aufgenommen hätte.

Immerhin eine saftige Pointe: Der Kölner Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier wird am Tag nach seinem Ausscheiden aus dem Amt gleichberechtigter Geschäftsführer der Oppenheim-Esch-Holding. Eben dieser Ruschmeier hatte den Leasing-Vertrag der Stadt mit dieser Holding vorher abgeschlossen. Die öffentliche drückt der privaten wärmstens die Hand.

Rückblick auf die Vergangenheit. Selbstverständlich war die Oppenheim-Bank bei allem dabei, was seinerzeit gewinnversprechend war: so etwa bei einem Konsortium zur Finanzierung der Bagdadbahn, eines Unternehmens, das Rosa Luxemburg und andere als geradezu typisch für den deutschen Imperialismus vor 1914 ansahen. Durch die Zeit des Nationalsozialismus kam die jüdische Familie unter dem Schutzmantel des Bankiers Pferdmenges, der die Bank nominell übernahm. Will man Rügemer Glauben schenken, konnten die Brüder Oppenheim sich sogar an der ”Arisierung” jüdischen Eigentums beteiligen. Was Rügemer leider verschweigt und was nur Wikipedia zu entnehmen ist: im letzten Kriegsjahr kamen trotz aller Protektion die beiden Brüder Oppenheim doch noch in Haft. Pferdmenges und Abs waren bekanntlich die beiden Portalwächter der Adenauer-Zeit. Rügemer schildert, wie in jener Zeit die Parteienfinanzierung noch offen, später verschämter, immer aber unverdrossen betrieben wurde unter regester Beteiligung auch des Hauses Oppenheim.

Natürlich wirkt auf den ersten Blick eine solche Monographie gehässig, weil einem einzelnen minutiös angekreidet wird, was die gesamte Branche kennzeichnet. Intensive Unterstützung des Kapitals dieser Art durch Staatveraltung und Steuergesetzgebung - engster Einfluss auf die Meinungsbildung durch Zeitungsbesitz oder - wie in Köln - Vermögensbetreuung des einschlägigen Zeitungsmonopolisten, Ausnutzung aller Fluchtmöglichkeiten für das anvertraute Kapital, arbeiterfeindliche Propaganda, wo immer es geht.

Nur: anders als an einem Einzelfall lässt sich das Allgemeine nicht griffig darstellen. Und bevor wieder das Gezeter losgeht, Rügemer und sein Verlag dämonisierten schon wieder das Finanzkapital als Ursache aller Leiden - dass es ein Finanzkapital gibt, hätte Marx als letzter geleugnet. Was er - mit stärksten Beweisen - bestreitet, ist nur, dass dieses Finanzkapital sich selbständig machen könne und sozusagen ohne mehrwertschaffende Produktion auf die Dauer an der Herrschaft behalte. Es ist nicht unmöglich, dass v. Oppenheim und sein Nachfolger v. Krockow sich dem Wahn so hingeben wie Walsers v. Kahn, der ernsthaft verkündet, das Geld schaffe die materielle Welt. Dann werden sie damit eben spätestens beim nächsten Crash auf die Nase fallen.

Wichtig auf jeden Fall: dieses Buch mit all seinen termindruckbedingten Unebenheiten und Wiederholungen durch Kauf zu unterstützen. Es darf nicht zu dem kommen - was sich auch in anderen Fällen abzeichnet - dass die glücklich abgeschaffte staatliche Zensur von der privaten des Geldsacks abgelöst wird.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Nomen 2006, 14,00.


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